23Jenny23 am 09.07.2009 um 10:01 Uhr
Habe etwas bei Ebay verkauft und gleich nach der Auktion für 3,90 als Päkchen verschickt. Meine Absenderdaten habe ich aufs Päkchen geschrieben.
Jetzt behauptet der Käufer, er hätte das Päkchen nie erhalten. Ich habe es aber auch nicht zurück bekommen.
Muß ich dem Käufer jetzt sein Geld zurück überweisen oder nicht? Wer haftet für das verloren gegangene Päkchen?

Wenn der Käufer keinen versicherten Versand wollte (Paket ist versichert, Päckchen nicht), musst Du nicht haften. Ihr könnt aber einen Nachforschungsantrag bei der DHL stellen.
Wenn der Käufer unversichertem Versand zugestimmt hat, dann ist das sein Problem.
Außer du handelst gewerblich.
Wesentlich ist, ob Du Privatverkäuferin bist und welche Versandart Du in der Auktion angegeben hast.
Verkaufst Du nur privat und hast Du einen unversicherten Versand (als Päckchen) angegeben, haftest Du nur bis zur Abgabe dieses Päckchens bei der Post.
Ab dann trägt der Käufer das Versandrisiko, Du haftest nicht mehr.

war es ein versichertes päckchen, musst du dir keine gedanken machen. und der verkäufer hat leider pech gehabt, da kann man nichts machen :( Geld musst du ihm nicht wieder zurück überweisen.
Päckschen ist bei der Post unversichert. Erst ein Paket ist bis 500,- Euro versichert.
Käufer haftet. Wäre aber gut wenn du einen Nachweis hast.

Nun ja, man kann es dem Käufer kaum beweisen, dass er das Paket bekommen hat. Das ist leidergottes Fakt und wird auch gerne benutzt um den Artikel und das Geld zu bekommen. Daher läuft es wohl eher darauf hinaus, das Geld zurückzuzahlen...
Aber, ich würde an deiner Stelle Ebay einschalten und fragen, was du tun sollst... Die kennen solche Fälle in Massen und können dir sicherlich sachlichere Tipps geben.
An sonsten gibt es noch die Möglichkeit auf einen Nachforschungsantrag bei dem Paketdienst. Das dauert aber und schluckt unheimlich viel Zeit...
Wenn er ein Paket bekommen hat, kann man das immer beweisen :-)
Und wenn ein Päckchen verschwunden ist, trägt der Käufer bei Privatverkäufen das Risiko. Also nix mit Geld zurück zahlen.
Aglajana am 9. Juli 2009 10:11 Man kann es maximal mit dem Nachforschungsantrag beweisen oder eben, wenn man bei dem Paketdienst anfragt, ob das Päckchen ausgeliefert worden ist. An sonsten kann der Käufer viel behaupten...
Falsch. Bei Paketen gibt einen Zustellnachweis mit einer Sendungsnummer. Du verwechselt Paket mit Päckchen.
Aglajana am 9. Juli 2009 10:16 Sorry, ich meine natürlich Päckchen...3,90Euro sind nunmal teure Päckchen :) Bei Paketen kann man es klar nachweisen... Wobei ich da auch schon sehr "strange" Erlebnisse hatte, die mich dann doch 50 Euro zurückzahlen haben lassen...

Bist Du privater oder gewerblicher Verkäufer? Ersterer muß nicht für den Verlust haften( da trägt der Käufer das Versandrisiko), letzterer schon; wenn der Käufer dem unversicherten Versand zugestimmt und bezahlt hat, ist das jetzt leider sein Problem! Du kannst, sofern Du mit DHL verschickt hast, einen Nachforschungsantrag stellen (M-A-N-C-H-M-A-L führt das zum Erfolg...) oder AUSSCHLIESSLICH aus Kulanz einen Teil der Summe zurückzahlen... Um welche Summe geht es, was für einen Eindruck macht der Käufer? PS: Ich verschicke Artikel, deren Kaufpreis eine gewisse Summe übersteigt, grundsätzlich per Hermes, da hat man zumindest einen Einlieferungsbeleg...und kann solchen Querelen hinterher ETWAS aus dem Weg gehen... Die Zusatzkosten zahle ich dann gern aus eigener Tasche!
Das Problem das Du hast ist zu beweisen das Du es verschickt hast, das kannst Du bei einem Päckchen allerdings nicht. Das einzige ist einen Nachforschungsantrag über die Post zu stellen, was allerdings bei Päckchen schwieriger ist als bei Paketen. Jezt kommt es noch darauf an ob es Privat oder Gewerblich verkauft wurde, gewerblich haftet natürlich der Händler und muß kostenlos nachliefern, sollte es privat sein trägt der Käufer das Versandrisiko
vitessa am 10. Juli 2009 15:59 Wegen beweisen: Es reicht, wenn ein Zeuge beim Versand dabei war. Und den wird es ja wohl geben.
Was stand denn in der Auktion? Päckchen oder Paket? Wenn der in der Auktion Paketversand stand, musst du auch als Paket versenden. Der Käufer geht schließlich davon aus und hätte vielleicht bei einem unversicherten Versand gar nicht gekauft.
LG
Carla
Dabei fällt mir auch, das dann viel schabernack getrieben werden kann, wenn der käufer keinen versicherten versant will, dann einfach garnicht erst los schicken, aber trozdem behaupten das man es geschickt hat ...