hudiblibu am 21.01.2009 um 12:37 Uhr
Ein bei eBay als gewerblich gemeldetes Mitglied vermerkt am Ende seiner Artikelbeschreibungen: Da dies ein Privatverkauf ist, keine Rücknahme !! Obwohl eBay mehrfach darüber informiert wurde, bietet der Verkäufer seine Artikel weiterhin mit der zitierten Einschränkung an. Beispiel Artikelnummer 17029567327 Angebotsüberschrift: 1 DM Goldmark 2001 A Massiv 999 Gold- Echt- PP
Es wird vorgetäuscht, daß es sich um eine Goldmark der Deutschen Bundesbank handelt. Tatsächlich handelt es sich um eine Medaille, die nur 1,0g wiegt und nicht von der Deutschen Bundesbank herausgegeben wurde.
Daß es sich nicht um einen Einzelfall handelt kann man unter folgendem Link erkennen: http://www.goofbay.com/ebaysellerhistorytool.html?gslusername=klaus-dieter1956&gsldays=90&gslinclude=both&gslshowbuyers=on&gslsubmit=&gslsubmit.x=67&gsl_submit.y=3
Könnt Ihr ebenfalls bei eBay fragen, ob solche Angebote erlaubt sind?
Entweder er ist bei Ebay Privatverkäufer oder er hat bei Ebay ein Gewerbe.Er kann nicht beides gleizeitig haben. Das schließt sich gegenseitig aus.
ebay wird das Angebot bald finden und löschen...
hudiblibu am 21. Januar 2009 12:53 eBay kennt die Vorgänge, handelt aber nicht. Probier es selbst aus und schreib an eBay. Danke

Ich krieg unter der Art.-Nr. 0 Suchergenisse. Ist wohl schon raus...
buffyka am 21. Januar 2009 12:51 Ich hatte auch nichts gefunden. Bei der Artikel-Nr. fehlt noch eine "7" zum Schluß!
hudiblibu am 21. Januar 2009 12:52 Artikelnummer 170295673277 Sorry, beim Kopieren und einfügen habe ich eine Ziffer geschlabbert.
hattemathe am 21. Januar 2009 13:01 OK habs gesehen. Das ist definitiv Betrug. Den Trick eine Münze zu vergolden lernt man in der 8. Klasse in Chemie (da halt nur mit einem Cent-Stück).
hudiblibu am 21. Januar 2009 13:09 Um der Wahrheit die Ehre zu geben, es handelt sich um ein echtes Goldstück, das allerdings nur 1,0g wiegt, was in der Artikelbeschreibung bewusst nicht angegeben wurde.
hattemathe am 21. Januar 2009 13:22 Ein Goldstück von der Größe 1,0g...???
hudiblibu am 22. Januar 2009 16:43 Ja, sowas gibt es! Hergestellt von der staatlichen Münze Berlin, verkauft durch das Münzhaus MDM. Da werden sogenannte Goldmarkstücke NP 2007, die nur 0,5g wiegen und eine Ausgabe 2006 mit 1,0g angeboten. Dazu gibt es ein Zertifikat, das mit keiner Zeile das Fliegengewicht angibt. Man begnügt sich mit einer Angabe des Durchmessers. Mit der Begründung, daß der Kunde ein 14 tägiges Rückgaberecht habe, lehnt man die korrekte Ergänzung auf dem Zertifikat ab. Flugs sind die Dinger, die in streng limitierter Ausgabe von z.B. 5000 Stück zum Preis von je 29,50 Euro inkl. MwSt und Versand zu haben waren ausverkauft. Käufer sind vorzugsweise eBay-Privatverkäufer, die dann mit Startpreisen von fast 100 Euro die Käufer abzocken, weil bewusst kein Gewicht angegeben wird. Ein regelrechter Großverteiber ist das eBay-Mitglied hebengro, das unter 4 weiteren eBay Mitgliedsnamen alle als Privatverkäufer die Goldmarkstücke an den Mann/die Frau bringt. eBay wurde über 100!!x informiert und schreitet nicht ein. Siehe Artikelnummern 350152984799, 120365495190, 280297069051 und 220322939903
Die beiden letzten wurden negativ bewertet wegen irreführender Beschreibung aber selbst das interessiert eBay in Dreilinden nicht.

Die Vortäuschung dürfte ein (versuchter) Betrug sein, du kannst ihn anzeigen.
Dann informiere die Wettbewerbszentrale, weil er widerrechtlich versucht, die Rücknahmeverpflichtung zu umgehen und sich damit einen Vorteil gegenüber legal arbeitenden Händlern verschaffen könnte.
Und schließlich könntest du noch das Finanzamt informieren, weil er das mit Sicherheit nicht zum ersten Mal abzieht, also Steuern und Sozialabgaben hinterzogen haben könnte.
Ich würde mir die Mühe übrigens nur machen, wenn ich schon schlechte Erfahrungen mit dem Händler gemacht hätte. Wenn du als Zeuge geladen wirst, musst du im Zweifel durchs halbe Land fahren und bekommst nur die Fahrtkosten zurück, aber nicht die verlorene Zeit ersetzt.
Vertraue übrigens nicht darauf, dass Ebay irgend etwas unternehmen wird, es sei denn, es wird per Urteil dazu gezwungen.

Ein gewerblicher Verkäufer kann natürlich auch mal etwas aus seinem Privatleben verkaufen aber dazu müsste er schon einen extra Ebay- Namen mit privatem Profil verwenden da er sonst auh Umsatzsteuerhinterziehung begeht. Die eBay- Gebühren werden bei gewerblichen Mitgliedern ohne MwSt. erhoben. Mächtigste Waffe gegen solche unlauteren Methoden ist eine Abmahnung - die kann allerdings nur von einem Konkurenten kommen. Wenn Du aktuell Dein Rückgaberecht durchsetzen musst, kannst Du ihn ja mal darauf hinweisen.

Ich habe auch den Verstoß bei ebay gemeldet. Mal schauen, was ebay macht.
hudiblibu am 21. Januar 2009 13:12 Da bin ich auch sehr gespannt! Danke.

Bin meiner Bürgerpflich nachgekommen :o)
hudiblibu am 22. Januar 2009 13:42 Herzlichen Dank! Würden mehr Geschädigte sich die Zeit nehmen, eBay Deutschland ihren Unmut mitzuteilen, müsste eBay reagieren.
Das ist echt ein Knaller und gegenüber allen anderen Verkäufer total ungerecht, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten! Wie man sieht, hat die Sache ja Prinzip und er scheint das grundsätzlich so zu machen. Ich habe ihn direkt angeschrieben und bin gespannt, ob ich eine Antwort bekomme.
Hier nun also die Antwort auf meine Anfrage: "kleiner Irrtum aus meiner Zeit bevor ich gewerblicher Verkäufer wurde. Natürlich nehme ich Ware bei nichtgefallen zurück."

Einfach meiden,ob du Ebay über etwaqs informierst ,oder in hamburg fällt ne schaufel um ,das kommt aufs gleiche raus. Wieviel Mitarbeiter sollen denn da alles kontrollieren? manchmal klappt´s mancjmal nicht,wie beim Lotto
hudiblibu am 21. Januar 2009 12:55 Es gehört zum Kundendienst, daß Anfragen oder Meldungen bearbeitet und beantwortet werden. Bei Amazon.de klappt das vorzüglich.
Vieleicht mal dezent darauf hinweisen das man ja auch beim Finanzamt mal unverbindlich nachfragen könnte ob das mit seinem Privatverkauf über eine geschäftlich genutzten EBAY-Account in Ordnung geht.