eBay: gewerblicher Verkäufer versendet Ware unvollständig, bestreitet dieses aber; was nun?
Habe ein hochwertiges Kochtopfset ersteigert. PayPal bietet der Verkäufer nicht an, deshalb habe ich per Überweisung gezahlt. In Anwesenheit meines Vaters habe ich bei Erhalt das Paket geöffnet und er bemerkte als erster das Fehlen eines Topfes+Deckels. Wir haben gemeinsam die Lieferung nochmals geprüft; der Topf+Deckel fehlen definitiv; Rechnung oder Lieferschein lagen nicht bei;
Habe den Verkäufer über das eBay-System informiert und um Nachsendung des fehlenden Topfes gebeten. Der Verkäufer bestreitet die Unvollständigkeit der Sendung, er habe sie vor Versand geprüft und ich könne alles zurücksenden, falls ich mit der Qualität nicht zufrieden sei, den Gebotspreis würde er zurückzahlen, Porto übernähme er nicht!
Ich möchte die bereits erhaltenen Teile aber behalten, da sie seit langem im freien Handel nicht mehr erhältlich sind und ich ja auch nicht die Qualität bemängele. Ich bat nochmals um Nachsendung und falls diese nicht möglich sei, alternativ um eine anteilige Kaufpreiserstattung. Er aber bleibt stur und behauptet noch immer, die Lieferung sei vollständig gewesen.
Als gewerbl. Verkäufer scheint er unerfahren zu sein, auch fehlen die Widerrufsbelehrung bzw. Rücknahmebedingungen. Anschwärzen möchte ich nicht, aber ich werde wohl eBay einschalten müssen?
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In solchen Fällen nicht lange fackeln - und sofort bei der Polizei eine Anzeige machen.
Ich hatte schon zwei solcher Spaßvögel bei eBay und einen bei einem anderen Auktionshaus. Alle drei habe ich bei der Polizei wegen Betrug angezeigt.
Zum einen kann man das anhand des Gewichtes feststellen - dazu solltest Du wirklich alles mit zur Polizei nehmen (auch das Polstermaterial, Verpackung...).
Der Grund für diese Reaktion ist - sofern Du Dir sicher bist:
erstens hat er Dir einen Teil der bezahlten Ware vorenthalten
zweitens hat er so reagiert wie Du es beschrieben hast
und
drittens wollte er Dich nochmal über den Tisch ziehen mit der Rücksendung und den Portokosten (die MUSS er bezahlen)
Diese drei Punkte sind es. Wäre es nur ein Punkt hätte ich es weiter freundlich versucht, aber so ist es Abzocke.
Mach schnellstmöglich Ausdrucke oder speichere alles als PDF, damit Du es auch nochmal als Sicherheit hast und geh mit den gesammelten Werken zur Polizei. Auch wenn das Topfset vielleicht nicht so teuer war - das spielt keine Rolle.
Gegen solch ein Verhalten muss man vorgehen !
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Setze ihm schriftlich eine Frist, bis wann er Ersatz liefern soll.
Teile ihm mit, dass Du nach fristlosem Ablauf der Frist rechtliche Schritte gegen ihn einleitest.
Er ist als gewerblicher Händler für den Versand der Lieferung haftet.
Kommentar von ScannerScanner 17.09.2010Im übrigen steht auf dem Paket auch das Gewicht drauf. Fehlt was, ist der Beweis ganz einfach.
Allerdings auch innerhalb von 7 Tagen bei der Post schriftlich reklamieren, dass die Ware unvollständig war. Karton mitnehmen.
Das ist deine Pflicht.
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ich würde den Verkäufer nicht als unerfahren, sondern eher als verdammt gerissen betiteln! Denn wer ein seriöser Verkäufer, vor allem ein seriöser gewerblicher Verkäufer ist, bietet automatisch PayPal an! Das tue selbst ich als kleiner privater Verkäufer! Da würde ich an Deiner Stelle kurzen Prozess machen und die Sache ebay melden. Kontaktiere am besten zusätzlich den Kundendienst und frage wie Du Dich weiter verhalten sollst.
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Ich würde sagen, da steht Aussage gegen Aussage, auch wenn Du einen Zeugen hast (Verwandtschaft ist allerdings nicht gut als Zeuge).
Waren das diese AMC-Töpfe? http://kURL.de/aduvuc
Kommentar von muggeli 17.09.2010Danke..., nein...war ein anderer Artikel
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Ja, melden Sie Ebay den Fall, die werden sich dann mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und ihn Anweisen das Problen in gesetzter Frist zu beheben. Halten Sie sich an die Anweisungen von Ebay die werden Sie weiterhin informieren welche Schritte sie einhalten müssen.
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so ist es. ebay einschalten....
deim vater ist kein guter zeuge
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derswebhelp@ebay.de
is die Mail von Ebay, da hin schreiben und beschweren wenn der Verkäufer nicht reagiert und nicht macht
Kommentar von dietmar632dietmar632 17.09.2010Internetkäufe haben immer 14 Tage widerrufsrecht, wenn er als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist
Kommentar von Michel1966Michel1966 17.09.2010Man hat 30 Tage Wiederrufsrecht.
Hier ist eine gute Seite mit vielen Tipps zu eBay & Co.:
Kommentar von dietmar632dietmar632 17.09.2010laut Gesetz 14 Tage, die meisten geben 1 Monat
Kommentar von Michel1966Michel1966 17.09.2010Aufgrund vieler missverständlicher Berichte in Bezug auf die neue Widerrufsbelehrung ein wichtiger Hinweis:
Es ist nicht so, dass bei eBay nun automatisch für jeden Händler ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt. Sie müssen weiterhin sowohl vor Vertragsschluss als auch unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform belehren.
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6273-neue-widerrufsbelehrung-onlinesho...
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Das sehe ich auch so. Vielleicht wird er dann ja kompromissbereit.
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Schwärz den Typen in jeder nur erdenklichen Weise an! Anzeige wegen Betruges, Negative Bewertung, Artikel entspricht nicht der Beschreibung, Ebay anrufen... Er ist zur vollständigen Lieferung verpflichtet. Und wenn er nichtmal eine Widerrusbelehrung hat, keine Quittung mitsendet hat er bei Ebay nichts zu suchen. Ich selbst bin bei Ebay gewerblicher Verkäufer und halte mich an alle Regeln. Ich würde es nie Wagen einen Kunden zu verärgern oder so ein Verhalten an den Tag zu legen.
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Ohne Widerrufsbelehrung hat die Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen. Also zurück schicken.
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Hier steht Aussage gegen Aussage,das wird auch eine Anzeige nicht viel helfen.Darfst halt bei dem Verkäufer nie wieder einkaufen.Gibst Du ihm eine negative Bewertung,bekommst Du garantiert eine negative Rachebewertung.
Kommentar von irdenartirdenart 23.11.2010Negative Rachebewertungen durch Verkäufer gehen seit einiger Zeit schon nicht mehr!!! Diese Funktion wurde den Verkäufern durch ebay selbst abgeschaltet!
Noch eine Info:
Ich hatte damals bei meinem ersten Fall bei eBay angerufen und die haben mir den Tipp gegeben sofort zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.
für Rücksendungen ab 40 Euro Warenwert zahlt der Verkäufer das Porto, sonst muß es der Käufer tragen
Grundsätzlich muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der gesamte Bereich 40,00-Euro-Regelung im Rahmen des Widerrufsrechtes betrifft daher nur Fälle, in denen der Verbraucher tatsächlich das bekommt, was er bestellt hat, ihm dieses jedoch -aus welchen Gründen auch immer- nicht gefällt. Bekommt der Verbraucher zwar exakt die bestellte Sache, ist diese jedoch mangelhaft, muss er die Rücksendekosten auch nicht tragen.
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-40-euro.htm