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Ebay - gerwerblicher oder privater Verkäufer?

gefragt von FridaGT am 20.05.2008 um 23:39 Uhr

Wenn ein Ebay-Mitglied pro Monat 20 neue DVD-Rekorder verkauft, darf er sich dann noch PRIVATER Verkäufer nennen? Ich habe von so jemandem einen DVD-Rekorder gekauft, der angeblich NEU war. Die Blende sitzt aber falsch herum auf dem Gerät, weswegen die Klappe, nachdem man eine DVD eingelegt hat, nicht selbsttätig schließt. Reklamation bzw. Rücknahme lehnt der Typ mit dem Hinweis ab, er sei ja PRIVATVERKÄUFER und habe sich dadurch gegen sämtliche Reklamationen abgesichert. Was nun?

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ebay x 5.712 gerwerblich x 1

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Mai 2008 23:42
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mach doch an e-bay eine mitteilung, das es sich ja wohl hier kaum noch um einen privatverkäufer handeln kann.

würde gleich mit reinschreiben, dass ich das sonst melde und e-bay abmahnen lasse.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 20. Mai 2008 23:47

Ebay selbst wird in dieser Sache erfahrungsgemäß absolut nichts unternehmen.

Kommentar von FridaGT am 20. Mai 2008 23:48

Leider habe ich mit Ebay die Erfahrung gemacht, dass die zwar sehr gerne Gebühren kassieren, aber sich nie kümmern, wenns mal Probleme gibt. Vielleicht sollte ich lieber übers Finanzamt gehen....

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. Mai 2008 23:50

kann ich nun gar nicht sagen, denn ich habe da gute erfahrung gemacht mit e-bay.

hatte mal einen markenpiraten , auf den ich reingefallen war, hab das gemeldet über mitteilung an e-bay, 2 tage später war der raus.

in anderem fall hatte ich einen erwischt der seine artikel selber hochgeboten hat, auch der verschwand und wurde gesperrt.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 20. Mai 2008 23:54

In punkto Markenpiraterie kann Ebay unter Umständen selbst in Regress genommen werden, daher das schnelle Handeln.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 20. Mai 2008 23:52

Er ist defintiv gewerblich und das ist seine angreifbare Seite. Jeder Mitbewerber kann ihn wegen fehlendem Widerufsrecht abmahnen lassen und er hätte KEINE CHANCE der Zahlung zu entgehen. Mach ihn auf seinen eigentlich gewerblichen Status aufmerksam. Er müsste eigentlich ein Widerrufsrecht einräumen, welches Du in Anspruch nehmen könntest.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. Mai 2008 23:56

wenns gut geht sind die geräte auch noch gestohlen und dann sind die käufer noch mit dran.

ich würde das auf jeden fall melden.

denn bei solcher menge kommt mir das gleich verdächtig vor...


anonym
beantwortet von dollartbluete am 22. Mai 2008 10:48
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Es gibt bei Ebay sehr viele gewerbliche Verkäufer die sich als privat anmelden. Die Verkäufer umgehen somit das Rückgaberecht und die Garantierechte. Eine direkte Möglichkeit diese bei Ebay zu melden gibt es nicht. Ebay hat bewusst keinen Link bereitgestellt, wo diese Verstöße gemeldet werden können. Auf Meldungen solcher Verstöße reagiert Ebay auch nicht. Das wurde auch schon von den Verbraucherberatungen angemahnt. Solche Verkäufer reagieren aber meistens, wenn man eine Online Anzeige bei der Polizei wegen Internet Betrugs aufgibt, und dem Verkäufer dann per Email die Vorgangsnummer der Polizei zusendet.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 21. Mai 2008 09:03
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Erstmal handelt der Verkäufer mit Sicherheit gewerblich, wenn er fast jeden Tag einen DVD-Rekorder verkauft.

Du könntest also das Gewerbeaufsichtsamt darauf nett hinweisen.

Außerdem muß auch ein privater Verkäufer eine defekte Sache zurücknehmen, wenn das Gerät nicht als defekt verkauft worden ist.

Wenn er ein defektes Gerät als Neugerät verkauft handelt er unter betrügerischer Absicht und Du könntest vermutlich auch eine Anzeige bei der Polizei machen.

Wenn Du das Gerät per Paypal bezahlt hast wäre es gut, weil Du dann die Paypalzahlung reklamieren kannst.

Kommentar von FridaGT am 21. Mai 2008 10:05

Habe leider nicht über Paypal bezahlt. Der Typ meint, der Defekt sei wohl erst beim Transport entstanden, er habe vor dem Versenden einen Funktionstest gemacht. Also bitte - wenn bei einem DVD-Spieler die Klappe nicht selbsttätig schließt, merkt man das ja wohl bei jedem Funktionstest! Seit gestern Abend hat der Typ sich nicht mehr gemeldet, habe ihm jetzt eine Frist bis zum Wochenende gesetzt und Ebay informiert.


anonym
beantwortet von schens am 21. Mai 2008 06:15
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100% Gewerblich. Es wurde eine Mutter zum Gewerblichen gestempelt, weil sie regelmäßig die Babykleidung ihres Sprösslings auf eBay verkauft hatte. Wurde später widerrufen, aber wenn es um Geld geht, ist der Staat SEHR streng.


anonym
beantwortet von dalokke am 21. Mai 2008 03:11
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meiner meinung nach handelt der kollege gewerblich. wenn jemand mehrere gleiche teile verkauft und diese neu bzw. neuwertig sind, ist das in meinen augen handel. etwas anderes ist es, wenn jemand seinen dachboden ausmistet und das bei ebay anbietet, aber dann gibts auch selten neuwaren und gleichartige güter am laufenden band ...das mit den privaten und gewerblichen anbietern ist mir auch schon lange ein dorn im auge. viele meinen, wenn sie als privat auftreten, sind sie aus der haftung ... so wie das jetzt in diesem fall ist. solchen spielereien sollte sich mal das gewerbeamt verstärkt annehmen ...


anonym
beantwortet von Bettinaa am 21. Mai 2008 00:45
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bei Ebay beschweren.


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 20. Mai 2008 23:46
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Er ist definitiv als gewerblich einzustufen. Das wäre er schon bei 10 verkauften Rekordern. Die Drohung mit einer Abmahnung durch einen Anwalt sollte eigentlich die Sache regeln. Eine Abmahnung kostet ca. 700,- Euro am Besten Du sendest ihm gleich einen Link mit zum Thema Abmahnung Ebay Gewerblicher Verkauf

Kommentar von FridaGT am 20. Mai 2008 23:53

Folgendes habe ich auch gerade bei Ebay selbst dazu gefunden:

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben

Ich werds morgen mal bei Ebay versuchen, ansonsten werde ich wohl mal dem Finanzamt nen Wink geben müssen, der Typ wird in seinen Mails an mich total unverschämt.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 20. Mai 2008 23:58

Die Ebay-Fassung liest sich noch recht locker. Es gibt einschlägige Gerichtsurteile die für private Verkäufer einen sehr engen Rahmen gesteckt haben. Mehr als 10 Artikel monatlich und Du bist gewerblich. Ich beschäftige mich seit Wochen mit gewerblichem Ebay-Handel, ich könnte ein Buch schreiben. Leider fehlen mir noch 2 Kapitel für den Eigengebrauch....

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. Mai 2008 23:59

hast doch seine adresse und alles, den würde ich aber melden.

wenn der unverschämt wird, ist doch ein zeichen , dass was faul ist, wer weiß wo der nen bruch gemacht hat.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 21. Mai 2008 00:00

Er hat vom Finanzamt weniger zu befürchten als von der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb und besonders einer Abmahnung durch einen Anwalt.

Kommentar von FridaGT am 21. Mai 2008 00:04

Habe jetzt erstmal Ebay informiert, mal schauen, ob was anderes kommt als ne Standard-Antwort.


Strolschi
beantwortet von Strolschi am 20. Mai 2008 23:45
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Mein Wissen dazu, es kommt darauf an was der Verkäufer anbietet. Es ist bei ebay verboten Privat in regelmäßigen Abständen wiederholt eine größe Anzahl eines Artikel zu verkaufen.

Kommentar von FridaGT am 20. Mai 2008 23:47

Alleine aktuell hat der Typ sieben NEUE DVD-Player und drei NEUE Surround-Systeme im Angebot. Wenn das PRIVAT ist, dann müsste der zur Hochzeit oder zum Geburtstag alles dreißigfach geschenkt bekommen haben, oder wieso hat man dutzende NEUE DVD-Player zu Hause?

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 21. Mai 2008 00:27

Das ist nicht mehr Privat und laut Richtlinien von Ebay verboten. Solang ihn keiner Anzeigt bei Ebay geschieht da garnichts. Wo kein Kläger, da kein Richter. Melde es, immer und immer wieder bis du eine Rückmeldung erhälst.


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