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Ebay Freund Verkauft was und nimmt meine Kontoverbindung für Zahlungverkehr!

gefragt von Platin am 02.06.2009 um 13:06 Uhr

habe seit kurzer zeit das problem das ich mahnschreiben erhalte obwohl ich die personen nicht kenne.

es hat sich wie folgt zugetragen.

freund von mir hat bei ebay irgendwelche gutscheine verkauft, da er selber kein konto hat, hat er mich gefragt ob er meine konto benutzen darf. habe ja gesagt und nach ca. 2 wochen ging auch schon geld ein, er hat mir immer gesagt was ankommen sollte.

das problem ist er hat die wahre wirklich verschickt, war selber dabei. habe emails gelesen wo sich die ebayer beschweren von wegen der artikel sei leer ( gutscheine ) kann daher der ebayer an mich ran tretten wenn er doch bei jemand anderes was verkauft hat und ich nur mein konto zu verfügung gestellt habe?

sehe das selber so das die das nicht können.

beispiel : ich kauf ein auto bei BMW und das geld geht aber nach FORD, kann ja dan auch nicht zu FORD gehen und dort mein geld zurück verlangen wenn ich den wagen zurück geben will, oder dieser mängel hat.


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lananel
beantwortet von lananel am 2. Juni 2009 13:08
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Das geht denn du hast das Geld bekommen... weiss erstmal nach das des dein Kollege war :-)

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:10

muss ich ja nicht, der hat sich doch mit seinen daten dort angemeldet, kann man ja auch nachvollziehen. auch weiss ich das er rückgabe und das alles ausgeschlossen hat.

Kommentar von heinzheinzheinz am 3. Juni 2009 08:11

Rückgabe kann er ausschliessen, wie er will. Er hat hier ein Produkt (Gutscheine) angeboten, die nicht mehr gültig oder leer waren. D.h., sein angebotetenes Produkt war falsch beschrieben. Er MUSS das Geld zurück erstatten.


anonym
beantwortet von MartyMcFly75 am 2. Juni 2009 13:09
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meinst du dein ebay-konto oder dein bankkonto?

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:11

freund hatte ebaykonto und ich das bankkonto

Kommentar von MartyMcFly75 am 2. Juni 2009 13:17

also wenn es nur dein bankkonto war, sehe ich keine probleme auf dich zukommen. er ist für sein ebaykonto selbst verantwortlich, was sollst du damit zu tun haben?

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:25

das habe ich mich selbst gefragt als ich das mahnschreiben gesehen habe.

Kommentar von MartyMcFly75 am 2. Juni 2009 13:29

reagieren solltest du auf jeden fall darauf. ich würde zuerst bei ebay anrufen und die sachlage erklären

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:40

habe ich schon, die machen dort nichts gegen mich weil ich ja nicht angemeldet bin


anonym
beantwortet von anjanni am 2. Juni 2009 13:09
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Dem Freund würde ich mal gewaltig was erzählen...

Daß er gar kein Konto hat, kann ich mir ja nicht vorstellen. Da hat er Dir sicherlich was vorgemacht. Er muß ja kein Girokonto haben. Sparkonto hätte es auch getan.

Hoffentlich hat er sich doch mit seinem Namen bei ebay angemeldet. Dann müssen sich die Vertragspartner auch an ihn melden.

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:15

wie ich weiss hat er es, hat hier nur meine kontoverbindung genommen mehr nicht. habe ich mir auch gedacht das die das nicht können, weil wüsste nicht das der kontoinhaber haftba gemacht werden kann, bin ja kein bestandteil im vertrag.


Tremor
beantwortet von Tremor am 2. Juni 2009 13:09
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Da Du der Empfänger des Geldes bist, bist Du auch die haftbare Person. Ich würde Dir raten, kündige den Ebay Account. Dein Freund soll sich ein Konto zulegen. (Das dauert keine 5 Minuten) und seine Geschäfte auch unter seinem Namen führen.

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:13

wie soll ich den account kündigen, ist ja nicht meiner! habe ja eh schon gesagt nimm kein geld mehr an, weil ich ja jetzt nun ein mahnschreiben habe von irgendjemand

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 2. Juni 2009 13:15

wer das Geld annimmt steht nicht zur Debatte. Wer das Geschäft abwickelt ist verantwortlich

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 2. Juni 2009 13:42

Hier mal der Rat eines Anwaltes eines geschädigten Käufers bei Ebay

  1. Alle Beweise sichern und AUSDRUCKEN !

  2. Unstimmigkeit bei EBAY eröffnen.

  3. Strafanzeige gegen den Inhaber des Kontos erstatten. Und zwar NICHT bei irgendeinem Dorfpolizisten sondern DIREKT bei der zuständigen Staatsanwaltschaft !

Die Anzeige bringt zwar nicht sofort das Geld zurück, sorgt aber dafür, daß gegen Verkäufer und Kontoinhaber ermittelt wird und die tatsächlichen Daten und die ladungsfähigen Anschriften festgestellt werden.

Anschließend kann man per Mahnverfahren das Geld einklagen

Dennoch bleibt die Frage, ob Ebay nicht dafür zu sorgen hat, dass das angemeldete Mitglied - sofern Privatverkäufer - nur unter seinem Namen die Kaufabwicklung einrichten kann, dass also Kontoinhaber und angemeldeter Privatverkäufer identisch sein müssen.

Quelle 123recht.net


anonym
beantwortet von tergenna am 2. Juni 2009 13:11
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Erste Frage: Was ist denn das für ein Freund???
Da scheint doch irgendwas nicht zu stimmen, wenn bereits mehrere Personen sich beklagen!!!
Rechtlich hat dein Freund einen Vertrag abgeschlossen zu dessen Erfüllung er auch verpflichtet ist, ABER du hast das Geld dafür erhalten!!! Du mußt es dann auch zurückzahlen. FORD würde dir das Geld ja auch zurückerstatten und nicht an BMW überweisen...

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:17

habe das geld ja nicht weil ich es ja ausgezahlt habe, normal oder?

Kommentar von tergenna am 2. Juni 2009 13:19

DAS mußt du aber erstmal nachweisen...hast du da was schriftliches, das auch vor einem Gericht Bestand hätte??? Du bist der Empfänger des Geldes und bist deshalb beweispflichtig wo es geblieben ist bzw. mußt es rückerstatten...


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 2. Juni 2009 13:11
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Dein Kumpel ist der Ansprechpartner bei EBAY mit gemeldeter Adresse und nicht Du. Wessen Konto er benutzt ist uninteressant. Es sei denn der handelt über DEINEN Ebay-Namen


erweh
beantwortet von erweh am 2. Juni 2009 13:12
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Ich glaube, da hast Du schlechte Karten. Verklagt wird immer auch der, der das Geld in Empfang genommen hat. Und der Nachweis das etwas verschickt wurde liegt bei Deinem Freund, selbst wenn die Post geschludert hat, er ist derjenige welcher, außer er hat Einschreiben oder versicherten Versand gewählt, bzw jegliche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 2. Juni 2009 13:14

verklagt wird der Handelspartner , alles andere ist nebensächlich.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 2. Juni 2009 13:14

Ich hatte übrigens fast den gleichen Fall, wir haben den Empfänger des Geldes verklagt.

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:19

und was ist dabei rum gekommen erweh

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 2. Juni 2009 13:21

Man nicht dem Empfänger des Geldes verklagen, den Handelspartner ja. Wohin der das Geld überweisen lässt ist absolut seine Sache.

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:25

der meinung bin ich auch, wenn ich immer am kontoinhaber ran geh au man, dan wäre was los in deutschland.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 2. Juni 2009 14:00

@Platin: Er mußte die Kohle wieder rausrücken.


mops09
beantwortet von mops09 am 2. Juni 2009 13:15
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Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

Sollte der Verkäufer die Ware nicht liefern, versuchen Sie bitte zunächst mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Verkäufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund den Versand der Ware verzögert, können Sie ihm eine Frist setzen, innerhalb der er den Artikel zu liefern hat. Die Fristsetzung kann zwar per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, das Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu versenden.

Liefert der Verkäufer innerhalb der Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie klar und eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklären. Um dies im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt es sich, dies schriftlich zu tun und die Rücktrittserklärung z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu schicken. Empfehlenswert ist es auch, den Verkäufer zugleich aufzufordern, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wenn dieser von Ihnen schon bezahlt wurde.

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. --------- Bankkonto ist somit unerheblich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Kommentar von Platin am 2. Juni 2009 13:24

wie ich das lese können die bei mir ncihts machen! also ich war ja nunmal nicht der verkäufer.

naja sollte mir reichen, zum anwalt geh ich eh weil ich wegen dieser person die mir das mahnschreiben verpasst hat voll probleme bei der bank hatte, hat dies wohl dort gemelde und die haben mich gekündigt, wegen vorliegen einer anzeige.

das bekommt die person zurück, ich verklage die wegen unannähmlichkeiten und sowas, kam 4 tage an kein geld ran.


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