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Ebay frageee..

Frage von omeriko omeriko

Hallo

Zwischen verkauf vorbehalten.. darf man so was eingeben bei ebay?

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Antworten (7)

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    Antwort von Menel Menel

    selbstverständlich geht das! man verstösst damit zwar gegen die AGB von eBay, allerdings betrifft das nicht das Rechtsverhälntis zwischen Bieter und Anbieter! Und wenn in der Auktion steht, dass der Verkauf an eine Bedingung gebunden ist (der Zwischenverkauf), dann ist das eben so! Es besteht also seitens des Bieters kein Rechtsanspruch auf Erfüllung, sofern der Anbieter nachweisen kann, dass der Zwischenverkauf auch tatsächlich stattgefunden hat. eBay verbietet das in seinen AGB, da die natürlich kein Interesse haben, dass angebotene Ware anderweitig verkauft wird.

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Nein, soweit ich weiß, nicht. Du kannst zwar einen Artikel, solange noch niemand drauf geboten hat, aus der Versteigerung nehmen. Aber von vornherein einen Zwischenverkauf ankündigen, geht nicht.

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    Antwort von jij01 jij01

    Du darfst nur verkaufen was du auch nach ersteigerung wirklich besitzt.

    bei gewerblichem handel musst du ev. mwst entrichten.

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Nein, rein rechtlich gesehen nicht. Da sind ein paar windige Nutzer, die glauben, sich dadurch ein Hintertürchen offenlassen zu dürfen.

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    Antwort von Juergenstade Juergenstade

    eigentlich nicht. verkäufer kann aber ware vor beendigung der auktion rausnehmen. dann ist sie eben wäch.

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    Antwort von marusch marusch

    was meinst Du damit?

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    Antwort von Ashlley257 Ashlley257

    HööH ?

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