gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ebay Frage: Umtausch

gefragt von AntwortFrage am 05.02.2009 um 17:37 Uhr

Muss man eigentlich bei jedem Artikel den man verkauft extra dazu schreiben das man den Artikel nich umtauschen kann?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

ebay (5644)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


attaatta
beantwortet von attaatta am 5. Februar 2009 17:38
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

besser ist das


vylai
beantwortet von vylai am 5. Februar 2009 17:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube tut man das nicht, besteht Anspruch auf Umtausch oder Garantie.


simikra
beantwortet von simikra am 5. Februar 2009 17:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja wenn du privatverkäufer bist slltest du das dazu schreiben das kein umtausch und keine garantie öglich ist sonst werden die käufer immer auf dich zukommen wenn was nicht ok ist


udula
beantwortet von udula am 5. Februar 2009 17:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auf jeden fall


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 5. Februar 2009 17:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Keinesfalls! Es besteht keine Pflicht dazu, ganz im Gegenteil. Empfiehlt sich aber, wenn Du das nicht willst. Wobei sich die korrekte Terminologie auch bezahlt machen koennte.

Kommentar von Simple_avatar6smallKurgast am 5. Februar 2009 17:43

was soll das denn - zwei Nicks, oder kopierte Antwort?

Kommentar von amiria71 am 5. Februar 2009 17:45

cool, dann man sich gegenseitig bewerten... oder wie? geh gleich mal ein paar weitere Nicks anlegen...

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 5. Februar 2009 17:48

Du fragst beim falschen...

Kommentar von amiria71 am 5. Februar 2009 17:44

wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?


Entertainer
beantwortet von Entertainer am 5. Februar 2009 17:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Keinesfalls! Es besteht keine Pflicht dazu, ganz im Gegenteil. Empfiehlt sich aber, wenn Du das nicht willst. Wobei sich die korrekte Terminologie auch bezahlt machen koennte.

Kommentar von amiria71 am 5. Februar 2009 17:44

wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 5. Februar 2009 17:47

Ist die Frage ernst gemeint? Guck mal Zeitpunkt

Kommentar von amiria71 am 5. Februar 2009 17:53

bei mir steht bei beiden Antworten 17.39

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 5. Februar 2009 19:16

Hmmm, wohl mein Fehler, hab eben was anderes gesehen. Aber bei gleicher DH-Anzahl siehst Du es an der Reihenfolge. Ausserdem macht der Vogel das ja nicht zum ersten mal, nech.


lollipopp
beantwortet von lollipopp am 5. Februar 2009 17:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also man sollte das schon dabei schreiben sonst hat man die a.......karte


anonym
beantwortet von amiria71 am 5. Februar 2009 17:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also "Umtausch" ist kein rechtsbegriff und sagt mal noch gar nichts aus. Ein "umtausch"-recht gibts nicht.

Wenn Du privat verkaufst solltest Du dazu schreiben, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist, weil diese sonst per Gesetz greift.

Wenn Du gewerblich verkaufst, kannst du eh schreiben was Du willst, um die gesetzlichen Rechte eines Käufers gegenüber Händlern (Gewährleistung und Widerruf) kommst Du nicht drum herum


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 5. Februar 2009 17:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als privater Verkäufer schon.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 6. Februar 2009 08:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

um Diskussionen hinterher zu vermeiden : JA!!!!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.