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Ebay Frage: Umtausch

Frage von AntwortFrage AntwortFrage

Muss man eigentlich bei jedem Artikel den man verkauft extra dazu schreiben das man den Artikel nich umtauschen kann?

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Antworten (10)

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    Antwort von attaatta attaatta

    besser ist das

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    Antwort von amiria71 amiria71

    Also "Umtausch" ist kein rechtsbegriff und sagt mal noch gar nichts aus. Ein "umtausch"-recht gibts nicht.

    Wenn Du privat verkaufst solltest Du dazu schreiben, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist, weil diese sonst per Gesetz greift.

    Wenn Du gewerblich verkaufst, kannst du eh schreiben was Du willst, um die gesetzlichen Rechte eines Käufers gegenüber Händlern (Gewährleistung und Widerruf) kommst Du nicht drum herum

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    Antwort von lollipopp lollipopp

    also man sollte das schon dabei schreiben sonst hat man die a.......karte

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    Antwort von Entertainer Entertainer

    Keinesfalls! Es besteht keine Pflicht dazu, ganz im Gegenteil. Empfiehlt sich aber, wenn Du das nicht willst. Wobei sich die korrekte Terminologie auch bezahlt machen koennte.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?

    Kommentar von Onnlein OnnleinOnnlein

    Ist die Frage ernst gemeint? Guck mal Zeitpunkt

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    bei mir steht bei beiden Antworten 17.39

    Kommentar von Onnlein OnnleinOnnlein

    Hmmm, wohl mein Fehler, hab eben was anderes gesehen. Aber bei gleicher DH-Anzahl siehst Du es an der Reihenfolge. Ausserdem macht der Vogel das ja nicht zum ersten mal, nech.

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    Antwort von Onnlein Onnlein

    Keinesfalls! Es besteht keine Pflicht dazu, ganz im Gegenteil. Empfiehlt sich aber, wenn Du das nicht willst. Wobei sich die korrekte Terminologie auch bezahlt machen koennte.

    Kommentar von Kurgast KurgastKurgast

    was soll das denn - zwei Nicks, oder kopierte Antwort?

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    cool, dann man sich gegenseitig bewerten... oder wie? geh gleich mal ein paar weitere Nicks anlegen...

    Kommentar von Onnlein OnnleinOnnlein

    Du fragst beim falschen...

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?

    Kommentar von Onnlein OnnleinOnnlein
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    Antwort von udula udula

    auf jeden fall

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    Antwort von simikra simikra

    ja wenn du privatverkäufer bist slltest du das dazu schreiben das kein umtausch und keine garantie öglich ist sonst werden die käufer immer auf dich zukommen wenn was nicht ok ist

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    Antwort von vylai vylai

    Ich glaube tut man das nicht, besteht Anspruch auf Umtausch oder Garantie.

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    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    um Diskussionen hinterher zu vermeiden : JA!!!!

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    Antwort von Wolli61 Wolli61

    Als privater Verkäufer schon.

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