Muss man eigentlich bei jedem Artikel den man verkauft extra dazu schreiben das man den Artikel nich umtauschen kann?
Antworten (10)
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1Antwort von
amiria71amiria71
Also "Umtausch" ist kein rechtsbegriff und sagt mal noch gar nichts aus. Ein "umtausch"-recht gibts nicht.
Wenn Du privat verkaufst solltest Du dazu schreiben, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist, weil diese sonst per Gesetz greift.
Wenn Du gewerblich verkaufst, kannst du eh schreiben was Du willst, um die gesetzlichen Rechte eines Käufers gegenüber Händlern (Gewährleistung und Widerruf) kommst Du nicht drum herum
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1Antwort von
lollipopplollipopp
also man sollte das schon dabei schreiben sonst hat man die a.......karte
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1Antwort von
Entertainer Keinesfalls! Es besteht keine Pflicht dazu, ganz im Gegenteil. Empfiehlt sich aber, wenn Du das nicht willst. Wobei sich die korrekte Terminologie auch bezahlt machen koennte.
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1Antwort von
OnnleinOnnlein
Keinesfalls! Es besteht keine Pflicht dazu, ganz im Gegenteil. Empfiehlt sich aber, wenn Du das nicht willst. Wobei sich die korrekte Terminologie auch bezahlt machen koennte.
Kommentar von
KurgastKurgast was soll das denn - zwei Nicks, oder kopierte Antwort?
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amiria71amiria71 cool, dann man sich gegenseitig bewerten... oder wie? geh gleich mal ein paar weitere Nicks anlegen...
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OnnleinOnnlein Du fragst beim falschen...
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amiria71amiria71 wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?
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OnnleinOnnlein -
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simikrasimikra
ja wenn du privatverkäufer bist slltest du das dazu schreiben das kein umtausch und keine garantie öglich ist sonst werden die käufer immer auf dich zukommen wenn was nicht ok ist
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wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?
Ist die Frage ernst gemeint? Guck mal Zeitpunkt
bei mir steht bei beiden Antworten 17.39
Hmmm, wohl mein Fehler, hab eben was anderes gesehen. Aber bei gleicher DH-Anzahl siehst Du es an der Reihenfolge. Ausserdem macht der Vogel das ja nicht zum ersten mal, nech.