Ich hatte bei bestimmten Artikeln den begründetenen Betrugsverdacht (Mitglied bzw Angehörige bietet auf eigene Artikel). Das habe ich Ebay gemeldet. Der Vorgang ist im Januar gewesen. Würde ich von Ebay informiert werden, wenn es den Tatsachen entsprochen hätte? Der Verkäufer hat seitdem keine Artikel mehr angeboten oder gekauft..
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
........ich glaube pippi60, da bist du fast ein bißchen naiv. Meiner Meinung nach ist das doch gang und gebe bei Ebay. Bei Artikel von 3o Euro aufwärts schätze ich ca´70-80%. Wenn der Anbieter Pech hat, bleibt er auf seinem Krempl sitzen. Dann kann man manchmal ein paar Tage/Wochen später sehen, daß dieser Artikel wieder vom selben Anbieter eingestellt wurde. Aber machen kannste gar nichts, außer dir selber ein Limit setzen und nicht hochtreiben lassen.
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4Antwort von
RingelkatzeRingelkatze
Du solltest Dich erstmal schlau machen, was "Betrug" ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Seine eigenen Angebote hochzupushen, entspricht zwar nicht den eBay AGBs ist aber nicht gesetzlich verboten. Ist übrigens nicht selten. Bei Einzelfällen unternimmt eBay da sowieso nichts. Warum auch? Ein höherer erzielter Endpreis steigen ja die eingenommene Provision.
Und: Nein, Du wirst nicht informiert, wenn eBay einen Account sperrt, selbst, wenn es auf Deinen Hinweis erfolgt sein sollte (was aber unwahrscheinlich ist).
Nochmal: Das IST kein Betrug.
LG
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WolfRichterWolfRichter Korrekt. DH
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1Antwort von
hudiblibuhudiblibu
Ob und wie Ebay auf solche berechtigten Meldungen reagiert, gleicht einem Lottospiel. Normalerweise gibt es keine Antwort, mit etwas Glück kann man Ebay-Textbausteine studieren und versuchen dabei etwas herauszulesen, was das eigentliche Thema betrifft. Der grosse Lotteriegewinn ist eine auf die Meldung zugeschnittene Antwort, der Ebay-Taten folgen lässt, was aber einem Trffer der Zusatzzahl entspräche. Meine Mitarbeiter und ich haben den Slogan herausgegeben: "Ebay ist nicht sicher!" Natürlch nachweisbar an zahllosen Beispielen.
Übrigens gibt es auch Textbausteine, die so lauten: Wir sind Ihrem Hinweis nachgegangen und haben tatsaechlich einen Verstoss festgestellt. Entsprechende Massnahmen haben wir daher eingeleitet.
Was wir konkret gegen einzelne Mitglieder unternehmen, duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gruenden nicht mitteilen. Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Ende des Textbausteins.
Geschehen ist danach nichts! Wir hatten wohl die Zusatzzahl nicht gezogen.
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hudiblibuhudiblibu
@Der Verkäufer hat seitdem keine Artikel mehr angeboten oder gekauft.. @
...und macht jetzt unter anderem Mitgliedsnamen weiter.
Leider ist es bei eBay Deutschland so, daß bestenfalls der Verkäufer gewarnt wird, besser wäre verwarnt.
Wer einmal diese von Ebay geduldete Ersatzmitgliedsnamensentwicklung selbst nachverfolgen möchte, kann das tun, durch Aufruf folgender eBay-Mitgliedsnamen: hebengro, bengrorot, wanderer200848 und wanderer20091948. Nach entsprechender Warnung von eBay an den Privatverkäufer, wurden zuerst die Verkaufsaktivitäten von hebengro eingestellt und unter den weiteren drei genannten fortgeführt, bis letztendlich nach weiteren Meldungen an Ebay auch die Verkäufe unter den Mitgliedsnamen bengrorot und wanderer200848 eingestellt wuden, dabei gleichzeitig aber die Anzahl angebotener Artikel unter dem neuesten Mitgliedsnamen wanderer20091948 drastisch zunehmen und weiterhin als Privatverkäufer.
Leider ist es notwendig solche Details aufzuzeigen, denn nur so wird der Nachweis erbracht, wie unsicher eBay mittlerweile für arglose Mitglieder geworden ist.
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hudiblibuhudiblibu Der oben genannte Privatverkäufer bietet nun unter 6 verschiedenen eBay Mitgliedsnamen Artikel an. Nachdem er für einen irreführend beschriebenen Artikel unter dem Mitgliedsnamen 2008hg1948 eine Negativbewertung kassierte, bietet er den gleichen Artikel unter dem danach neu angelegten eBay Mitgliedsnamen 2009hg1948 wieder an. eBay wurde und wird bereits seit Jahren über 100x informiert, schreitet aber nicht ein. achtrag, der z
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bitmapbitmap
''Würde ich von Ebay informiert werden, wenn es den Tatsachen entsprochen hätte?''
Weiß ich nicht. Aber da ja scheinbar eine Reaktion erfolgte (''hat seitdem keine Artikel mehr angeboten oder gekauft.''), seh ich keinen Grund, warum ebay dir extra Bescheid geben sollte. Und welchen Sinn sollte es haben, wenns dir bestätigt werden würde?
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pippi60pippi60 Ganz einfach: Du bietest Dein Angebot hoch! Na gut, um so höher wäre die Provision die Ebay kassert.
Axo, wenn Du das Mitglied weiterhin aufrufen kannst ohne eBay-Hinweis, ist er nicht gesperrt. Da der Account zu ruhen scheint, hat er sicherlich einen neuen eröffnet.