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Ebay Betrug wie hoch ist die Strafe

gefragt von fiona2811 am 21.04.2009 um 10:31 Uhr

Hallo! Ich habe vor nicht also langer Zeit einen Ebay Betrug begannen. Es sind ca. 20 Geschädigte und einen Gesamt Schaden von ca.8000 Euro. Ich hatte selber Schulden und habe sie damit beglichen. Ich bin am Überlegen ob ich mich selbst Anzeige,bin mir aber nicht sicher ob das so eine gute Lösung ist! Wobei ich auch noch nie Polizeilich in Erscheinung getreten bin. Was für eine Strafe könnte mich im Höchstfalle Erwarten ? Mfg


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anonym
beantwortet von MrWombel am 21. April 2009 10:33
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Das kann Dir ein Rechtsbeistand beantworten! Ich verabscheue Betrüger...Gefängnis wäre prima!


anonym
beantwortet von marshall am 22. April 2009 09:11
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Stell deine Frage bei www.frag-einen-anwalt.de, dort solltest du dann genauere angaben erhalten als hier....


Chantalle2007
beantwortet von Chantalle2007 am 21. April 2009 10:34
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wie wäre es einen anwalt zu befragen. dummerweise musst du den bezahlen, denn bei betrug wird wohl keine rechtschutz greifen!!! warum nur gibt es keine netten menschen mehr?


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 21. April 2009 10:36
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Zeig dich selbst an, bevor es jemand anderes tut. Das könnte sich strafmildernd auswirken.

Kommentar von MrWombel am 21. April 2009 10:39

Das werden die Geschädigten mit hoher Wahrscheinlichkeit schon getan haben...

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 21. April 2009 10:41

Richtig, aber solange sie keine Kenntnis davon hat, könnte meiner Meinung nach auch eine verspätete Selbstanzeige noch nützen. Wenn morgen oder gar nachher (falls die Post nachmittags kommt) eine polizeiliche Vorladung im Kasten liegt, ist der Zug natürlich abgefahren, denn soweit ich weiß wird die Zustellung mit Datum und Uhrzeit festgehalten.


Kessko
beantwortet von Kessko am 21. April 2009 10:38
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Ich würde erstmal alles auf mich zukommen lassen. Du hast in einer Notsituation gehandelt. Wenn du noch nie polizeilich in Aktion getreten bist, fällt die Strafe nicht zu hoch aus. Du kannst auch folgendes machen, vielleicht gehts ohne Anzeige. Nehme einen Kredit auf und zahle den Geschädigten ihr Geld zurück. Vielleicht zeigt dich niemand an. Kannst du ja probieren! Viel Glück!

Kommentar von marshall am 22. April 2009 09:09

@Kessko: Du glaubst doch nicht im Ernst das sich hier etwas strafmildernd auswirkt. Wo kämen wir hin, wenn jeder der Schulden hat bei Ebay oder sonst wo andere Menschen betrügt und damit auch noch davonkommt ? So einen Quatsch habe ich noch nie gehört.

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 4. Juni 2009 07:49

Doch das glaube ich, denn wenn manchmal jemand in einer Notsituation falsch handelt kann sich das strafmildernd auswirken.


Stahlflug
beantwortet von Stahlflug am 22. April 2009 09:37
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Ich würde dir Empfehlen Einfach mal bei Ebay generell zu Fragen ohne das du sagt das du selbst der Betrüger bist

Schreib einfach ich wollte mal Fragen wie das so allgemein ist wenn jemand bei Ebay betrügt

Dann weisst du es

Ich finde es aber übrigends auch nicht gut wenn jemand Betrügt Die Käufer zahlen ihr Geld für den Artikel und wollen dann dafür auch die Ware erhalten.

Wenn bei mir jemand betrügt bekommt er auch eine Anzeige obwohl ich immer sehr lange Versuche die Sache ohne Ebay und Polizei zu klären

Zum Glück kamm es noch nicht so weit das ich jemanden Anzeigen musste

Da du aber wie du schreibst Geldprobleme hast kann ich es auch etwas verstehen

Ob du dich nun Selbst Anzeigst musst du selbst wissen

Richtig währe es auf jeden Fall Ich glaube man kann ja auch statt der Geldstraffe ein paar Tage ins Gefägnis dafür

Ich wünsche dir auf jeden Fall Viel Glück Egal wie du dich auch entscheidest und mach sowas nicht wieder es gibt immer einen anderen Ausweg.

Das ist doch einen Punkt wert oder???


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 21. April 2009 10:41
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da wirst du wohl mit einer Gefängnisstrafe rechnen müßen und mit Schadensregulierung, da kommt einiges auf dich zu....

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 21. April 2009 10:45

Ich vermute eher eine Bewährungsstrafe und Geldbuße, je nach Alter vielleicht Sozialstunden. Knast gibts dann nur bei einer erneuten Verurteilung.

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 21. April 2009 10:51

ich glaube nicht das der jenige Minderjährig ist, von daher fallen Sozialstunden schon mal weg...der soll ruhig mal die volle Kelle bekommen damit er sich in Zukunft überlegt was er macht...das ist eine absolute Schweinerei, keiner von uns hat sein Geld auf der Straße gefunden...

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 21. April 2009 10:55
  • 8000 Euro plus Zinsen, um die Rückzahlung zu ermöglichen.

  • Strafe: Größenordnung 1000 Euro (geraten)

  • Verfahrenskosten: mindestens einige Hundert Euro; wenn alle Zeugen vernommen werden auch deutlich mehr (Anreisegeld, Verdienstausfall etc.)

  • Rennerei (plus Fahrtkosten), Stress, Vorstrafe, ...

Ich denke, fiona2811 ist auch ohne Knast ganz gut bedient. Der Richter wird das vielleicht ähnlich sehen.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 21. April 2009 10:47
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bist du der Typ aus Frankfurt,der angeblich Whiskey verkauft und dann nicht liefert? Geld einkassiert,das Angebot immer wieder neu einstellt und auf keine Mail antwortet und dann plötzlich von der Bildfläche verschwindet? Was wäre denn die Beste Lösung für dich? Stillschweigen und hoffen,daß dir niemand auf die Schliche kommt? Welche Strafe dich erwartet,kann ich nicht sagen.Gibt es keine anonyme Rechtsberatung (Telefon?Internet usw.)??


anonym
beantwortet von lolo2000 am 22. November 2009 02:53
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Ich hABE BEI EINER Ähnlichen Sache für 54 Betrugsfälle 1 Jahr und 3 Monate auf bewährung bekommen, war jedoch schon 3 mal vorher vorbestraft. Mit einem Guten Anwalt solltest Du nicht mehr als 90 Tagessätze bekommen. Nicht jeder geschädigte wird eine Anzeige machen. Zahle den Leuten die dich Anzeigen Geld zurück, so wie du es kannst, das macht einen Guten Eindruck beim Richter. Aber mache nichts ohne Anwalt. Wenn Du keine Kohle hast, dann lasse Dir über den Rechtspfleger beim Amtsgericht einen Pflichtverteidiger zuteilen. Wenn Du hilfe brauchst, dann poste hier noch einmal, dann werde ich Dir helfen. Gruss aus Berlin


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