Hallo, es geht um eine freundin von mir. sie rief mich heute panisch an, da sie von der polizei besuch bekommen hat. es geht darum, dass ihr exfreund sie angezeigt hatte. er HATTE ein ebay-konto, welches auf seinen namen lief, sie benutzten beide diesen account. Er verkaufte handys und andere dinge. bei 3handys verschickte er aber nicht die ware, es kam zur anzeige. nun meint er, dass seine ex-freundin das geld und die handys verkaufen wollte. dabei war es doch sein account und das geld wurde auch auf sein bankkonto überwiesen, nicht auf ihr konto.
kann er ihr rechtlich was unterstellen oder nachweisen?
Er wird ihr nichts nachweisen können. Sie soll sich da mal nicht verrückt machen. Es ging ja alles über seinen Namen (und sogar sein Konto).
Wenn er ihr was anhängen möchte, braucht sie notfalls einen Anwalt. (Wenn sie schon eine Anzeige zugestellt bekommen hat, sollte sie gar nicht erst lange selbst was erklären, sondern gleich damit zum Anwalt gehen, eventuell dann Gegenanzeige erstatten wegen übler Nachrede oder so.) Sollte sie kein Geld haben (oder wenig), kann sie einen Beratungsschein bekommen. Der Anwalt hilft dabei.
Erst einmal hafte der dem das EBay Konto gehört. Es kann in diesem Fall aber auch sein das das Konto gehackt wurde und weder deine Freundin noch der Ex etwas damit zu tun haben. das erscheint mir so gar am wahrscheinlichsten, denn diese Anzeige wäre ja total dämlich wenn der Ex etwas damit zu tun hätte. Ich rate dringen dazu diese Konto still zu legen.
nee nee, er hat die handys ja wirklich verkauft, das geld wurde auf seinem konto verbucht, aber er hat die handys nicht abgeschickt. jetzt behauptet er ja, dass sie an allem schuld sei, die handys bei ebay reingestellt hatte, er das geld bekommen hat und ihr das geld gegeben hätte.
Wenn das so ist wird er Pech haben, die Polizei hat ja deine Freundin bereits befragt, die werden sich jetzt noch mal den Ex besuchen und ihn auf so unschöne Sachen wie falsche Verdächtigung hinweisen. Die Aussage des Ex wird wohl eher als Schutzbehauptung angesehen werden, wenn nicht noch andere Indizien außer die Aussage des Ex auf deine Freundin hinweisen. Fall deine Freundin aber doch etwas mit der Sache zu tun hat, weil sie z.B ihrem Ex eins Auswischen wollte, ist jetzt der richtige Zeitpunkt das klar zu stellen.
danke für die schnelle hilfe.ich denke mal, dass es sie beruhigen wird.
achso was sie mir eben noch sagte war, dass er bei der polizei angegeben hatte, dass es ihr account war und sie seinen namen genommen hatte,sein bankkonto benutzt hatte und er ihr das geld überwiesen hatte. was aber auch nicht stimmt.
Ob das Geld letztendlich - wie vom EX behauptet - an die Freundin überwiesen wurde, lässt sich ja zweifelsfrei feststellen. Wenn hier nachgewiesen werden kann, dass der EX lügt, sehe ich sehr gute Changsen, nicht nur die Unschuld deiner Freundin, sondern sogar die Schuld des EX nachzuweisen. Auf jeden Fall sollte Sie umgehend eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten.

dann soll sie ihre Kontoauszüge vorzeigen,daß da kein Geld von den Käufern einging.Sie soll man in den Ebay-Postausgang gucken,ob er den Verkäufern Nachrichten (und mit seinem Vornamen)gesendet hat.Deiner Freundin kann nichts nachgewiesen werden-dem Exfreund schon eher (Kontobewegungen)

Es ist sein Bankkonto was würde es ihr da bringen? Aber sie kann ihn Anzeigen wegen übler nachrede!

Nein eigentlich nicht, die Kohle ist doch auf sein Konto gegangen....

kaum möglich, ich schließe das aus
PeterTheodor am 5. August 2009 13:07 So sehe ich es auch
Es geht auch - zumindest unter strafrechtlichen Gesichtspunkten - nicht darum, ob der EX etwas nachweisen kann, sondern ob die Staatsanwaltschaft etwas nachweisen kann. Tatbestandsmerkmal des Betruges ist die Bereicherung - und bereits daran mangelt es hier, da das Geld auf das Konto des EX überwiesen wurde. Eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung käme hier durchaus in Betracht.