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ebay bertug oder nicht

gefragt von FranzK am 02.08.2009 um 15:17 Uhr

habe am 21.7 einen Shop verkauft, dieser ist seit dem ich ihn übernommen habe geschlossen und macht somit keine umsätze. Ich habe eine Gewerbeanmeldung und betreibe noch andere webseiten. der käufer hat sich erst 27.7 bei mir gemeldet. Ich habe den Shop dann aber an den nächst niedrigeren Käufer bei ebay verkauft. der erste käufer hat sich am Montag gemeldet und mir mitgeteilt das er den shop auf jeden fall haben will sonst verklagt er mich. ich habe dann den verkauf an den nächst niedrigeren ebay käufer zurück abgewickelt. den ersten käufer habe ich einen kaufvertrag diese woche mitwoch zugesendet, er wollte diesen vom anwalt überprüfen lassen und bis freitag zurück senden, auch wollte dieser den shop am freitag zu sich übertragen, nun aber meldet er sich nicht mehr ob telefon oder mail. kann ich den kauf nun wieder rück abwickeln und den shop wieder in meinen besitz einfügen oder hat der käufer noch rechte den shop zu bekommen, wann läuft diese frist ab? der käufer hat ja auch bereits bezahlt, soll ich das geld einfach zurück senden? Wäre super wenn mir da einer eine gute antwort gibt und nicht irgendwelche dummen kommentrae abgegeben werden.

Ich danke euch schon jetzt


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witkis
beantwortet von witkis am 2. August 2009 15:21
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Ich finde, du bist ziemlich ungeduldig. Der Erstkäufer hat schon bezahlt, der Kaufvertrag liegt vor. Wo liegt dann noch das Problem? Warte ab und setze ggf. eine Rückmeldefrist.

Kommentar von FranzK am 2. August 2009 15:23

kommisch ist aber erst nmacht der Herr so einen Streß und nun meldet er sich nicht mehr obwohl er den shop noch am freitag haben wollte. was meinst du mit rückmelde frist und wie soll diese gesendet werden?

Kommentar von Simple_avatar2smallwitkis am 3. August 2009 20:44

Nun ja, wenn der Käufer sich nicht mehr meldet, solltest du ihm eine Frist setzen, schriftlich. Per Post als Einschreiben oder Fax.


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 3. August 2009 18:40
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Bei Dir muss wohl immer alles schnell, schnell gehen. Ich verstehe diese Ungeduld nicht. Du hattest letzte Woche schon mal diesen Fall zur Frage gestellt, weil der Erstkäufer nicht innerhalb von fünf Tagen überwiesen hat, worauf Du den Shop bereits an den nächsten verkauft hast. Damals hast Du Dir in allen Antworten anhören müssen, dass Du nicht lange genug gewartet und viel zu schnell überreagiert hast. Offenbar hast Du noch nichts daraus gelernt, denn Du machst schon wieder den gleichen Fehler. Warte doch noch ein paar Tage - jaaaaaa ein paar Tage! Auch wenn der Käufer gesagt hat, er meldet sich am Freitag.

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 4. August 2009 12:35

DH


Skynoby
beantwortet von Skynoby am 2. August 2009 15:21
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Frag deinen Anwalt, der weiß das bzw. kann es in Erfahrung bringen.
Aber wenn er bereits bezahlt hat, würde ich an deiner Stelle die Füße stillhalten.

Kommentar von FranzK am 2. August 2009 15:25

was it wen mir keinen anwalt leisten kann?

Kommentar von hoffnungsglueck am 3. August 2009 18:43

Kein Problem, denn Du brauchst keinen Anwalt. Du brauchst deutlich mehr Geduld und Du solltest mit dieser Schwarzseherei aufhören.


koofenix
beantwortet von koofenix am 2. August 2009 15:22
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scheint nicht ganz einfach zu sein. solltest vlt. selbst mal einen anwalt konsultieren. wenn der käuferbezahlt hat sollte er aber auch einen rechtsanspruch haben.

Kommentar von FranzK am 2. August 2009 15:25

kann ich nicht einfach das gelt zurück senden?


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 2. August 2009 15:22
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Der Kauf ist abgeschlossen. Er hat die Ware bezahlt und ist mit dem Gebot eh schon einen gültigen Kaufvertrag eingegangen. Der Shop gehört ihm.

Kommentar von FranzK am 2. August 2009 15:24

ja schon klar aber er meldet sich nicht mehr und mir wäre es lieber den kauf nun doch nicht mit den ersten käufer zu machen weil ich glaube da sich dahinter ein anwalt verbirgt der so sein geld mit verklggen verdient.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 2. August 2009 15:37

Du hast nicht das Recht, den Käufer zu wählen.

Kommentar von hoffnungsglueck am 3. August 2009 18:41

FranzK, Du hast eine blühende Phantasie. Du hast überhaupt keinen Anhaltspunkt für diese Vermutung.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 4. August 2009 12:35
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Wie wäre es mit ETWAS Geduld????


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