Hallöchen meine Freundin und ich hatten beide was unter Beobachtung gesetzt und ich sollte für sie morgen bieten, da sie arbeitsmäßig nicht da ist. Nun hat sie gestern Abend festgestellt, das das besagte Angebot (läuft eigentlich noch bis Morgenmittag....schon am gestrigen Tag gegen Abend ausgelaufen ist. Ich habe das dann auch gesehen. Wie kann das sein, das wenn eine angesetzte Auktion bis morgen läuft schon gestern (ohne Gebot) ausgelaufen ist? Kann sie da rechtlich was machen, weil sie das Teil (in dem Falle Gartenteich) gerne haben möchte? Muss der Verkäufer ihr dann eine entsprechende Antwort erteilen, wenn er dies Angebot irgendwie vorzeitig beendet hat? Das ist doch rechtlich normal gar nicht drin bei ebay? Vorzeitig beendet ist das ja eher nicht, sondern die Auktion lief plötzlich eher aus, als wir das unter Beobachtung hatten. Wir stehen derzeit daher vor einem uns erklärlichen Rätsel???

solange noch nicht geboten wurde, kann der verkäufer das gebot wieder zurückziehen. es ist ja noch kein vertrag zustande gekommen.
Der Verkäufer hat das Recht, die Auktion zu beenden, wenn er angibt, dass das Teil z.B. zerstört wurde.
Wenn der Verkäufer behauptet, das Auto sei plötzlich verunfallt oder die Vase runtergefallen, kann er die Auktion beenden!
Um es jetzt noch einmal ganz klar zu stellen:
Liegt noch kein Gebot vor, kann der Verkäufer jeder Zeit das Angebot rausnehmen, verändern berichtigen oder das Mindestgebot erhöhen usw.
Dabei ist es egal, wenn dieses Gebot von anderen beaobachtet wird oder nicht. Der Verkäufer weiß nicht, wer diese Artikel beobachtet, deswegen kann er sich bei der Rücknahme nicht bei Dir melden.
Wenn bereits auf den Artikel geboten wurde, dann kann der Verkäufer diesen unter besionderen Umständen auch rausnehmen, z-B. wenn der Artikel zerstört wurde oder beschädigt ist. Dann werden alle bereits getätigten Gebote gestrichen und Ebay sendet jedem Bieter eine Nachricht.(aber nicht den Beobachtern) Diese Rücknahme geht glaube ich nur bis 24 Std. vor Angebotsende.
Nun machen sich viele Schlawiner daran, wenn sie den Artikel z.B. privat selber verkauft haben, das Gebot wegen angeblicher Zerstörung rauszunehmen um ihn dann privat mit einem guten Preis zu verkaufen. Und die bisherigen Bieter sind die Gelackmeierten. Schaue mal z.B. bei Autos rein und beobachte günstige Angebote. Es ist kaum zu glauben, wieviel Autos so aus Versehen kaputt gehen....:-(
Du kannst natürlich auch jeden Verkäufer anschreiben und eine Nachricht hinterlassen. Nach solchen "illegalen" Anfragen sind auch schon viele Artikel ganz zufällig gerade kaputt gegangen.
That's live...

Zitat: "Wir stehen derzeit daher vor einem uns erklärlichen Rätsel???"
Warum dann die Frage ;-)

Der Verkäufer hat sie zurück genommen, warscheinlich an einen Käufer außerhalb von Ebay verkauft. Passiert öfter!
Dann wurde die Auktion vom Anbieter vorzeitig beendet oder die AUktion seitens eBay gestrichen.
Guten Abend, hier Manfred - Geschaftführer KPV GmbH. Leider sind viele Antworten im Forum falsch ! Sorry !! Ein Verkäufer in Ebay stellt sein Angebot verbindlich ein. Auch wenn er ein Gebot streicht und vorzeitig beendet, ist ein rechtsgültiger Vertrag mit dem derzeitigen Höchstbietenden zustande gekommen: Egal was ebay in seinen Bedingungen schreibt ! Glaubt es nicht !! Lasst Euch von eBay auch nicht abwimmeln. Ebayx hilft Euch nicht . Will keinen Streit !! WICHITER TIP: Siehe " goggle.de " Suchbegriff: " Unwidderuflichkeit eines ebay Angebots " Ihr werdet staunen - vergesst die AGB´s von ebay - Rücknahme , Gebotslöschung etc. !! Gruß an Euch Alle. Manfred GF KPV GmbH

Als Verkäufer kann ich mein Angebot jederzeit zurückziehen! Ich muß zwar einen Grund angeben, nur wer will das schon überprüfen. Rechtlich kann ich als Bieter da gar nichts machen, denn es ist ja noch kein Vertrag zustande gekommen! Und als Beobachter schon gar nicht! Also weitersuchen :-)
Wenn noch kein gebot vorliegt kann er der verkäufer vorzeitig beenden(ware kaputt, verloren....) Sobald ein gebot vorliegt muss der Verkäufer es zu den preis verkaufen was als letztes geboten war.
Nein, das stimmt micht...
Denke da kann man nichts machen. Wenn man schon ein Gebot abgegeben hätte, aber so...
Auch bei einem abgegebenen Gebot nicht...
sie hat jetzt nur eine Mail an den Verkäufer geschickt, weil sie dieses Teil gerne hätte. Da werde ich das mal sagen, das sie auch leer ausgehen könnte. Wir waren doch etwas verwundert, weil das ja dann kurzfristig ausgelaufen ist. Sie hatte ja noch kein Gebot drauf gesetzt. Dann sehe das ja auch anders aus...
Was soll daran anders aussehen, wenn bereits ein Gebot abgegeben wäre?
Weil dann IMHO bereits ein Vertrag zwischen beiden Parteien besteht. Wer ein Gebot abgiebt, kann ja auch nicht so ohne weiters sein Gebot zurück ziehen. Jedenfalls nicht einfach so. Und ebenso kann ein Verkäufer nicht einfach - wenn schon geboten wurde - die Auktion zurück nehmen.
Ein Gebot kann auch zurückgezogen werden und der Verkäufer kann die Gebote seiner potentiellen Käufer vor dem Beenden des Angebotes streichen lassen.
Klar geht das, aber meines Wissens nicht kommentarlos. Ein Grund muß schon angegeben werden. Und als Gegenseite hätte ma da einen Ansatzpunkt, sich dagegen zu wehren. Solche Fälle hat es ja auch schon gegeben. Zumindest wenn die Auktion normal ausgelaufen ist, kann man auf Herausgabe der Ware klagen, auch wenn der Preis dem Verkäufer als zu gering erscheint. ---http://www.zdnet.de/news/digitalewirtschaftinternetebusinessurteilunterwertverkaeufebeiebaysindgueltigstory-39002364-39201461-1.htm---. Ich würde meinen, daß der Rückzug eines Angebots, auf welches schon geboten wurde, einen ähnlichen Sachverhalt darstellt, und der Verkäufer nicht einfach so sagen kann: "Ätsch, doch nicht zu verkaufen". Da böte sich schon die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Ob es lohnend wäre, sei mal dahingestellt...
Das sind jetzt aber zwei völlig verschiedene Sachverhalte.
Lies Dir spaßeshalber das mal Durch: >Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter (Fehler: wohl eher Verkäufer??) vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht....Das Angebot eines Verkäufers ist verbindlich und nicht widerruflich. In § 9 Nr. 1 der eBay-AGB heißt es
"In dem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Webseite einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion)."
Streichungen von Verkaufsangeboten sind in den eBay-AGB nicht vorgesehen. Insofern heißt es im Urteil "Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebot; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht." ..."Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende zurückziehen." ...
---http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
Wenn bereits gebotenn wurde ist das auch noch möglich.