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Ebay. Aufforderung außerhalb von Ebay zu verkaufen

gefragt von HalbwissenHalbwissen am 01.11.2008 um 22:29 Uhr

Mal angenommen Ihr würdet viel auf Ebay verkaufen. Gelegentlich melden sich ehemalige, bereits bekannte Käufer und fragen an, ob Ihr auch außerhalb von Ebay an sie verkaufen würdet. Würdet Ihr darauf eingehen?

19 Stimmen : Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren. (10) ; Nein. Weil..... (6) ; Ich möchte mich mal wieder in kein Antwortschema pressen lassen und sag mal so... (3)

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albundysohn
beantwortet von albundysohn am 1. November 2008 22:30
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Ja logisch, wäre dumm es nicht zu machen.

abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 1. November 2008 22:30
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Habe ich schön öfter gemacht.

abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 1. November 2008 22:30
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Immer... Schachern ist lustig.

abgestimmt für: Ich möchte mich mal wieder in kein Antwortschema pressen lassen und sag mal so...

Sweetnici
beantwortet von Sweetnici am 1. November 2008 22:30
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abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 1. November 2008 22:32
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Wenn ich den Artikel noch nicht eingestellt hätte, würde ich es tun


sunnybunny1186
beantwortet von sunnybunny1186 am 1. November 2008 22:30
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Wieso nicht machen bestimmt viele

abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

Bergbaer
beantwortet von Bergbaer am 1. November 2008 22:31
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wenn ebay schon diesen Service anbietet, das bisschen Provision auch gezahlt werden kann.

abgestimmt für: Nein. Weil.....
Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 1. November 2008 22:33

Welchen Service bietet Ebay? Die seite und sonst gar nichts, Verantwortung übernehmen sie auch keine

Kommentar von 82b7d662351cd69f4284ad004a77bf93smallBergbaer am 1. November 2008 23:22

Wo würdest Du denn sonst etwas anbieten, was viiiiele Leute sehen? - Na? Oder kennst Du eine bessere Plattform? Bei www.unbekannt... hast Du wohl nicht so eine Resonanz


AllesWisser1
beantwortet von AllesWisser1 am 1. November 2008 22:31
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abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

Morinilas
beantwortet von Morinilas am 1. November 2008 22:32
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mann müßte gucken ob dieser verkäufer seriös ist!

abgestimmt für: Ich möchte mich mal wieder in kein Antwortschema pressen lassen und sag mal so...

DunkinDonut
beantwortet von DunkinDonut am 1. November 2008 22:37
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...es nicht erlaubt und nicht abgesichert ist.

abgestimmt für: Nein. Weil.....

bummelliese
beantwortet von bummelliese am 1. November 2008 22:40
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ebay ist ja kein Makler - für die eine Transaktion darf man nicht drum herum schummeln, aber wenn du den Verkäufer schon „kennst“, kann er dir ja auch über andere Wege etwas anbieten

abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

manno
beantwortet von manno am 1. November 2008 22:51
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man dadurch auch keinen Schutz hat,wenn dich jemand übers ohr haut hat man pech gehabt!

abgestimmt für: Nein. Weil.....

schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 1. November 2008 22:53
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  1. Es fehlt der Käuferschutz

  2. Wenn Ebay das mitbekommt, gibt's echte Probleme

abgestimmt für: Nein. Weil.....

oarhellger
beantwortet von oarhellger am 1. November 2008 23:39
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Das hat Ebay aber gar nicht gern.

abgestimmt für: Nein. Weil.....

MarcSu
beantwortet von MarcSu am 2. November 2008 01:15
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Es gibt auch bei Ebay gewisse Regeln und die sind einzuhalten.

abgestimmt für: Nein. Weil.....

anonym
beantwortet von stefanhh am 6. November 2008 07:42
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Wenn er bei mir (gewerblich) schonmal gekauft hat dann hat er auch eine Rechnung bekommen. Auf dieser stehen meistens auch eMail Adressen. Wenn er sich über diese eMail bei mir meldet ganz klar ja. Wenn er sich allerdings über eBay meldet würde ich es auch über eBay machen.

abgestimmt für: Ich möchte mich mal wieder in kein Antwortschema pressen lassen und sag mal so...

anonym
beantwortet von brandleader am 20. November 2008 05:15
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Kassieren eh genug, dazu Paypal, Gebühren und MWST.

abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

Franticek
beantwortet von Franticek am 27. November 2008 11:45
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Wenn ich irgendwo irgendetwas kaufen moechte, dann besuche ich im Internet diesen Shop, das Versandhaus, die Seite des Verkaeufers ... und dann kaufe ich dort. Es wird mir nicht im Traum einfallen, ueberll erst mal nachzufragen, ob die das auch ueber eBay verkaufen. Oder bestellt jemand hier bei Neckermann und fragt dort als erstes, ob die auch einen eBay shop haben, weil man lieber ueber eBay kauft?
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Die Frage ist nun, wie sieht es aus, wenn ich dort schon etwas ueber eBay gekauft hatte. Auf keinen Fall wuerde ich anfragen, ob ich einen in eBay angebotenen Artikel auch an eBay vorbei erwerben kann. Wenn ich diesen Versand lediglich durch einen frueheren Kauf ueber eBay mal kennengelernt habe, dann sollte mich das aber nicht daran hindern, zu einem spaeteren Zeitpunkt direkt bei diesem Online-Handel einzukaufen. Wenn ich vor 3 Monaten von Tschibo etwas in eBay gekauft habe, darf ich dann jetzt nichts mehr von Tschibo direkt kaufen?
Man darf das eBay-System nicht nutzen, um Artikel ausserhalb von eBay zu verkaufen. eBay kann aber keinem gewerblichen Verkaeufer verbieten, auch an anderer Stelle anderweitig Geschaefte zu taetigen.


Outdoorfreak
beantwortet von Outdoorfreak am 27. November 2008 19:34
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abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 17. Januar 2009 14:19
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abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

anonym
beantwortet von brandleader am 26. Juli 2009 17:57
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Händler haftet immer.

abgestimmt für: Ja! Da spare ich die Ebay-Gebühren.

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