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ebay-als privater verkäufer viele neuwaren verkauft bzw.eingestellt-abmahnung?

gefragt von bellydancer am 15.03.2009 um 13:33 Uhr

hallo! ich bin bei ebay als privater verkäufer angemeldet und habe neuwaren aus einem geschäft gekauft und sie bei ebay eingestellt um sie zu verkaufen.. habe bis jetzt auch bereits 7 waren verkauft und 15 neue eingestellt gehabt. habe doch dann gehört das unter den bietern auch sich tester befinden um an die persönlichen daten zu kommen und eine richtig krasse abmahnung bis zu 2000€ schciken.. nach dem ich das gehört habe habe ich natürlich sofort meine laufenden auktionen beendet..meine frage ist: wie kann man an die persönlichen daten vom verkäufer als käufer rankommen, da ja bei der zahlungsabwicklung nur der name und die kontodaten stehen aber nicht die adresse??

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ebay x 5.860 Gewerbe x 745 gewerblich x 51 Unternehmer x 45 Gewerbeanmeldung x 43 Selbsständig x 14 privater verkäufer x 1

Remei
beantwortet von Remei am 15. März 2009 13:36
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Da Du gewerblich handelst, musst Du auch ein Gewerbe anmelden!

Kommentar von Michel1974 am 18. März 2009 16:12

anonym
beantwortet von amerzius67 am 15. März 2009 13:34
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Du handelst eindeutig gewerblich und bist daher abmahngefährdet.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 13:39

nicht nur abmahngefärdert sonder vorallem auch wegen Steuerbetrugs

Kommentar von bellydancer am 15. März 2009 14:02

leute! das ding ist das ich neu bei ebay bin und das nicht wusste! ich davon neu erfahren udn auch alle tranaktionen abgebrochen!! wenn ich es absichtlich machen würde würd ich doch hier euch nicht um hilfe bitten...

Kommentar von Leg0ist am 24. April 2009 16:52

Melde einfach ein Kleingewerbe an. Ist doch kinderleicht und du bist rechtlich auf der sicheren Seite. Infos zum Kleingewerbe findest Du unter http://www.young-news.de/bildung-beruf-f4/selbststaendig-kleingewerbe-t71.html


GustavG
beantwortet von GustavG am 15. März 2009 13:35
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Also ich kriege immer die kompletten Daten inkl. Adresse wenn ich etwas kaufe. Schließlich meldest du dich auch mit diesen Daten an!

Aber wer Mist macht, gehört auch bestraft. :P


wim50
beantwortet von wim50 am 15. März 2009 13:35
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Auf dem Päckchen sollte dann auch ein Absender stehen. Waren kaufen, um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen, ist eindeutig gewerbliches Handeln und eine Abmahnung wäre gerechtfertigt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 13:42

Das steht nicht nur auf dem Absender sondern die genau Adresse bekommt jeder Käufer mitgeteilt


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. März 2009 13:39
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sobald du auch nur ein Gegenstand kaufst um ihn mit Gewinn wieder zu verkaufen handelst du gewerblich!!! Damit machst du dich strafbar wegen unangemeldetem Gewerbe und Steuerhinterziehung. in deinem Fall wirst du dich noch glücklich schätzen wenn du nur 2000 Euro Abmahngebür beazhlen mußt. Die Strafe vor Gericht wird wesentlich höher ausfallen

Kommentar von bellydancer am 15. März 2009 14:05

eute! das ding ist das ich neu bei ebay bin und das nicht wusste! ich davon neu erfahren udn auch alle tranaktionen abgebrochen!! wenn ich es absichtlich machen würde würd ich doch hier euch nicht um hilfe bitten...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. März 2009 14:10

das gilt ja nicht nur für Ebay sondern generell


anonym
beantwortet von maler84 am 12. August 2009 14:37
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Hallo Ihr alle,

ich habe eine ähnliche Frage und zwar, ich bin Kunststudent und möchte gerne meine eigene selbst gemalte Bilder bei Ebay verkaufen, leider weis ich nicht, ob ich als privat verkäufer dies machen darf und wenn dann mit welcher Einschränkungen. gewerbliches Konto ist nicht möglich.

Vielen Dank


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 16. März 2009 17:27
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Du bist vielleicht als privater Verkäufer angemeldet, aber "Neuwaren aus einem Geschäft kaufen um sie bei ebay zu verkaufen" das ist eindeutig gewerblich und führt eventuell zu einer Abmahnung


montecarlo
beantwortet von montecarlo am 15. März 2009 21:20
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...im übrigen steht bei der Zahlungsabwicklung die komplette Anschrift.


montecarlo
beantwortet von montecarlo am 15. März 2009 20:58
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Hier mal aus zuverlässiger Quelle einen Auszug aus einem artikle bei www.wortfilter.de (dort kannst du auch den gesamten Artikle mit vielen Grerichtsurteilen ordern)

Kriterien für gewerbliche Verkäufe Für die Vermutung gewerblichen Handelns sprechen folgende Indizien: - Wenn jemand Artikel kauft, um sie wieder zu verkaufen. - Wenn jemand Artikel verkauft, die er für den Weiterverkauf hergestellt hat. Beispiel: Jemand fertigt PCKomplettsysteme aus neuen Einzelteilen und verkauft diese über eBay. - Wenn jemand regelmäßig große Artikelmengen verkauft. - Wenn häufig neue Artikel verkauft werden, die nicht für den eigenen Gebrauch erworben wurden. Beispiel: Jemand verkauft ein Dutzend neue Plasma- Großbildfernseher – da ist kaum anzunehmen, dass es sich um überzählige Weihnachtsgeschenke handelt. - Wenn jemand gleichzeitig mehrere gleichartige Artikel verkauft. Beispiel: Jemand verkauft 40 Speichersticks in einer Auktion. - Wenn jemand einen der rund 40.000 eBay-Shops in Deutschland betreibt. Wohlgemerkt: Das alles sind nur Indizien, keine Beweise für gewerbliches Handeln! Im Streitfall muss ein Richter entscheiden, ob gewerbliches Handeln vorliegt – und die Rechtsprechung ist leider alles andere als einheitlich. Als Verkäufer sollten Sie im Zweifel davon ausgehen, dass Ihr Handeln gewerblich ist.

Als privater Verkäufer sollten Sie keinesfalls mehr als etwa zehn Artikel monatlich anbieten und möglichst darauf achten, mit Ihrem Account nicht mehr als 100 Bewertungspunkte zu erreichen. Falls Sie mehr verkaufen wollen, sollten Sie dafür einfach mehrere Accounts anlegen: Das ist bei e- Bay erlaubt und Sie brauchen dafür nicht mehr als eine zusätzliche Mailadresse.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 15. März 2009 13:34
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