traurige am 25.03.2009 um 17:51 Uhr
Ich ziehe gerade um, da ich viele Sachen aussortiert habe und die einfach zu schade für den Müll sind, habe ich nun innerhalb 2 Monate nun 200 Sachen verkauft (a 1-5Euro) Nun habe ich Streit mit einem anderem Verkäufer. Er droht mir, mich bei einem Anwalt (k.A.:-) ) anzuzeigen, da ich z.Z. anscheinend viel gewerblich in Ebay mach. Wieviel Sachen darf man im Jahr in Ebay verkaufen. Ich habe nichts´auf der Website gefunden ab wann man ein gewerblicher Verkäufer ist... Nach meinem Umzug werde ich Monate oder gar Jahre wieder nichts verkaufen... Gruß

eBay hält sich da raus und gibt keine Auskunft, wo die Grenzen zwischen Privatverkauf und gewerblichem Handel sind. Bei 200 Artikeln in 2 Monaten, wird nur die Finanzbehörde feststellen, ob Steuernachzahlungen fällig sind. Dazu muß der andere Verkäufer beim Finanzamt eine entsprechende Prüfung beantragen. In den meisten Fällen passiert da nichts, lediglich eine weitere Überwachung der eBay Aktivitäten ist möglich. Gehts dann mit den Verkaufsaktivitäten unvermindert weiter, kommt die Steuerfahndung, wobei eBay dann bereitwillig alle Daten zur Verfügung stellt. Also Vorsicht mit Privatverkaufsaktivitäten und besser beim zuständigen Finanzamt Rat einholen.

Klingt noch nach privat, der finanzielle Rahmen ist überschaubar und du kaufst keine Sachen an um sie weiter zu verkaufen. Spätestens wenn das der Fall ist, wird es gewerblich.

oh, da scheint aber jemand neidisch auf deine verkäufe zu sein. nun stellt sich aber dennoch die frage, wie viel artikel von deinen verkäufen waren oder sind als " neu" angegeben?
traurige am 25. März 2009 18:01 sind gelesene Bücher neu??? davon hatte ich ca. 100 dann kommen noch mein klein zeug dazu und und und...

Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung. "Nachhaltig" trifft bei Dir ja wohl nicht zu. Das Ganze ist ja doch bestimmt als einmalige Sache zu werten. Sichere Dich bei Deinem Finanzamt ab. Die werden Dir sicherlich bestätigen, dass Du kein illegaler Gewerbetreibender bist. Außerdem verkaufst Du ja Deine eigenen Sachen für einen Bruchteil dessen, was sie mal gekostet haben.
gewerblicher verkäufer bist du nur wenn du viele gleiche dinge verkaufst

Hier mal einen Auszug aus einem artikel bei www.wortfilter.de (dort kannst du auch den gesamten Artikel mit vielen Grerichtsurteilen ordern)
Kriterien für gewerbliche Verkäufe Für die Vermutung gewerblichen Handelns sprechen folgende Indizien: - Wenn jemand Artikel kauft, um sie wieder zu verkaufen. - Wenn jemand Artikel verkauft, die er für den Weiterverkauf hergestellt hat. Beispiel: Jemand fertigt PCKomplettsysteme aus neuen Einzelteilen und verkauft diese über eBay. - Wenn jemand regelmäßig große Artikelmengen verkauft. - Wenn häufig neue Artikel verkauft werden, die nicht für den eigenen Gebrauch erworben wurden. Beispiel: Jemand verkauft ein Dutzend neue Plasma- Großbildfernseher – da ist kaum anzunehmen, dass es sich um überzählige Weihnachtsgeschenke handelt. - Wenn jemand gleichzeitig mehrere gleichartige Artikel verkauft. Beispiel: Jemand verkauft 40 Speichersticks in einer Auktion. - Wenn jemand einen der rund 40.000 eBay-Shops in Deutschland betreibt. Wohlgemerkt: Das alles sind nur Indizien, keine Beweise für gewerbliches Handeln! Im Streitfall muss ein Richter entscheiden, ob gewerbliches Handeln vorliegt – und die Rechtsprechung ist leider alles andere als einheitlich. Als Verkäufer sollten Sie im Zweifel davon ausgehen, dass Ihr Handeln gewerblich ist.
Als privater Verkäufer sollten Sie keinesfalls mehr als etwa zehn Artikel monatlich anbieten und möglichst darauf achten, mit Ihrem Account nicht mehr als 100 Bewertungspunkte zu erreichen. Falls Sie mehr verkaufen wollen, sollten Sie dafür einfach mehrere Accounts anlegen: Das ist bei e- Bay erlaubt und Sie brauchen dafür nicht mehr als eine zusätzliche Mailadresse.
super danke, dann werd ich mich da mal schlau machen. dank dir :-) dh