Ich habe vor kurzem eine E-Mail bekommen von einem Verlag, der angeblich meine Diplomarbeit auf eine Veröffentlichung hin prüfen möchte! Soll ich mich darauf einlassen und die Arbeit einschicken? Worauf muss ich sonst noch achten?

Die wollen mit Deinem geistigen Eigentum Geld verdienen und Du wirst nix davon abkriegen: Lass die Finder davon.

um ehrlich zu sein..ich hätte hier Probleme, denn:
hast du einen Verlag angeschrieben?
eine Veröffentlichung vor der Verteidigung , das geht nicht
die Diplomarbeit ist nach der Einreichung Eigentum der entsprechenden Universität

auf keinen fall!
solche sachen nur von auge zu auge erledigen!

Nein, das ist Bauernfängerei. Diplomarbeiten werden normalerweise nicht veröffentlicht (im Gegensatz zu Dissertationen) und je nach Uni liegen die Rechte meist nicht bei Dir.
Vor endgültigem Aberkennen der Prüfungsleistung darf der Inhalt soweiso nicht nach außen gelangen.
Also vorsichtig sein und Hände weg!
Bei der Uni nachfragen.
Das sagt Wikipedia:
In Deutschland müssen Diplomarbeiten im Gegensatz zur Dissertation nicht veröffentlicht werden. Allerdings steht dem Verfasser einer Diplomarbeit die Möglichkeit zur Veröffentlichung und kommerziellen Verwertung (bspw. über „Diplomarbeiten-Agenturen“) grundsätzlich offen. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erwirbt der Verfasser einer Diplomarbeit mit Anfertigung seiner Arbeit das alleinige Urheberrecht und grundsätzlich auch die hieraus resultierenden Nutzungsrechte wie z. B. Erstveröffentlichung (§ 12 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Online-Nutzung usw., also alle Rechte, die die nichtkommerzielle oder kommerzielle Verwertung betreffen. „Will die Hochschule [...] Rechte an Schutzrechten von Studenten oder Diplomanden erwerben, ist sie, wie jeder Dritte auf vertragliche Vereinbarungen mit den Studenten oder Diplomanden angewiesen“ [1]
Die dem Urheber nach dem Gesetz zustehenden Rechte verliert er auch durch die Einreichung seines Prüfungsexemplars nicht. Die staatliche Hochschule / Universität ist tätig als wissenschaftliche Ausbildungsstätte und als „Prüfungsbehörde“.
Es besteht auch urheberrechtlich keine Pflicht, den Betreuer als Autor oder Mitautor anzugeben, da eine urheberrechtlich relevante Mitarbeit des Betreuers in jedem Fall im Widerspruch zu dem prüfungsrechtlichen Gebot stünde, dass die Arbeit vom Diplomanden selbständig angefertigt werden muss. Auch darf die Vergabe von Nutzungsrechten nicht zur Voraussetzung für die Prüfung gemacht werden oder sie beeinflussen. Nach gängiger Meinung sind viele Klauseln in Prüfungsordnungen nichtig, wenn sie das Urheberrecht des Autors einschränken würden.
Wichtig ist bei einer eventuellen Veröffentlichung, darauf zu achten, ob der Inhalt der Diplomarbeit Geheimhaltungsvorschriften unterliegt. Dies ist häufig bei Diplomarbeiten, die in einem Unternehmen angefertigt wurden, der Fall. Solche Arbeiten dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Unternehmen veröffentlicht werden.
Die wollen Deine Arbeit prueffen? Toller Trick.
Dann kannst Du Dir auch vom Prof gleich das Thema der 2. Arbeit geben lassen.
Wenn überhaupt, dann erst nach Verteidigung und Aushändigung des Diploms.
Wenn du es unbedingt veröffentlichen willst, dann nur über die UNI. Das mit dem Verlag habe ich auch versucht - sie wollen alle Rechte und du kriegst nur 10% vom Erlös der Arbeiten. Ich bin dann noch rechtzetig abgesprungen, ohne den Vertrag zu unterschreiben und da wurden die Leute beleidigend. Na ja, Hauptsache war, dass ich meine Arbeit zurückbekam und danach war es mir dann total egal was die im Verlag von mir denken!