Weiß jemand, wieviel Stundenlohn ein Selbständiger Arzt heute so für sich alkuliert?
Auch der neue EBM 2000 plus, der zu einer leistungsgerechteren Vergütung ärztlicher Leistung führen sollte, hat daran nichts geändert. Denn der ange-strebte Punktwert von 5,11 Cent für die Leistungen des sogenannten Regel-leistungsvolumens konnte bundesweit nicht erreicht werden. Hier haben sich Punktwerte zwischen 3,4 und 4,6 Cent – je nach KV-Bereich eingependelt. Das bedeutet z.B. am Beispiel eines Hausarztes in Westfalen-Lippe: Bei einem Regelleistungsvolumen von 764 Punkten je Quartal und Patient (durchschnittliche Punktmenge für Hausärzte) beträgt das Behandlungsbudget von 32,85 Euro. Hierfür muss der Hausarzt sämtliche Untersuchungs- und Ge-sprächsleistungen, Hausbesuche und Wundpflegen durchführen. Hinzu kommen noch die Vergütungen für die ärztlichen Leistungen, die nicht im sogenannten Regelleistungsvolumen abgebildet werden – Notdienste, Früher-kennungsuntersuchungen, Impfungen und Chronikerprogramme sowie die hausärztliche Grundvergütung. Hierfür kommen in einer Hausarztpraxis im all-gemeinen nochmals 13 bis 15 Euro je Patient zur Auszahlung. Für die Betreuung eines Patienten stehen dem Hausarzt damit zwischen 45 und 50 Euro für drei Monate – also zwischen 15 Euro und 16,70 Euro pro Monat zur Verfügung. Bei 1000 Patienten pro Quartal entspricht das einem Umsatz von 45.000 Euro bis 50.000 Euro je Quartal. Von diesem Umsatz sind dann die Betriebskosten von durchschnittlich 55,8 Prozent (Angaben kassenärztliche Bundesvereinigung) für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Ein-kommens abzuziehen. Danach bleibt ein Gewinn vor Steuern in Höhe von 79.560 Euro bzw. 88.400 Euro jährlich. Dies ist – verglichen mit anderen freien Berufen – bei einem Monatsverdient zwischen 6.630 Euro und 7.366 Euro keineswegs ein Spitzeneinkommen. Unterstellt man eine Monatsarbeitszeit von 168,5 Stunden (im allgemeinen arbeiten Praxisinhaber deutlich mehr als 45 Stunden in der Woche), so ergibt sich ein kalkulatorischer Stundenlohn zwischen 39,74 Euro und 43,71 Euro – und das bei vollem unternehmerischen Risiko (bei einer monatlichen Arbeitszeit von 193,5 Std. liegt der kalku-latorische Stundenlohn zwischen 34,26 Euro und 38,06 Euro). Damit liegt das kassenärztliche Honorar für die Arztstunde deutlich unter dem einer durchschnittlichen Handwerkerstunde (zwischen 45 und 60 Euro). http://www.aerzte-aktiv.de/HintergrundpapierReform_gegluckt.pdf

Ärzte haben Gebührensätze, an denen Ihr Verdienst ausgerichtet ist. Bei Kassenpatienten gibt es für den gleichen Aufwand weniger als bei Privatversicherten, da die Ärzte hier einen höheren Gebührensatz berechnen dürfen.
Das ist mir schon klar, nur einen Durschnittswert für eine Stunde Arbeit muss doch auch ein Selbständiger Arzt einrechnen und den will ich wissen. Ein Arzt muss doch auch kalkulieren: Wieviele Patienten muss ich in einer Stunde durchschleusen, damit ich einen Stundensatz von X habe.

Meine Frau war heute morgen bei einer praktischen Ärztin, die ihr vorgejammert hat, daß sie, wenn sie alles durchkalkuliert, für EUR 11,50 die Stunde in der Praxis ist. Ich bin der Meinung, daß das nich sein kann. Aber so hat die Ärztin gejammert!!!
Wie schon von "HerrLich " berichtet, richtet sich die Vergütung der Ärzte nach Gebührensätzen! Diese Sätze wiederum richten sich nach der Fachrichtung, die der Arzt gewählt hat ! Es gibt ja bekanntlich im Gesundheitswesen viele Fachrichtungen, z.B. Innere Medizin, Prakt. Arzt, Zahnarzt, Kardiologen, Dermatologen, Psychologen, Lungenarzt, HNO-Arzt, um nur einige, der vielen Fachrichtungen zu nennen! Die Vergütungen sind so unterschiedlich, daß keine Pauschalsumme für den Begriff Arzt genannt werden kann! Zudem, ein Arzt muß nicht X-Patienten in der Stunde durchschleusen, ein Arzt muß seinen Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen lassen !!!
3,4 - 4,6 Cent/Punkt sind schon sehr hoch gegriffen. In den ersten drei Quartalen lagen in Bayern die Punktwerte (für Hausärzte) zwischen 3,5 und 3,35 und die Quartalsvergütung damit bei ca. 26 Euro/Quartal.