3runex am 03.07.2009 um 18:36 Uhr
Heute habe ich mir im Supermarkt etwas zu Essen und zu Trinken gekauft für insgesamt 7, 80 € und ich habe mit einem 10 € Schein bezahlt. Jetzt hat mir die Kassiererin aber 5, 20 € zurück gegeben und ich habe das Geld bis jetzt nicht wieder zurück gezahlt. Zählt das jetzt als "gestohlen" oder durfte ich das behalten?

Nee, gestohlen ist es nicht, war ja ein Fehler der gestressten Kassierin, ist eher eine Sache Deines Gewissens, der Frau fehlt heute Abend das Geld in der Kasse und sie könnte dafür Ärger bekommen. Deine Entscheidung, was Du tust.

die kassiererin muss für den verlust aufkommen soweit ich weiß
Franticek am 3. Juli 2009 18:38 Richtig. Sie kann sogar entlassen werden, wenn das 2 Mal vorkommt. Und deshalb sollte man fairerweise das Geld zurueckgeben.
Aufkommen mußten wir nie dafür,aber wenn es zu oft vorkam,waren die Mitarbeiter auch ganz schnell wieder weg.

Das ist Unterschlagung wenn du den Fehler bemerkt hast.
Nein, das ist es ganz sicher nicht.
Du solltest dran denken, das Kassiererin herzlich wenig verdient und dafür eintreten muss.

Richtig ist das nicht - das muss die Kassiererin heute abend drauflegen!

Wenn sie zu blöd zum Rechnen ist..
Theonlypink am 3. Juli 2009 18:38 kann das nicht jedem mal passieren? kopfschüttel
sugarbabe am 3. Juli 2009 18:38 Du scheinst keine Erfahrung als Kassierin zu haben?
Hasii am 3. Juli 2009 18:39 Doch ich war mal Kassiererin.
sugarbabe am 3. Juli 2009 18:41 Dann müsstest Du eigentlich wissen,das falsches raus geben nichts mit Blödheit zu tun hat!!!!
sugarbabe am 3. Juli 2009 18:41 Dann müsstest Du eigentlich wissen,das falsches raus geben nichts mit Blödheit zu tun hat!!!!
mineiro am 3. Juli 2009 18:41 Mit 16 hast du schon mal als Kassiererin gearbeitet? Ziemlich unwahrscheinlich!

Tja, die Kassiererin muß das Geld zahlen. Da es aber ihre Dummheit war ist es eine Ermässungssache von dir und nicht strafbar.
Nicht gestohlen,aber kein feiner zug.Die Kassiererin hat heute abend zu wenig Geld in der Kasse.

bleib locker. und wenn es dein gewissen beruhigt, zahl den differenzbetrag zurück.

Dürfen tust du das sicher nicht, aber man hat heute ja kein Unrechtsbewusstsein mehr. Man sollte doch wissen, dass das nicht richtig ist, finde ich!

wenn ich es gleich gemerkt hätte hät ich es wieda zurückgegeben . aba noch ma extra hingehn is nich nötig. hat die kassiererin selbst schuld...XD
3runex am 3. Juli 2009 18:47 haha,.... ja da hast du recht ^^

Stell dir einfach mal vor, Du würdeSt an einer Kasse sitzen, abends die Kasse zählen und es fehlen Dir -zig Euros (weil unehrliche Kunden das falsche Wechselgeld einfach eingesteckt haben) und du es dann von deinem kärglichen Lohn bezahlen mußt...was würdest Du dann denken?.........auch in kleinen Dingen gilt das als BETRUG
DH