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Durfte ich das?

Frage von AliMacDonalds AliMacDonalds

Regelmäßig wenn Frau G. ihren Hund ausführt,hebt der an meinem Auto das Bein und pinkelt mir an das rechte Vorderrad meines Wagens.

Ich habe daraufhin Frau G. bereits angesprochen.Doch ausser Beschimpfungen und rassischten Beleidigungen die sie mir entgegnete,hats nichts gebracht.

Als der Hund wieder in gewohnter Weise sein Bein an meinem Auto lupfte,habe ich gekontert.Ich habe den Hund angepinkelt.

Frau G.drohte mir mit einer Anzeige.

Meine Frage:

Gibt es eine Straftat der ich mich schuldig gemacht habe?

Wenn ja,mit was für einer Strafe habe ich etwa zu rechnen?

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Antworten (1-30 von 219)

  • 151
    Antwort von Brittchen Brittchen

    Find ich ekelhaft.....Du hättest eher Frau G.anpinkeln sollen,die das Hündchen nicht im Griff hat!!

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Das war mein erster Gedanke.Doch hätte ich sie angepinkelt,dann wäre sie wahrscheinlich an einem Herzinfakt gestorben.

    Hündchen ? Das ist ein Schäferhund. ( Ein deutscher Schäferhund.Das besonders zu betonen,da legt Frau G.großen Wert drauf!)

    Kommentar von fantasdik fantasdik

    naja nich so gut

    http://milumo.de.tl/

    Kommentar von spanien87 spanien87spanien87

    das klingt nach meiner nachbarin.. die ist auch so eine hexe... die macht und sagt die gleichen dinge.. ist das ihre schwester?? meine hat auch eine kleine fußhupe die grundsätzlich in den sandkasten pinkelt. Aber hast du super reagiert! =) wenn sie dich anzeigen sollte, dann tu das doch auch!

    Kommentar von GWEN89 GWEN89GWEN89

    oh ne ich kann nicht mehr:D:D

    Kommentar von Melanchen MelanchenMelanchen

    :oD
    Ich lach mich schief

    Kommentar von coolboy21 coolboy21coolboy21

    Ich auch, das ist zum Totlachen! Ich brülle. xD

    Kommentar von wolverinealpha wolverinealpha

    moi aussi lol(laugh out loud)

    Kommentar von vivalamusic1 vivalamusic1vivalamusic1

    du hast mitten in der öffentlichkeit einen hund ANGEPINKELT ?? uuhah

    Kommentar von user33 user33user33

    Mein erster Gedanke war auch, warum hast du sie nicht angepinkelt.. Aber hast schon Recht, das wäre ziemlich böse gwworden im Nachhinein. Soso sie hat also einen daaaiiiiiitsche Schäferhund.. Sonst gehts der Dame aber Danke oder? Frag sie mal ob ihre Faible für deutsches Kulturgut ihr nicht beigebracht hat sich angemessen zu benehmen? Und wenn sie dann noch katholisch ist und an die Kirche glaubt hau noch einen drauf! Liebe deinen nächsten wie dich selsbt und vor Gott sind alle Menschen gleich. Meines Wissens nach darfst du das nicht, den Hund anpullern und es könnte ne Anzeige geben, die aber dann wegen Nichtigkeit eingestellt wird :) Also FEUER FREI!!!

    Kommentar von Winterkind WinterkindWinterkind

    ey wie hammer ist das den ^^

    Kommentar von haennah haennahhaennah

    wieso hast du nich einfach an frau g.'s auto gepinkelt?? der arme kleine köter!!

  • 55
    Antwort von kreativkruemmel kreativkruemmel

    weiss du ich hab auch ein hund .und deine nachbarin ist einfach uneinsichtig. hunde kann mann beibringen wo sie sich lösen können. hättest ehr die nachbarin anpinkeln solln .der hund kann nix dafür.

    Kommentar von Melanchen MelanchenMelanchen

    Genau. Die führt ihn ja da hin.

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Das ist es!

    Hier schreiben Leute Antworten auf meine Frage,ohne das diese anscheinend gelesen- oder verstanden wurde.Mit einer Antwort wird auch nicht auf meine Frage eingegangen....dafür gibts dann 26 DH's,bzw. eins weiter oben 60 DH's für Noob-Antworten.Vorige Top-Antworten die zum Thema etwas aussagten,wurden vom Support gelöscht.Auf meine Anfrage warum diese Antworten gelöscht wurden,erhielt ich bis heute keine Antwort.

    Kommentar von user50 user50user50

    Einem Jack Russel nicht. :-)

  • 38
    Antwort von Citystromer Citystromer

    Ich gehe mal davon aus, du hast dem Hund auf den Rücken gepieselt. jetzt stell dir aber mal vor der Hund hätta sich rumgedreht und sich gerächt;, dann würdest du jetzt nicht mehr ali, sondern aiche heißen, lol

    Kommentar von redrat113 redrat113

    geilikowski - 1000 daumen für DIESE antwort

    Kommentar von roterApfel roterApfel

    geilikowski... ^^

    Kommentar von xXHoneyBeeXx xXHoneyBeeXxxXHoneyBeeXx

    na so was von DH! =D

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Im Vergleich zu mir ist ein Hund ein hamloses Geschöpf.:-)

    Kommentar von fantasdik fantasdik

    [url=http://milumo.de.tl/][img]http://milumo.de.tl/sig.png[/img][/url]

    gute idee

  • 30
    Antwort von EvaDu EvaDu

    Ich finde es total witzig. Wenn was kommt kannst Du ja mit den rassischten Bemerkungen gegenziehen...

    Kommentar von Redonna RedonnaRedonna

    Seit wann wird man von Urin entmannt? So ein Schwachsinn? Da habe ich den Witz nicht verstanden, tut mir leid, bitte etwas deutlicher.

  • 22
    Antwort von Dunkelelf Dunkelelf

    Keine Ahnung !!!

    Aber war ne coole Aktion von Dir ?

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Ob es cool war....weiß ich nicht.Allerdings gehe ich davon aus,zukünftig lässt Frau G.den Hund wo anders pinkeln.

  • 19
    Antwort von TomSelleck TomSelleck

    Das waere ein sehr schoenes Gerichtsverfahren.

    Ihr habt beide Sachbeschaedigung begangen, aber nicht in schlimmen Faellen. Leider hast Du vermutlich auch noch oeffentliches Aergernis erregt, indem Du auf die Strasse (oder den Hund) gepinkelt hast.

    Kommentar von Destroyer3000 Destroyer3000

    ? Sachbeschädigung? ok das Auto rostet aber den Hund? den muss man im schlimmsten Falle einmal waschen und dann war´s das... Abgesehen davon ist ein Hund keine Sache sondern ein Lebewesen

    Kommentar von HexiMeckie HexiMeckieHexiMeckie

    DAs ist so (gesetzlich) leider nicht wahr. Tiere sind immer noch Sachen

    Kommentar von Boschi BoschiBoschi

    Nein, Wirbel - Tiere sieht das Gesetz nicht mehr als Sache sondern eben als Lebewesen.

    Kommentar von blackmelody blackmelody

    Tiere sind zwar laut § 90a BGB keine Sachen, werden aber dennoch wie solche behandelt.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Es gibt zwar ein Tierschutzgesetz, trotzdem wird ein Tier (damit auch ein Hund) immer noch als Sache behandelt und gesehen. Auch lt. BGB! Sachbeschädigung ist absolut richtig.

    Kommentar von Magic2991 Magic2991Magic2991

    Hallo, ein Hund kann keine Sachbeschädigung gegehen. Da er nur als Sache gilt und eine Sache kann keine Sache beschädigen. Weiß ich aus Eigener Erfahrung, nachdem mir ein fremder Hund etwas zerbissen hatte. MFG Magic2991

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    @Magic2991 - der Hund kann das vielleicht nicht, aber die Halterin mittels des Hundes (quasi als "Waffe"). Die ist dann auch dran - nicht der Hund. ;-)

    Kommentar von spanien87 spanien87spanien87

    Eltern sind doch für ihre kinder haftbar. hundebesitzer auch für ihre 4-beiner?

    Kommentar von Melanchen MelanchenMelanchen

    Bevor er den Hund angepinkelt hat, hätte er schon Anzeige machen sollen. Falls das in diesem Fall möglich ist. Ich weiß nicht, ob man die Frau wegen Sachbeschädigung anzeigen könnte.
    Aber immerhin wegen Beleidigung. Durch die rassistischen Sprüche! Dass ihr Hund sein Auto anpinkelt, ist dann noch ein Zeichen, dass die Anzeige berechtigt ist.

  • 13
    Antwort von kandana kandana

    Ich denke mal, dass die Polizei nur den Finger heben und "DuDu" sagen wird.

    Kann man ja weder als Tierquälerei noch als Sachbeschädigung ansehen.

    Obwohl mir das Tier leid tut, der kann am wenigsten dafür.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Der Hund tut mir aber auch leid!!! Ich hätte Frau G. ihr Fahrrad angepinkelt - dann wenn sie es nicht sieht - zur eigenen Genugtuung;-)

    Kommentar von TomSelleck TomSelleckTomSelleck

    Auf den Sattel oder die Griffe. HARHAR!

    Kommentar von kandana kandanakandana

    Ja, ich hätte sie wegen Sachbeschädigng angezeigt.

    Wenn ein Hund nämlich anfängt, das Auto zu bepinkeln, kannst Du damit rechnen, dass andere folgen.

    Der Hund macht nur, was man ihm beibringt oder eben erlaubt.

  • 11
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Ja, denn das "Fluten" des Hundes ist Tierquälerei und schon das Urinieren in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Welches Problem hast Du eigentlich damit, dass ein Hund an Deinen Autoreifen strullert? Ist der Reifen so kostbar oder schadet es ihm so sehr, dass er davon kaputtgeht?

    Kommentar von kandana kandanakandana

    Harnsäure greift Gummi an und macht ihn auf Dauer porös.

    Und wie schon oben geschrieben, wenn ein Hund damit anfängt, folgen andere.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Au weia! Wieviel tausend Liter Hundepisse braucht man wohl dazu? Beim nächsten Regen oder der nächsten Autowäsche hat sich das Problem doch eh erledigt. Das Auto, des Deutschen liebstes Kind...

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Ach so?Ich dachte des deutschen liebstes Kind ist der Hund?

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Nur wenn sie kein Auto haben...

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Ich bin kein Auto-Freak.Es geht mir nur ums Prinzip.Wenn der Hund das einmal gemacht hätte,wäre es mir egal.Allerdings ist das regelmäßig.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Nichtsdestotrotz war Dein Verhalten strafbar. Basta!

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    OK Herr Oberfeldwebel:-)

    Ich tus nie mehr

    Könntest Du mir nun auch noch meine Frage beantworten und mir sagen,gegen welchen Paragraphen b.z.w. gegen welches Gesetz ich verstoßen habe?

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Gerne! §17 TierSchG und §118 OWiG, zusätzlich unter Umständen §303 StGB.

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Danke Dir für die Info.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    meinst du der Hund hat "erhebliche Schmerzen oder Leiden" durch das Anpinkeln erlitten?

    Kommentar von IchRoque IchRoque

    ich glaube der hund gehört jetzt dir [wegen reviermarkierung und so ... xDDD]

    Kommentar von Melanchen MelanchenMelanchen

    @IchRoque Genial!!!! Reviermarkierung.
    Allerdings, gehört dem Hund da jetzt das Auto?

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    § 118 OWiG: Diese Handlung muß geeignet sein, die Allgemeinheit zu belästigen, dh einen individuell nicht abgrenzbaren Personenkreis. Und die Sache "Hund" dürfte kaum dauerhaft beschädigt sein (§ 303 StGb). Der Herr Oberfeldwebel hat unrecht! ;-)

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Deine Meinung widerspricht der gängigen Praxis, öffentlichen Pinklern eine gebührenpflichtige Verwarnung nach § 118 OWiG auszusprechen... Oder wurde der Hund vielleicht in eine Wohnung gebracht und dort angepinkelt? Und von einer dauerhaften Beschädigung lese ich in § 303 StGB auch nichts, es genügt demnach eine vorübergehende oder heilbare Beschädigung! Der Kratzer, der mutwillig ins Auto gemacht wurde, lässt sich ja auch relativ leicht wieder entfernen, dennoch ist es eine Sachbeschädigung! Zumindest findet und versteht der Oberfeldwebel juristische Texte und Anwendungsbeispiele anhand ergangener Urteile. Und bevor Du danach fragst, selber suchen macht schlau...

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    `tschuldigung, für die verspätete Antwort:

    § 303

    Sachbeschädigung

    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Frage: Was ist das Gegenteil von "Vorübergehend"? ;-)

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    § 303

    Sachbeschädigung

    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Frage: Was ist das Gegenteil von "Vorübergehend"? ;-)

    Kommentar von Destroyer3000 Destroyer3000

    Hey Reifen sind kostbar! Die kosten um die 200€ Da ist es doch selbstverständlich den Hund anzupinkeln^^

    Kommentar von Lucylu828 Lucylu828Lucylu828

    Ich denke ihm gehts eher um die nachbarin nicht um den hund

    Kommentar von user50 user50user50

    Das hat die Frau mit Absicht gemacht, da sie Dich ja gleich rassistisch angemacht hat! Das kenne ich zu genüge. Ich lache mir eins und da regen die Leute sich noch mehr auf. :-) Aber den Hund hättest Du nicht anpinkeln dürfen. Stell Dir mal vor wenn Du in die Hecke pinkelst, kommt ein Eichhörnchen raus und pinkelt Dir von oben auf den Kopf? lach

    Kommentar von geline geline

    geht es dir eigentlich gut?

    Kommentar von gizmoo gizmoogizmoo

    auch wieder recht

    Kommentar von JumboKartoffel JumboKartoffelJumboKartoffel

    Ihr seid ja echt gut drauf. :D :D

    Kommentar von molopp moloppmolopp

    berechtigt

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Wenn erstmal EIN Hund an den Reifen pisst, ziehen die anderen Rüden automatisch nach. Ist doch nichts neues. Und wie eine dauerhaft bepisste Hauswand aussieht und riecht, kann man auch überall erleben. Warum sollte er sich das bei seinem Auto gefallen lassen???

  • 11
    Antwort von Mimixs2 Mimixs2

    Das hättest du nicht tun dürfen! Aber ich finds witzig!

  • 10
    Antwort von Luca0016657 Luca0016657

    Du hast den Hund angepinkelt??? Nee, glaube nicht, dass das strafbar ist! Aber an deiner Stelle würde ich den Spieß umdrehen und den Wagen mit etwas terverscheuchspray einsprühe!

  • 9
    Antwort von sanne172 sanne172

    Ich glaube nicht, dass das strafbar ist :-) Würde ich mir jedenfalls wünschen ;-D

    Kommentar von gizmoo gizmoogizmoo

    haha :D, der wa gut

  • 8
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Geht ja nur wenn du ein Mann bist. Könntest mit einer Anzeige wegen öffentlichen Ärgernis rechnen.

    Gibt aber ein Spray "hau ab" nennt sich das, kannst du an deine Reifen sprühen.

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Und das ist besser für die Reifen?

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    führt zu keinen Schäden

    Kommentar von IRENEBOA IRENEBOAIRENEBOA

    Das Zeug stinkt aber erbärmlich - auch für Menschen. Nicht so toll, wenn man das Auto dann mit offenem Fenster und bei warmem Wetter fährt ...

  • 7
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Hat Frau G. Dein wertes Stück dabei gesehen? Dann ja;-)))

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Ich glaube das letzte "werte Stück" was die zu sehen bekam,war noch vor dem 2ten WK.:-)

    Kommentar von IRENEBOA IRENEBOAIRENEBOA

    LOL, das war jetzt aber böse!

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Irgendwie schon.Ich kenne Frau G. seit frühster Kindheit.Erstend war die schon immer so,zweitens habe ich die noch nie mit einem Mann gesehen.....naja,wen wunderst..?!:-)

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    naja dann klärt sich ja die frage weshalb sie den hund hatt und warum der alles darf

    Kommentar von Destroyer3000 Destroyer3000

    ich mag bösen Humor ;D

  • 6
    Antwort von cyberoma cyberoma

    Zunächst einmal hast du einen Denkfehler in deiner Geschichte. Der Hund hat ja nicht dich angepinkelt, sondern dein Auto. Also hättest du auch nicht ihn anpinkeln dürfen, sondern nur eine Sache, die ihm - oder Frau G - gehört. Das war also nicht adäquat.

    Der Hund ist nicht schuldfähig, die Sachbeschädigung an deinem Auto ist ein Bagatellschaden.

    Das Anpinkeln des Hundes verstößt gegen das Tierschutzgesetz, es ist keine Sachbeschädigung. (Seit einigen Jahren gelten Tiere hierzulande nicht mehr als Sache.)

    Pinkeln in der Öffentlichkeit und in Anwesenheit der Bürgerin G. ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Das Strafmaß hängt davon ab, wie einsichtig du dich zeigst, und da sehe ich ehrlich gesagt schwarz für dich. Tippe auf maximale Geldstrafe.
    Der einzige Trost für dich sind die vielen Punkte, die du mit dieser Frage abgestaubt hast. Glückwunsch. Alles ist möglich bei GF.

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Omi,Denkfehler sind normalerweise Deine Stärke!Was die Punkte betrifft,magst Du sie haben?Ich sche...e drauf! (Ich habe übrigens beim Support darum gebeten die Frage zu löschen) Zumal die Sache wohl eh durch ist.Frau G. hat mich bis jetzt nicht angezeigt.Ausserdem habe ich weder sie noch ihren Hund seit dem Vorfall in der Nähe meines Autos gesehen.

    So gesehen ist es also manchmal nicht verkehrt,einer alten Schachtel zu zeigen wo die Grenzen sind.

    PS.Ich gebe Dir ein DH für Deinen Beitrag.Damit Du siehst,der Ali hat auch ein Herz für......na Du weißt schon.

    Kommentar von daydream77 daydream77

    super lustig!

    wer also einen baseballschläger nehmen würde und einem damit die schnauze polliert, geht straffrei aus. dafür wird der baseballschläger vor gericht gebracht und nicht der benutzer!

    ein hund der einen menschen beisst und verletzt bekommt dafür eventuell knast, der hundehalter bleibt ohne bestrafung.

    geniale logik, cyberoma. wie ali bereits erwähnte,denkfehler gehören zu deinen stärken !

    Kommentar von roterhahn roterhahnroterhahn

    ein hund ist eine sache ein rechtlich

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Für manche Frauen sind sogar rote Schuhe lebendig.:-)

    Kommentar von artofnoise artofnoise

    besonders dann, wenn sie selbst schon mehr tot als lebendig ist

  • 5
    Antwort von noiretoile noiretoile

    Im Gegensatz zu Hunden ist beim Menschen das Urinieren in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden. Wenn diese Frau ihren Hund mit Absicht an deinem Auto gassi führt kannst du sie belangen, denn das Tier kann ja nichts dafür. Sie hat eine Pflicht als Hundehalterin, die sie verletzt.Und wenn sie dich dann auch noch beleidigt und beschimpft, würde ich sie an deiner Stelle erst recht anzeigen. Laß dir nichts gefallen!!!

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Sicherlich....ich lass mir nichts gefallen....oder zutreffender gesagt....bis zu einem gewissen Maß,sehe ich manchmal über bestimmte Dinge hinweg.Allerdings wenn ein bestimmtes Maß erreicht ist,dann kommt halt auch eine Reaktion.

    Kommentar von Melanchen MelanchenMelanchen

    Dann würde ich an deiner Stelle eine Anzeige machen. Wie gesagt wegen Beleidigung und wie noiretoile sagt, belang sie wegen dem Gassi gehen an deinen Reifen.
    Da du aber ihren Hund angepinkelt hast, musst du dann damit rechnen, dass sie eine Gegenanzeige macht. Viel besser wäre in diesem Fall die Frage, was hat das für dich für Folgen!!!

  • 5
    Antwort von carphunter31 carphunter31

    reich gegenklage ein das der hund dein reifen anpinkelt urin macht gummi kaputt

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    und Felgen und Bremsen und...

    Kommentar von carphunter31 carphunter31carphunter31

    die rosten und gehen kaputt und sind dann im straßenverkehr eine gefährdung

  • 4
    Antwort von einchaot einchaot

    Der Zweck heiligt die Mittel!Der Erfolg ist das Ziel!

  • 4
    Antwort von daydream77 daydream77

    hi ali,

    die geschichte ist nun über 2 wochen her.wie ich gelesen wurde noch keine anzeige gestellt. ich gehe davon aus, es kommt auch nichts mehr in dieser richtung. ich bin mir sicher, gegen irgend ein gesetz hast du mit dem anpinkeln des hundes bestimmt verstoßen. allerdings wäre es gut möglich, das die ganze sache aufgrund von geringfügigkeit eingestellt worden wäre, wenn frau g. doch eine anzeige erstattet hätte. falls nicht, dann wäre die strafe bestimmt gering ausgefallen. übrigens, ich finde das eine mega-coole aktion von dir.

    lg daydream

    Kommentar von diewurzelaus2 diewurzelaus2

    sehe ich genauso

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Hallo Ihr Beiden....ein Mann muß tun was ein Mann tun muß.:-)

  • 4
    Antwort von Literaturius Literaturius

    Gern' hätt' ich noch 'was zu den rassistischen Bemerkungen der Dame (?) gelesen. Ansonsten mußt Du Dir fortdauernde Sachbeschädigung vorwerfen lassen. Als Folge Deiner story hab' ich mir nun vor Lachen in die Hose gepinkelt, das wird auch ander'n so geh'n; mit an'ner'n Worten: Fortdauernde Sachbeschädigung in Tateinheit mit Geruchsbelästigungen. Zuständig ist der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Ich bin gespannt auf deren Urteil und die Urinflecken in den Talaren ....

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Meine Frage zieht unvorhersehbares nach sich.:-)

  • 4
    Antwort von Tibettaxi Tibettaxi

    Urinierenb in der Offebntlich keit ist eine Ordnungswidrigkeit. Gute idee aber falsches ziel-weil Frauchen ist schuöld, nicht der schlecht erzogene und. Dem dürfte das aber nicht geschadet haben, somit seh ich da auch keine Eingriffsmöglichkeit nach dem Tierschutzrecht.

    Wir hatten mal nette Leute die immer unter unserem Schlafzimmerfenster einen Busch beglückten - der 10 Litereimer mit wasser hat nachhaltig gewirkt.

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    ......:-))

    Kommentar von Melanchen MelanchenMelanchen

    Haben die den Busch beglückt oder bepinkelt??

  • 4
    Antwort von Tobias7937 Tobias7937

    aller höchstens eine geldstrafe

  • 3
    Antwort von GALLARIAOY GALLARIAOY

    Die Art und Weise, wie DU DICH verhalten hast, zeigt auf, dass es mit DEINER ETHIK/MORAL nicht weit her sein kann. Es stellt sich nicht die Frage: >Durfte ich das?, sondern, warum verhielt ich mich so!? Der Hund machte es unbewusst. DU bewusst. DEIN Auto wurde von diesem Hundepinkel nicht beschädigt. Und, die weiteren Antworten zeigen auch auf, dass man sich über etwas aufregt, was nicht der Aufregung wert ist. GALLARIAOY

  • 3
    Antwort von wordy wordy

    meine antwort wurde wie bereits so oft zuvor schon, gelöscht. ich habe nichts geschrieben was gegen bestehende richtlinien und bestimmungen verstoßen hätte. auch bin ich mit meiner antwort ganz direkt auf deine frage eingegangen. was man von vielen antworten die man hier liest, nicht behaupten kann. denoch stehen die da...ali, was du getan hast war ok ! denn schließlich führt sie nun den hund nicht mehr zu deinem auto. manche verstehen nunmal keine andere sprache.

  • 3
    Antwort von Erpelente Erpelente

    DAS hier ist wieder das beste Beispiel dafür, dass nur Idioten bewerten.

    Diese Frage bringt keinen weiter.

    Nur weil sie teilweise lustig ist, wird sie positiv bewertet, obwohl sie eh ausgedacht ist.

    Daumen runter für Euch!

  • 3
    Antwort von Lion1 Lion1

    globe nich

  • 3
    Antwort von EkiZz EkiZz

    wie peinlich

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    es braucht dir nicht peinlich sein.du wurdest ja nicht angepieselt.

  • 3
    Antwort von Buchfink Buchfink

    Nun: Der Hund handelt mit dem Heben des Beins instinktiv, ohne Dir etwas Böses dabei zu wollen.

    Die "Aggression" ging also von Dir aus, da Du als Mensch das Wasserlassen außerhalb der Öffentlichkeit praktizieren könntest.

    Letzten Endes hast Du jemanden bestraft, der nur dem Ruf der Natur folgte.

    Hättest Du in den Briefkastenschlitz von Frau G. uriniert, die für ihren Hund und sein Handeln in der Öffentlichkeit verantwortlich ist, sähe die Sache anders aus.

    Moralisch gesehen, ist es untragbar. Aber rechtlich gesehen dürfte Dich maximal eine Anzeige wegen Tierquälerei oder Sachbeschädigung erwarten.

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Hättest Du die Frage richtig gelesen/bzw.verstanden,hättest Du bemerkt das der Hund als "Werkzeug" benutzt wurde.Und somit habe ich mich an das "Werkzeug" gehalten.

    Kommentar von Buchfink BuchfinkBuchfink

    Aber einen Hund anzupinkeln hat doch eine andere Qualität, als einen Brechstange oder einen Schraubendreher anzupissen.

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Wenn die Brechstange oder einen Schraubendreher noch in der Hand des Ausführers ist,dann eher nicht.

    Kommentar von susimwald susimwaldsusimwald

    Diese Frage ist nicht ernst zu nehmen. Sie wurde nahezu wortgleich schon x-mal gestellt.

    Kommentar von artofnoise artofnoise

    welche frage ist nicht ernst zu nehmen ?

    Kommentar von koch234 koch234koch234

    steht ganz oben^

  • 3
    Antwort von lycoskatze lycoskatze

    Ich denke schon, dass Dich die Nachbarin anzeigen kann, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - da Du in aller Öffentlichkeit wohl in Gegenwart der Nachbarin deren Hund anuriniert hast -.

    O.k. ich finde es auch nicht gerade gut, dass sie den Hund sein geschäftchen gerade immer an Deinem Auto verrichten lässt, doch ich denke, dass der Hund nichts dafür kann.

    Ich würde die Nachbarin, wenn sie keine Einsicht zeigt ehr mal durch einen Rechtsanwalt anschreiben lassen. Wenn man bedenkt, dass manche Gemeinden einem schon ein erhebliches Bußgeld aufbrummen, wenn man als Hundeshalter seinen Hund auf öffentlichen Plätzen seine Notdurft entledigen lässt, so ist es nicht mehr als richtig, wenn Du es Dir verbietest, dass sie den Hund immer an Dein Auto machen lässt.

    Ein Brief vom Anwalt kann oft Wunder wirken - vor allem, wenn sie dann noch die Anwaltskosten zu tragen hat.

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Ist mir zuviel Bürokratie.:-)

  • 3
    Antwort von 3runex 3runex

    hätte ich auch so getan

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Das ist ein Zeichen dafür,das Du verstehst um was es geht und wie man solche Probleme löst.:-)

  • 3
    Antwort von Yanni Yanni

    Haha du hast den Hund einfach so auf der Straße ANGEPINKELT? lach :DD

    Kommentar von AliMacDonalds AliMacDonaldsAliMacDonalds

    Nicht direkt.Das war bei mir vor dem Haus auf meinem Privatparplatz.

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