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Durchsuchungsbefehl

gefragt von acolt am 04.02.2009 um 17:51 Uhr

Wie lange dauert es so ungefär bis man (als Polizist) einen Durchsuchungsbefehl fur eine wohnung hat???

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Recht x 35.336

MarcSu
beantwortet von MarcSu am 4. Februar 2009 17:53
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In besonderen Fällen braucht er keinen Durchsuchungsbefehl, z.B. wenn Gefahr im Verzuge ist.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 4. Februar 2009 17:56

DH und das ist eine Auslegungssache!Bei Unseren Gummiparagraphen!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 4. Februar 2009 17:55
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Gefahr im Verzug (GiV) im Bereich des Strafprozessrechts

Im Falle der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Teilweise wird auch für die Durchführung einer Maßnahme die Eigenschaft als Ermittlungsperson gefordert.

GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Somit sind z.B. Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o.g. Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss möglich.

Regelungen zur GiV sind in der Strafprozessordnung (StPO) normiert.

quelle stpo § 103 und wiki


Nudelsternchen

Olly206
beantwortet von Olly206 am 4. Februar 2009 18:01
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ein Klopfen....

Bitte Öffnen,POLIZEI...

ein lauteres Klopfen.....

Öffnen,POLIZEI...

dann krachts und poltert und der Onkel steht vor Dir und Du riechst am Teppich.......

wenn er nen schlechten Tag hast!


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 4. Februar 2009 17:54
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Das kann schneller gehen, als einem vlt. lieb ist!


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 4. Februar 2009 17:53
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Bist du etwa scharf drauf, gibt es viele Kollegen, die darauf scharf sind? Das wäre äußerst bedenklich!


sanne172
beantwortet von sanne172 am 4. Februar 2009 17:53
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wenn Gefahr im Verzug ist , ist das eine Sache von einer halben Stunde!

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 4. Februar 2009 17:55

wenn gefahr im verzug ist ,dann ist er auch schon drin


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 4. Februar 2009 17:53
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Braucht er gar nicht.


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 4. Februar 2009 17:53
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Das komm auf den Staatsanwalt oder Richter an, der den Durchsuchungsbefehl ausstellen soll. Das kann wenige Minuten dauern oder auch mal 2-3 Tage.


anonym
beantwortet von doris11 am 4. Februar 2009 17:52
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so etwas geht ganz schnell.....

Kommentar von acolt am 4. Februar 2009 17:55

Sie brauchen ja aber eine

Kommentar von acolt am 4. Februar 2009 17:55

Sie brauchen ja aber eine

Kommentar von acolt am 4. Februar 2009 17:55

Sie brauchen ja aber eine

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 4. Februar 2009 17:57

nöööö

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 4. Februar 2009 17:57

nöööö

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 4. Februar 2009 17:57

nöööö

Kommentar von doris11 am 4. Februar 2009 17:59

hä??

Kommentar von acolt am 4. Februar 2009 17:59

Sie brauchen ja aber eine

Kommentar von doris11 am 4. Februar 2009 18:05

lach eine was? eine Durchsuchungsbefehl??

Kommentar von acolt am 4. Februar 2009 18:05

Sie brauchen ja aber eine

Kommentar von acolt am 4. Februar 2009 18:06

ich meine ein beschluss vom gericht(srz mein pc laggt)

Kommentar von doris11 am 4. Februar 2009 18:08

ach so,..ja..klar,...aber das geht ganz schnell,weil man kann den Richter mitten in der Nacht anrufen,...mein GÖGA ist bei dem Verein....


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