Wie lange dauert es so ungefär bis man (als Polizist) einen Durchsuchungsbefehl fur eine wohnung hat???

In besonderen Fällen braucht er keinen Durchsuchungsbefehl, z.B. wenn Gefahr im Verzuge ist.

Gefahr im Verzug (GiV) im Bereich des Strafprozessrechts
Im Falle der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Teilweise wird auch für die Durchführung einer Maßnahme die Eigenschaft als Ermittlungsperson gefordert.
GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Somit sind z.B. Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung durch den o.g. Personenkreis auch ohne richterlichen Beschluss möglich.
Regelungen zur GiV sind in der Strafprozessordnung (StPO) normiert.
quelle stpo § 103 und wiki

ein Klopfen....
Bitte Öffnen,POLIZEI...
ein lauteres Klopfen.....
Öffnen,POLIZEI...
dann krachts und poltert und der Onkel steht vor Dir und Du riechst am Teppich.......
wenn er nen schlechten Tag hast!

Das kann schneller gehen, als einem vlt. lieb ist!

Bist du etwa scharf drauf, gibt es viele Kollegen, die darauf scharf sind? Das wäre äußerst bedenklich!

wenn Gefahr im Verzug ist , ist das eine Sache von einer halben Stunde!
attaatta am 4. Februar 2009 17:55 wenn gefahr im verzug ist ,dann ist er auch schon drin

Das komm auf den Staatsanwalt oder Richter an, der den Durchsuchungsbefehl ausstellen soll. Das kann wenige Minuten dauern oder auch mal 2-3 Tage.
so etwas geht ganz schnell.....
Sie brauchen ja aber eine
Sie brauchen ja aber eine
Sie brauchen ja aber eine
Olly206 am 4. Februar 2009 17:57 nöööö
Olly206 am 4. Februar 2009 17:57 nöööö
Sie brauchen ja aber eine
lach eine was? eine Durchsuchungsbefehl??
Sie brauchen ja aber eine
DH und das ist eine Auslegungssache!Bei Unseren Gummiparagraphen!