Darf ein Gerichtsvollzieher eigentlich ohne gerichtlichen Beschluss auch in die Schränke schauen und durchsuchen, wie z.b. Taschen oder auch in den Jackentaschen oder Hosen u.s.w.
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engel12472
Antworten (7)
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7Antwort von
firstguardianfirstguardian
Der Gerichtvollzieher erscheint stets aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses! Deine Frage ist von daher unsinnig!
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2Antwort von
erweherweh
Wenn der keinen Gerichtsbeschluß hat kommt er gar nicht (außer GEZ) und dann darf er. Er kann sogar Taschenpfändung machen, also quasi Dir in die Hosentasche gucken.
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1Antwort von
monja1995monja1995
Der Gerichtsvollzieher kommt aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses und braucht dafür nicht noch extra einen Durchsuchungsbefehl.
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1Antwort von
tucantucan
Ja das dürfen sie. Der Darf sogar vor Deiner Arbeitsstelle auf Dich warten und dann eine Taschenpfändung durch führen.
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1Antwort von
ThunderHawkThunderHawk
Überleg mal was im Namen des Berufs steckt, dann beantwortet sich die Frage vielleicht sogar von selbst.
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Diese Frage
Das ist leider nicht richtig.