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Frage von engel12472 engel12472

Darf ein Gerichtsvollzieher eigentlich ohne gerichtlichen Beschluss auch in die Schränke schauen und durchsuchen, wie z.b. Taschen oder auch in den Jackentaschen oder Hosen u.s.w.

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Antworten (7)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Der Gerichtvollzieher erscheint stets aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses! Deine Frage ist von daher unsinnig!

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    Antwort von erweh erweh

    Wenn der keinen Gerichtsbeschluß hat kommt er gar nicht (außer GEZ) und dann darf er. Er kann sogar Taschenpfändung machen, also quasi Dir in die Hosentasche gucken.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Der Gerichtsvollzieher kommt aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses und braucht dafür nicht noch extra einen Durchsuchungsbefehl.

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    Antwort von tucan tucan

    Ja das dürfen sie. Der Darf sogar vor Deiner Arbeitsstelle auf Dich warten und dann eine Taschenpfändung durch führen.

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    Antwort von jonas01010 jonas01010

    nein er brauch erst einen durchsuchungsbefehl

    Kommentar von erweh erweherweh

    Das ist leider nicht richtig.

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    Antwort von Ebbbi Ebbbi

    glaube schon

  • 1
    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Überleg mal was im Namen des Berufs steckt, dann beantwortet sich die Frage vielleicht sogar von selbst.

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