Darf ein Gerichtsvollzieher eigentlich ohne gerichtlichen Beschluss auch in die Schränke schauen und durchsuchen, wie z.b. Taschen oder auch in den Jackentaschen oder Hosen u.s.w.

Der Gerichtvollzieher erscheint stets aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses! Deine Frage ist von daher unsinnig!

Wenn der keinen Gerichtsbeschluß hat kommt er gar nicht (außer GEZ) und dann darf er. Er kann sogar Taschenpfändung machen, also quasi Dir in die Hosentasche gucken.
Überleg mal was im Namen des Berufs steckt, dann beantwortet sich die Frage vielleicht sogar von selbst.

nein er brauch erst einen durchsuchungsbefehl
erweh am 18. Mai 2009 14:59 Das ist leider nicht richtig.
Ja das dürfen sie. Der Darf sogar vor Deiner Arbeitsstelle auf Dich warten und dann eine Taschenpfändung durch führen.

Der Gerichtsvollzieher kommt aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses und braucht dafür nicht noch extra einen Durchsuchungsbefehl.