gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Durchschnittlicher Einkaufspreis (Lager)

gefragt von Monroe007Monroe007 am 19.02.2008 um 19:04 Uhr

Gem. Ausbildung habe ich gelernt, dass sich der durchscnittliche EK ermitteln lässt durch: Alle Einzelmengen der Einkäufe mit den jeweiligen Einkaufspreisen multiplizieren und das Ergebnis zusammenrechnen. Geteilt durch die Gesamtmenge habe ich dann den Durchschnittlichen EK.

Nun habe ich aber eine weitere Variante gesehen. Ist hier nicht so einfach darzustellen, vielleicht schreibt Ihr es mal auf Papier: Über dem Bruchstrich: (alte Durchschnitts-EK x alter Bestand) + (akt. Einkaufsmenge x Einkaufspreis). Dann weiter unter dem Bruchstrich: Bestand + Einkaufsmenge. Ist das genau so "legitim"? Die zweite Variante berücksichtigt in meinen Augen eine bessere Gewichtung. Oder welche Argumente


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Formel (46)
Lager (16)
Einkaufspreis (3)
ähnliche Fragen

Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 19. Februar 2008 19:09
1x
Thumb_up

Das darfst Du beides machen. Es kann allerdings ein Fehler sein Waren zu veralteten Einkaufspreisen zu bewerten, weil dieses den wahren Wert des Lagers nicht wiedergibt.

Gerade im Elektronikbereich kann man Handys nicht mit Einkaufspreisen bewerten, die vielleicht ein Jahr alt sind.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 19. Februar 2008 19:15

Kennst du eine Software, wo man z.B. angeben kann: "Ermittle mir einen Durchscnittlichen EK aus den Einkäufen der letzten drei Monate"? Kennst du die zweite Berechnungsvariante nur oder kannst du mir auch eine Quelle nennen, die diese "legitimiert"? Ich kann da nämlich offiziell keine passende Formel zu finden.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 19. Februar 2008 20:09

In deiner Zweiten Berechnungsvariante hast Du zwei einkäufe mit unterschiedlichen Einkaufspreisen. Du darfst natürlich jeden Artikel mit seinem Einkaufspreis ansetzen. Daraus ergibt sich unmittelbar deine zweite Formel.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 20. Februar 2008 11:23

Das "Problem" bei der zweiten Formel ist, dass da eine Gewichtung dadurch passiert, das eine Minderung des Bestandes durch Verkauf mit einbezogen wird (Bestand alt). Die verschiedenen Einkaufspreise werden bei beiden Formeln mit berücksichtigt. Oder verstehe ich deinen Einwand falsch?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 19. Februar 2008 19:18
1x
Thumb_up

Diese Verfahren müßte man eigentlich in den Bewertungsrichtlinien nach HGB oder in den IFRS finden. So eine Berechnungstabelle kann man sich in Excel doch ganz leicht selbst machen.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 19. Februar 2008 19:23

Habe kein HGB zum mal eben gucken. Mit der Berechnungstabelle hast du wohl grundsätzlich recht, es wird aber wohl schwierig, wenn es um mehrere Tausend Positionen geht und das jetzige Programm das nicht kann.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 19. Februar 2008 20:41

Wie viele Datensätze das sind ist egal (so ca. 65.000 schafft Excel auf einer Seite). Du brauchst nur das Datum, den Artikel und den Preis. Du hattest ja was von drei Monaten gesagt. Dann machst Du eine Summe-Wenn-Abfrage über Artikel und Datum und teilst mit einer Zählenwenn Funktion und den gleichen Kriterien.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 20. Februar 2008 11:30

Excel ist die Anzahl ziemlich egal, klar. Aber irgendwie müssen die Datensätze ja da erst mal rein. Da habe ich zunächst an den Aufwand der manuellen Eingabe gedacht. Man müsste z.B. über SQL die bestehende Datenbank anzapfen können und dann Formeln eintragen. Würde gehen. Ich muss mich aber mal auf die Suche machen, was das HGB zu dieser zweiten Berechnungsvariante sagt. Ich vermute mal fast: Gar nichts. :-)

Kommentar von benutzer27 am 20. Februar 2008 11:48

Wenn du schon eine DB hast, dann ist es doch ein leichtes die gewünschten Daten nach Excel zu exportieren. Mache einfach eine SQL-Abfrage, welche eine ;-separierte Liste generiert, importiere das Ergebnis mit Excel und schreibe die Formeln mit Bezug auf die dadurch entstandenen Spalten. Mit der Autovervollständigen-Funktion (Maus ziehen) bekommst du die einmal eingegebene Formel vervielfacht. Die durch die Berechnung neu entstandenen Werte kannst du in Excel mittels kopieren (und Werte einfügen) wieder in ein neues Arbeitsblatt (oder eine neue Spalte) übertragen, damit hast du dann dein gewünschtes Ergebnis. Da muss (fast) nichts manuell gemacht werden (Daten eingeben).

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 20. Februar 2008 13:53

Das klingt wirklich gut. Allerdings muss ich mal schauen, ob das hilft. Denn ich müsste ja den neu ermittelten Preis automatisch wieder zurückschreiben. In der eigentlichen Software finden ja die Auswertungen statt, die ich mit dem Durchschnitts-EK machen möchte. Im Grunde ist es so, dass die Software beide Berechnungsvarianten könnne müsste.


anonym
beantwortet von dolabella am 19. Februar 2008 19:47
1x
Thumb_up

Kann es sein, dass sich das zweite Beispiel auf den Handel mit Rohstoffen bezieht? Also Güter, die nach Volumen /Gewicht bewertet werden und einen stark schwankendem Marktpreis aufweisen (Öl, Raffinerieprodukte, Erze, Weizen ...). Macht Sinn, wenn sich Neuzugänge und Altbestand nach der Lieferung nicht mehr unterscheiden lassen.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 19. Februar 2008 19:52

Das Bewertungsverfahren gilt für alle Produkte, die über diese Software verbucht werden. Dabei sind auch viel Waren mit Tagespreisen. Aber nicht alle. Artikel, die sich z.B. über eine Seriennummer eindeutig unterscheiden lassen, sind aber eher die Ausnahme.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Lager von Waschmaschine kaputt. Kann man das selber wechseln?

    Was sind Aktivierte Eigenleistungen?

    Wie pflegt man Inline Skates richtig?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.