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Durchlauferhitzer ist defekt und der Vermieter kümmert sich nicht darum

gefragt von CeydaCeyda am 08.07.2008 um 19:24 Uhr

Guten Tag,

seit 10 Tagen ist der Erhitzer defekt. Ich habe den Vermieter diesbezüglich kontaktiert und er hat sich das angeschaut. Und seitdem kümmert er sich nicht wirklich drum. Heute wollte er erscheinen, tat er aber nicht. Auf meine Anrufe reagiert er nicht. Mich regt diese Sache langsam auf. Wie kann ich denn gesetzlich dagegen antreten? Ich möchte das selber in die Hand nehmen und jmd anrufen der sich darum kümmert. Kann ich die Kosten dann auf den Vermieter übertragen? Kann doch nicht sein, dass ich 10 Tage lang auf ihn warten muss. Ich habe ihn oft angerufen und heute wollte er defintiv kommen.

MFG


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anonym
beantwortet von Lorelai am 8. Juli 2008 19:26
3x
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Ich würde ihm schriflich mitteilen, dass er bis zu einem bestimmten Termin den Schaden bitte beheben soll, ansonsten würde die Miete gemindert werden. Wenns ums Geld geht, reagieren die Vermieter immer schnell.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 8. Juli 2008 19:31

Wie lange sollte denn Fristsetzung sein?

Gruß

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 8. Juli 2008 19:35

Immer mind. 14 Tage...

Kommentar von Lorelai am 8. Juli 2008 19:36

Mmmmh, da er ja schon 10 Tage Bescheid weiß, würde ich ihm noch eine Woche geben.Schließlich hat er Dich ja heute sitzen lassen.Gruß Lorelai.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 8. Juli 2008 19:25
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Wie so soft.... Schriftlich mit fristsetzung. Sofortige Mietkürzung, da ja offenbar ne Info 8 bereits ) erfolgte und nach Fristabzug eine Firma beauftragen und Rechnung an Vermieter ( Mietrecht !!! ) Wichtig ist noch.... Schriftliche Info per Einschreiben und RA !


anonym
beantwortet von tigeroli am 8. Juli 2008 19:27
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Du kannst/musst Deinem Vermieter eine Frist für Reparatur oder Auswechseln setzen, und zwar schriftlich. Kündige ihm an, dass Du danach selbst tätig wirst zu seinen Lasten. Passiert bis zur Verstreichung der Frist tatsächlich nichts, kannst Du den Durchlauferhitzer selbst reparieren lassen. Geht das nicht, lass es Dir schriftlich geben und kaufe einen neuen. Er muss vom Fachmann entfernt und neue installiert werden. Die Rechnung reichst Du zur Bezahlung beim Vermieter ein. Zahlt er nicht, kannst Du den Betrag von der Miete abziehen. Nun müsste Dein Vermieter vor Gericht gehen, wenn er das alles nicht will. Aber Du bist auf der sicheren Seite.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 8. Juli 2008 19:27
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Fristen setzen und Reperatur auf seine Kosten androhen. Dann erstmal selbst bezahlen und ihm die Rechnung zukommen lassen. Oder Mietminderung androhen. Um wie viel Prozent man die in dem Fall kürzen darf, sollte man beim Mieterschutzbund oder beim Anwalt für Mietrecht erfragen.


Felix820
beantwortet von Felix820 am 8. Juli 2008 19:43
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bist du denn sicher dass nicht nur eine der sicherungen defekt ist?

Kommentar von Szintilator am 8. Juli 2008 19:59

Eben, und nur anschauen nützt nichts!

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 8. Juli 2008 20:06

szin was meinst du

ja er könnte sie mal wechseln

aber denke dass er das weiß

Kommentar von Szintilator am 8. Juli 2008 22:15

Er könnte mal nach den Sicherungen sehen, und defekte dann austauschen, aber von Weitem mal anschauen nutzt nichts!

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 8. Juli 2008 22:44

Diese Banalität mit der Sicherung wurde schon kontrolliert. Erhitzer ist defekt.


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