Durchgebrannter Gas-Durchlauferhitzer, zahlt die Hausratversicherung?
Hallo zusammen,
unser ca. 30 Jahre alter Gas-Durchlauferhitzer ist vor ein paar Tagen beinahe in Flammen aufgegangen. Wegen eines defekten Teils (Thermostat oder Ventil?) ist nach Abdrehen des Warmwassers die Gasflamme nicht mehr ausgegangen. Nach ca. 5 Minuten hatte ich die extreme Hitzeentwicklung und die große Flamme in der Brennkammer bemerkt, sodaß ich das Gerät gerade noch ausschalten konnte, bevor die Flamme die Holzerkleidung über dem Gerät erreichen konnte. Durch diesen Defekt wurde der Durchlauferhitzer irreparabel beschädigt, sodaß er ausgetauscht werden muss. Ich hatte bei der Hausratversicherung einen Brandschaden gemeldet. Aber die weigern sich zu zahlen, da das Gerät ja schon sehr alt war. Ich soll mich eher an die Gebäudeversicherung wenden. Aber die sind ja nur für Schäden zuständig, die alle Wohnungen gleichzeitig betreffen, oder?
Der Durchlauferhitzer wurde regelmäßig gewartet.
Muss ich bei der Hausratversicherung hartnäckig bleiben, oder habe ich keine Chance?
Vielen Dank schon mal für alle Hinweise!
5 Antworten
Die Hausratversicherung wird für den Scahden nicht aufkommen, da es sich um einen Gebäudebestandteil handelt. Das hätte Dir die Hausratversicherung aber auch mitteilen können.
Allerdings vermute ich, dass die Gebäudeversicherung den Schaden auch nicht übernehmen wird. Das hat aber nichts mit dem Alter zu tun, sondern eher mit der Frage, ob ein Brand im SInne der Bedingungen zur Gebäudeversicherung vorgelegen hat.
Hallo, rein theoretisch hätten hier beide Versicherer einspringen können. Wenn die Flamme Deinen Hausrat (das, was man beim Umzug mitnimmt) beschädigt hätte, könnte man prüfen, ob dieser Schaden an dem Hausrat übernommen wird.
Gleichzeitig hätte die Flamme auch einen Schaden am Gebäude anrichten können. Dann würde die gebäudeversicherung einspringen.
Da aber beides nicht beschädigt worden ist, gibt es hier nichts zu erstatten. Techn. Geräte haben nun mal die Eigenschaft irgendwann kaputt zu gehen, und diese werden von keinem Versicherer ersetzt. So ist das Leben.
wenn man den Schaden als Brand auffasst, dann könnte man da evtl. was erreichen. Allerdings gehört der Erhitzer eher zur Haustechnik und weniger zum Hausrat. Damit ist es ein Fall für die Gebäudeversicherung, meiner Meinung nach.
Brand wird so definiert:
Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist beziehungsweise diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Also nicht versichert..
Null Chancen , ist doch logisch das sie dafür nicht zahlen