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Durch TVöD Umstellung keine Ortszuschlagsberechtigung

gefragt von bernot am 29.02.2008 um 12:50 Uhr

Hallo, wer kann mir helfen? Durch die Umstellung im TVöD wurd emir jetzt rückwirkend der Ortszuschlag- Kinder abgezogen. Begründung: ich bin nur noch berechtigt, wenn ich auch das Kindergeld erhalte. das erhält aber meine EX. In meinem Unterhalt wird nur jeweils die Hälfte berücksichtigt. Bin ich denn dann nicht auch Bezieher- allerdings quasi "bargeldlos.." und habe damit Anspruch (?) auf einen Ortszuschlag oder wenigstens einen Teil? Ich habe rückwirkend dann im Jahr 2007 ergo weniger Verdienst- ändert sich jetzt auch die Unterhaltzahlung? Wäre toll, wenn jemand helfen kann. Danke


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anjanni
beantwortet von anjanni am 29. Februar 2008 12:58
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Das mit dem Ortszuschlag galt aber doch auch schon vor der Umstellung auf TVöD. Da hat Dein Sachbearbeiter wohl vorher schon nicht aufgepaßt. Seit wann bist Du denn getrennt/geschieden? Seit wann kriegst Du das Kindergeld nicht mehr?

Unterhalt rückwirkend kürzen kannst Du wohl nicht. Wenn Du aber jetzt in der Tabelle eine Zeile tiefer rutscht, kannst Du natürlich für die Zukunft kürzen - nach schriftlicher Ankündigung u.U. Ändern lassen des Titels.

Kommentar von bernot am 29. Februar 2008 13:50

Hallo, schnelle Antwort .Danke. Bin seit 2003 geschieden. Mein Sachbearbeiter war immer informiert.Hatte nie Beanstandungen. Es gibt übrigens keinen Titel.Mein Anwalt hat das berechnet, der Gegenanwalt für gut befunden, dass wars.Wieso eine Zeile tiefer rutschen?

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 29. Februar 2008 14:13

Na gut, je nachdem wie Du die Tabelle hältst: höher.

Im TVöD gibt es doch diese Besitzstandsklausel, nach der Du alle bisherigen Zuschläge auch weiterhin bekommst mit diesem Anpassungsbetrag. Gab es da mal eine Lücke? (Für meinen Sohn z.B. bekomme ich den Zuschlag nicht mehr, weil der zwischendurch mal "raus" war und jetzt wieder in Ausbildung ist. Ich kriege Kindergeld, aber keinen Zuschlag.) Sonst solltest Du Dich noch mal beim Personalrat erkundigen.

Wenn's keinen Titel gibt, brauchst Du den auch nicht ändern zu lassen. Wenn Du also in der Tabelle in die nächstniedrige Einkommensgruppe gerutscht bist, zahlst Du entsprechend weniger, kündigst das aber trotzdem vorher schriftlich an. Außerdem legst Du am besten die aktualisierten Einkommensnachweise bei und schreibst noch eine halbe Zeile dazu, damit es keinen Ärger gibt.


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