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Durch selbstverschuldeten Brandt ist die Wohnung nicht bewohnbar, muss ich trozdem Miete zahlen?

gefragt von FHMann am 24.07.2009 um 10:18 Uhr

Durch meine alten Ferseher (war in Standby) ist in der Nacht ein Schwelbrandt entstanden, die Wohnung muss komplett renoviert werden. Ich kann 3 Monate nicht darin wohnen. Muss ich trozdem Miete zahlen? Der Vermieter sagt ja.

Ich hab leider keine passende Versicherung und zahl grad doppelt Miete.

Danke für die Hilfe


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DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 24. Juli 2009 10:26
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ja. Du must sogar Schadensersatz zahlen Ich würde mit dem Vermieter sprechen, da Du seine Wohnung renovierst, ob er <Dir nicht entgegenkommt??

Kommentar von schleudermaxe am 27. Juli 2009 09:17

Wie bitte?

Ein Mieter bezahlt über die Betriebskosten eine Feuerversicherung und die ordnet das Problem. Wenn denn der Vermieter dies nicht so sieht, sollte man/frau ihm eine Brille empfehlen.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 24. Juli 2009 10:30
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Den Schaden hast du verursacht, warum sollte der Vermieter für die Miete aufkommen?

Kommentar von schleudermaxe am 27. Juli 2009 09:19

Kritik: Miete gibt es für einen bewohnbaren Mietgegenstand. Da das hier nicht (mehr) der Fall ist, gibt es auch keine Miete. Eigentlich ganz einfach.

Mietsausfall bezahlt zudem die Gebäudeversicherung, die Prämie dafür die Mieter.


weberwf
beantwortet von weberwf am 24. Juli 2009 10:34
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Wer soll denn sonst die Miete zahlen? Etwa der liebe Gott?

Kommentar von schleudermaxe am 27. Juli 2009 09:21

Da merke ich doch gleich den Fachmann.

Der liebe G. ist dafür (noch) nicht zuständig, aber die Gebäudeversicherung bezahlt und zwar bis zu 24 Monate lang.

Frage mal einen Mieter oder ET, der wird Dir das sicherlich bestätigen.


anonym
beantwortet von zeitwert57 am 24. Juli 2009 10:38
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Tja, da kommt ja einiges auf Dich zu...


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 27. Juli 2009 09:12
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Nein, natürlich nicht. Der Mietgegenstand ist nicht bewohnbar, also bezahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters den Mietausfall und die Unterbringung der Bewohner in einer Ersatzunterkunft (meist Hotel).

Viel Glück und prüfe bei dieser Angelegenheit, ob eine Haufpflichtversicherung vorhanden oder nicht doch sinnvoll ist.

Viel Glück.


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