Durch Pfändung unter Existenzminimum - wohin kann ich mich wenden?

6 Antworten

Bei säumigen Unterhaltszahlern wird bis auf Sozialhilfeniveau (ALG2) gepfändet. Ich würde mal davon ausgehen das du keine oder nur sehr geringe Wohnkosten hast oder sie nicht nachgewiesen hast.

Ganz ehrlich, das Ganze würde nicht passieren wenn man (früher) im Rahmen seiner Möglichkeiten den Verpflichtungen nachgekommen wäre.

Das bin ich im Rahmen meiner Möglichkeiten

@obbiwahn

Dann würde ich mir rechtlichen Beistand suchen.

Nicht aufstocken, sondern den pfändbaren Betrag senken. Dazu muss ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden, am besten über die Rechtsantragstelle. Ob das erfolgsversprechend ist, ist die andere Frage.

Das kann aber nicht sein ,das dir nicht mehr Geld bleibt,du hast doch auch Miete zu zahlen,das musst du umbedingt abklären.Auch wenns um Unterhalt geht,ist ja alles gut und schön ,aber dir muss auch noch Geld bleiben,das du noch vernünftig leben kannst.mach dich da bitte mal schlau,am besten mal bei einer Schuldnerberatung nachfragen.

das jugendamt pfändet da sicher kindesunterhalt für ein kind welchen du nicht zahlst.

für kindesunterhalt können die freigrenzen erheblich heruntergesetzt werden.

staatliche hilfen gibt es da nicht dann, dein einkommen ist ja höher - es zählt das vor der pfändung.

wenn du mit der höhe der pfändung nicht einverstanden bist kannst du diese nur über das gericht ändern lassen

Gehe zum Anwalt, eine solche Pfändung ist nicht zulässig !

... für Familienrecht?