Duisburg nach Essen einziehen aber Arbeitsamt?

6 Antworten

Grundsätzlich ist vor dem Umzug oder der Kündigung der alten Wohnung eine sogenannte Umzugszustimmung vom  zuständigen Jobcenter einzuholen.

Diese erhältst Du  nur dann, wenn Du  Gründe für die Notwendigkeit eines Umzuges darlegen und gegebenenfalls auch beweisen kannst. 

Dies sind beispielsweise gesundheitliche Probleme, die es unzumutbar machen in der alten Wohnung weiterzuleben, oder  die Trennung(Scheidung) oder die Vergrößerung der Familie und daraus resultierender Platzmangel, sowie zahlreiche weitere Gründe, die im Einzelnen dem JobCenter vorgetragen werden müssen.   

Auch an Dich:

Das stimmt so icht.

JEDER Ü25jährige kann hinziehen, wo immer er hinwill. Es werden aber keine Kosten übernommen, wenn er ohne Bewilligung umzieht.

@beangato

Und woher wissen wir, wie alt Banane ist?

Kommt drauf an, wie alt Du bist. Als u25jähriger darfst Du nur ausziehen, wenn Du einen Job in der neuen Stadt hast.

Bist Du älter, kannst Du ohne Erlaubnis umziehen - es besteht immer noch freie Wohnungswahl.

Man will umziehen, weil man ein anderes Umfeld wünscht, dichter bei Bekannten, Verwandten oder Freunden leben möchte

In einem solchen Fall zahlt das JobCenter weder Umzug, noch Kaution. Auch Erstausstattung wird dann nicht gewährt. Zu beachten ist unbedingt, dass die neue Wohnung angemessen in Preis und Größe ist, sowie die alte Miete unter keinen Umständen überschritten werden darf.

http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-hartz-iv-alg-ii.html

Du musst Dich beim alten JC abmelden und beim neuen JC anmelden.

Als u25jähriger darfst Du nur ausziehen, wenn Du einen Job in der neuen Stadt hast.

Bist Du älter, kannst Du ohne Erlaubnis umziehen - es besteht immer noch freie Wohnungswahl.

Der Umzug kann in keinem Fall untersagt werden. Ist mit dem Umzug auch die Gründung eines eigenen Haushalts verbunden, sollte man als u25 triftige Gründe vorbringen (und belegen) können.

Liegen diese nicht vor, darf man davon ausgehen die Bezüge werden um 20 % gekürzt man verspielt auch andere Ansprüche wie zum Beispiel eine Erstausstattung. 

@Vanelle

sollte man als u25 triftige Gründe vorbringen (und belegen)

Das geht auch - ist aber enorm schwierig.

Du brauchst sogar vorher die Genehmigung von beiden Ämtern dass sie deinen Umzug bewilligen. Sonst werden dir alle Gelder gestrichen.

"Oder kann in Duisburg bei der Arbeitsamt bleiben und der bezahlt für die Mietwohnung?"

Nein definitiv nicht

Sonst werden dir alle Gelder gestrichen.

Das stimmt so nicht.

Schau mal bitte in meinen Link.

Volljährige, die ihren Umzug selbst bezahlen können, brauchen niemanden um Erlaubnis zu bitten. In Deutschland gilt Freizügigkeit.

Ergibt sich dann, dass er arbeitslos ist oder bleibt, muss er eben am neuen Wohnort AlG 2 beantragen. Niemand kann ihn darauf verweisen, dass er wieder zu seinen Eltern ziehen muss.

Nein, es zahlt das Amt, in dessen Zuständigkeitsbereich du wohnst. Der Umzug wird eh nur von denen bezahlt wenn du einen Arbeitvertrag vorweisen kannst. Außerdem musst du dir die neue Wohnung eh von denen genehmigen.lassen

Du musst dich sofort ummelden, wenn du einen neuen Wohnsitz hast.