Ist die Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts als verbindlich anzusehen oder können sich die Beträge noch ändern (falls ja, in welchen Fällen)?
Hallo, die Düsseldorfer Tabelle wird immer zugrunde geleget bei der Berechnung des Unterhalts. Gruß flocke12

Die DT wird immer zugrunde gelegt, ist aber nur eine Richtlinie. Im Einzelfall kann der Richter anders entscheiden, sowohl nach oben wie auch nach unten. Kommt auf die persönliche und finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen an.