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Düsseldorfer Tabelle für verbindliche Ermittlung des Kindesunterhalts?

gefragt von softshell am 27.03.2009 um 17:16 Uhr

Ist die Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts als verbindlich anzusehen oder können sich die Beträge noch ändern (falls ja, in welchen Fällen)?


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WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 27. März 2009 17:17
1x
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Ist verbindlich. Wenn auch freiwilig.


anonym
beantwortet von flocke12 am 27. März 2009 20:17
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Hallo, die Düsseldorfer Tabelle wird immer zugrunde geleget bei der Berechnung des Unterhalts. Gruß flocke12


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 27. März 2009 20:22
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Die DT wird immer zugrunde gelegt, ist aber nur eine Richtlinie. Im Einzelfall kann der Richter anders entscheiden, sowohl nach oben wie auch nach unten. Kommt auf die persönliche und finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen an.


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