Dürften Behinderte heiraten?

7 Antworten

Schließlich und endlich kommt es auf den Grad der Behinderung an.

M. E. können sie, wenn sie die Umstände begreifen konnen und auch eine Verantwortung daraus ziehen können, absolut geschäftsfähig sein - also auch heiraten!

Also, ich muss Beanzfilmprod mal ein bisschen unterstützen. Ich habe die Frage überhaupt nicht als Diskriminierung aufgefasst. Natürlich sind nicht alle Behinderten geschäftsunfähig, sogar eher die wenigsten. Wie schon gesagt wurde, kommt es auf den Grad der Behinderung an. Wenn ein Behinderter geschäftsunfähig ist, hat er einen Betreuer, der früher Vormund hieß. Als nicht Geschäftsfähiger kann man keine rechtlich bindenden Willenserklärungen abgeben, das würde in so einem Fall nur mit Zustimmung des Betreuers gehen. Man könnte also NICHT heiraten. Ich glaube, die Frage ist somit beantwortet.Natürlich bezieht sich die Geschäftsunfähigkeit hier nur auf geistig Behinderte.

Eine Betreuung, auch eines geistig Behinderten, durch einen vom Gericht bestellten Betreuer bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit ! Sollte Geschäftsunfähigkeit vorliegen, muss das im Betreuungsbeschluß vermerkt sein !!

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leute ihr seit so gut !!!!!i ich habe genau dieses problem, meine schwester und ihr verlobter möchten heiraten, sie haben beide einen gerichtlichen betreuer und beide wollen zum zweitenmal diese heirat verhindern. meine schwester und mein schwager sind nicht entmündigt und ich bin dabei mich an den zuständigen richterzu wenden, unter anderem weil der eine betreuer sich die frechheit raus nimmt und ihnen eine rein sexuelle beziehung unterstellt. dazu muss ich sagen, das meine schwester auf grund ihrer diabetis 180 kg wiegt und nur 176cm groß ist. was schon eine schwierigkeit an sich dastellt !!!! hier könnte ich jeden rat gut brauchen!!!

Ja, warum denn nicht...

Weil geschäftsunfähige Personen KEINE rechtlich bindenden Willenserklärungen abgeben dürfen. Ganz einfach.

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@Lara1985

Woher weißt Du, dass in diesem Fall Geschäftsunfähigkeit vorliegt??

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@Lumpazi

Ich hatte, ehrlich gesagt, die Frage so verstanden, dass sie auf die Geschäftsunfähiglkeit abzielt.Und auch,dass es nicht um einen konkrten Fall geht, sondern um eine allgemeine Anfrage.Hmhmhmhm...Verstehst Du es nicht so?

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@Lumpazi

Du verwechselst da was. Es gibt Vollmachten und gerichtliche Betreuer mit diversen "Sorgen". Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden etc. ...

Doch auch diese müssen im Wohle des Klienten dienen. Wenn jemand heiraten möchte, dann kann ihm dies kein Gericht in diesem Rechtsstaat auf Grund einer Behinderung verbieten ... auch wenn der gerichtl. Betreuer etwas dagegen hat... Das muss das Gericht zu gunsten des Menschen entscheiden ...

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Man sollte sie heiraten und wählen lassen,die Betreuer aber abschaffen,weil die sich eh nur bereichern am Vermögen der Behinderten.Auch diese Gruppe Behinderter braucht mehr Freiheit von Anfang an,damit sie in die zivile Welt hineinwachsen können,darauf trainiert werden.