Klar, als mein Freund an seinem Geburtstag "leicht angetrunken" war, hat er es gewagt

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist Strafbar.
TwilightHeinz81 am 26. Oktober 2009 21:58 Nein, diesen Straftatbestand gibt es nicht. Ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Mh, theoretisch glaub ich schon, weils ja dein Grundstück ist. Aber irgendwie kann ich es mir nicht vorstellen. Ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses?
ist jeden selbsd überlassen ;) wenn du das möchtest ;D

Ist verboten. Verstoß gegen die öffentliche Ordnung i.S.d. Polizeigesetze.

Soweite ich weiß ist das so: Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es nur, wenn sich jemand darüber beschwert, sich also ärgert. Solang also niemand was dagegen hat..

§ 183a Erregung öffentlichen ÄrgernissesWer öffentlich sexuelle Handlungen Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.