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Dürfte ein Gerichtsvollzieher, von der Polizei gerufen, ohne Durchsuchungsbefehl in meine Wohnung rein?

gefragt von ETEAMETEAM am 11.06.2007 um 14:22 Uhr

Hatten gerade eine Diskussion über GEZ! Wenn einer von der GEZ bei mir vor der Tür steht und in die Wohnung möchte um zu schauen, ob Radio&Fernseher vorhanden sind und ich ihn nicht reinlassen möchte! Dann kann er die Polizei dazu holen, sie dürfen aber auch nicht in meine Wohnung! Nun wurde gesagt, die Polizei kann den Gerichtsvollzieher rufen, der dann ohne Durchsuchungsbefehl reindarf! Ist das so richtig?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Juni 2007 14:29
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Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken und Schriftstücke zuzustellen.

Soweit Wikipedia und danach bedarf es ja immer eines Vollstreckungstitels, den aber nur ein Richter "liefern" kann, niemals ein Polizeibeamter.

Weiter viel Spass mit der GEZ - ich liebe diesen Verein!

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. Juni 2007 14:34

Ich auch!;-)))

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. Juni 2007 14:38

Ich auch!;-))) Also darf er praktisch auch nicht rein!?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 11. Juni 2007 18:33

@ETEAM:

Nach meinem Rechtsverständns nicht ohne "Titel", denn "Gefahr im Verzug" kann er ja hier wohl kaum geltend machen.


anonym
beantwortet von Tallus am 11. Juni 2007 14:30
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So weit mir bekannt dürfen Gerichtsvollzieher ohne Durchsuchungsbefehl eine Wohnung - Haus betreten. Ihre Form der Arbeit (Vollstreckung) gibt ihnen ein Sonderrecht. Ausserdem dürfen Sie u.A. auch Waffen zur Verwertung mitnehmen, ohne einen dafür notwendigen Eignungsnachweis zu besitzen.

Kommentar von Regenmacher am 11. Juni 2007 15:18

Ehh, was soll das denn heißen, Waffen zur Verwertung mitnehmen? Das ist doch entweder ein Schreibfehler, sollte wohl "Waffeln" heißen, oder es ist das größte Stammtischdummgelaber seit Erfindung dieser Tische. Hallo, wir sind in Deutschland und nicht in der Türkei, wo so etwas vielleicht üblich ist.

Kommentar von Tallus am 11. Juni 2007 15:41

Das ist tatsächlich so, und ich bitte Dich trotz Deiner imensen Anwesenheit hier eine gewisse Form und Anstand bei den Kommentaren zu bewahren. Auch wenn Du anderer Ansicht bist

Kommentar von support am 11. Juni 2007 18:13

Lieber Regenmacher,

trotz Meinungsverschiedenheit möchte ich Dich bitten auf Beleidigungen zu verzichten.

Man kann unterschiedlicher Meinung sein und dennoch einen freundlichen Ton wahren. Ich bitte Dich Rücksicht darauf zu nehmen.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Verena vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Simple_avatar7smalldocbde am 6. November 2008 10:11

regenmacher hat Recht. tallus ist ein absoluter Nullchecker der keine Ahnung vom Thema hat.


Logonaut
beantwortet von Logonaut am 11. Juni 2007 14:33
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Nö. Nicht so einfach, jedenfalls.
Erstmal schreibst Du schon ganz richtig: Der GEZ-Mann kann die Polizei dazuholen. Ebenso kann sich auch ein Gerichtsvollzieher Unterstützung von der Polizei holen. Aber ich habe noch nie gehört, daß - also umgekehrt - die Polizei einen Gerichtsvollzieher hinzuzieht. Allenfalls einen Schlüsseldienst oder die Feuerwehr zum Tür aufbrechen - vorausgesetzt, natürlich, daß sie eine Berechtigung haben, in die Wohnung einzudringern.
Und zweitens: Ein Gerichtsvollzieher - wie der Name schon sagt - vollzieht die Entscheidung eines Gerichts. Das ist praktisch so ähnlich wie ein richterlicher Durchsuchungsbefehl. In beiden Fällen hat zuvor ein Richter den Fall betrachtet und entschieden. Ein Gerichtsvollzieher braucht also keinen "Durchsuchungsbefehl". Aber auch er würde niemals beim ersten Besuch gleich zwangsweise eindringen, wenn Du ihn nicht reinläßt. Erst wenn Du nach mehrfachen Aufforderungen nicht kooperativ reagierst UND es sicher ist, daß Du auch pfändbare Gegenstände im Haus hast, würde er sich notfalls mit Polizei und Schlüsseldienst Zutritt verschaffen. Wahrscheinlicher wäre aber, daß er Dir einfach eine Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zustellt. Wenn Du darauf nicht reagierst, kommst Du in Erzwingungshaft, bis Du entweder zahlst oder die "EV" (früher "Offenbarungseid") unterschreibst.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. Juni 2007 14:40

Danke für die Antwort...aber meine FRage war eine andere...

Kommentar von D49dc8b11c9c186ab722ec78586d2553smallLogonaut am 11. Juni 2007 14:57

OK, nochmal im Klartext: Der Gerichtsvollzieher darf rein, wenn er einen richterlichen Vollstreckungstitel hat. Aber erstens tut er das selbst dann nicht gleich beim ersten Besuch. Und zweitens hat er den Titel (Auftrag) von einem Richter und nicht von einem Polizisten. Die Polizei ruft keinen Gerichtsvollzieher, sondern allenfalls der Gerichtsvollzieher die Poizei.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. Juni 2007 15:05

OK .. hab verstanden! Sorry, brauch heut ein wenig länger, bin nicht so fit...;-)))


anonym
beantwortet von Auskunft am 11. Juni 2007 14:27
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In besonderen Ausnahmefällen kann der Gerichtsvollzieher allerdings bei einer Verweigerung des Zugangs auch ohne Durchsuchungsanordnung die Wohnung betreten, und zwar dann, wenn eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne sofortiges Handeln pfändbare Gegenstände weggeschafft oder beschädigt werden.

(http://www.lahn-dill-kreis.de/ldkinternetuniversalde43004.html)

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. Juni 2007 14:37

Danke für die Antwort! Mir geht es aber nicht ums pfänden, sondern mir wurde gesagt, wenn ich die GEZ nicht reinlasse, das dann die Polizei mit Gerichtsvollzieher kommt und er ohne Durchsuchungsbefehl rein darf, um zu schauen ob Radio oder Fernseher vorhanden sind!

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 11. Juni 2007 14:42

@ETEAM: Das ist m.W. Blödsinn. Die GEZ-Spanner sollen ja wohl erstmal feststellen, ob Du die genannten Geräte hast. Das hat mit den hoheitlichen Aufgaben eines Gerichtsvollziehers nichts zu tun.

Dies ist keine Rechtsauskunft.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 11. Juni 2007 15:03

@ UlfDunkel: Mir wurde es bei einer Diskussion über die GEZ von jemand so gesagt und wollte nur wissen ob es stimmt! Bin nämlich deiner gleichen Meinung gewesen und wurde nun bestätigt...;-)) Aber danke für dein Hinweis...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Juni 2007 17:25

also wenn überhaupt dann ohne Gerichtsvollzieher, der kommt nämlich nur wenn etwas zu pfänden ist, nicht um irgendwas zu überprüfen

Kommentar von D49dc8b11c9c186ab722ec78586d2553smallLogonaut am 11. Juni 2007 19:36

@Mismid: Da muß ich Dich nun leider korrigieren. Der GV kann auch zu anderen Zwecken kommen. Typisches Beispiel: persönliche Zustellung eines Dokuments, besonders wenn es darauf ankommt, nicht nur amtlich festzustellen, DASS und WANN und an WEN das Dokument zugestellt wurde, sondern auch klarzustellen, daß es GENAU DIESES Dokument war. Krasses Gegenbeispiel: Ein Mieter hat per Einschreibe-Brief eine Kündigung erhalten, vielleicht sogar einen Rückschein unterschrieben. Vor Gericht könnte er aber theoretisch behaupten, daß in dem Umschlag nur ein leeres Blatt gewesen sei. Dann beweise ihm mal das Gegenteil!? ;-) Zustellung per GV ist dagegen absolut wasserdicht und wirkt obendrein noch ziemlich einschüchternd. ;-)


WildeFee
beantwortet von WildeFee am 11. Juni 2007 16:54
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Vielleicht hilft Dir die Beratung eines anderen weiter:

www. frag-einen-anwalt.de/GEZRundfunkgeb%C3%BChren__f343.html

Danach müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass Du ein Rundfunkgerät besitzt, um per Verwaltungszwangsverfahren Einlass oder Auskunft zu erzwingen. Wenn ich das ricthig verstanden hab.




Kommentar von 906a0bbe98354ac23e7a8bb90821dd59smallWildeFee am 11. Juni 2007 16:56

Bitte das Leerzeichen hinter www. wegmachen. Ich kriege die Links hier sonderbarerweise nicht mehr reinkopiert. :(


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 11. Juni 2007 17:41
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Nochmal zusammenfassend: Diese GEZ-Eintreiber sind private Unternehmen auf Provisionsbasis genau wie z.B. Abschleppunternehmen. Wenn so einer den Fuß ungebeten in die Türe setzt, kann man ihm gewaltig drauftreten. Es ist auch höchst unwahrscheinlich, daß sich die Polizei entblödet diesem Eintreiber zuhilfe zu kommen.

Selbst die Polizei könnte nur ohne Gerichtsbeschluß den Zutritt erzwingen, wenn "Gefahr in Verzug" ist, - nicht für Sachgüter, sondern für "Leib und Leben".

Ein Gerichtsvollzieher kann mit Hilfe der Polizei den Zutritt erzwingen, wenn er einen richterlichen Auftrag (vollstreckbaren Titel) hat. Selbst dann wird er nur mit der Staatsmacht anrücken, wenns garnicht anders geht.

Alle Klarheiten beseitigt?


netztoury
beantwortet von netztoury am 11. Juni 2007 18:33
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demosthenes hat richtig festgestellt, dass Gerichtsvollzieher - so ja auch der Name - Urteile eines Gerichts vollziehen. Somit müsste die GEZ einen "vollstreckbaren Titel mit Durchsuchungsverfügung" beim Gericht erwirken. Erst wenn dieser vorliegt, könnte ein Gerichtsvollzieher - ggf. mit Hilfe der Polizei - in die Wohnung kommen, auch gegen Deinen Willen.

Der GEZ-Mann wartet übrigens immer draußen, wenn man ihn nicht im Haus haben will - auch wenn er mit Polizei und Gerichtsvollzieher kommt !


rasch
beantwortet von rasch am 13. Juni 2007 01:02
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WEnn du dein Rundfunkgerät (Radio, Fernseher)ordnungsgemäß abgemeldet hast, hast du ja von der GEZ eine Abmeldebstätigung. Dann musst du deine Rundfunkgeräte von der Stromzufuhr trennen und von der Antenne. Wenn dann ein Prüfer von der GEZ kommt um nachzuschauen, ob alles ok ist musst du ihn nicht in deine Wohnung lassen. Wenn du weißt dass alles der Anordnung entsprechent ist kannste ihn ja ruhig hereinlassen. Er könnte im gegeben Fall die Polizei hinzuziehen, aber die Polizei musst du auch nicht in deine Wohnung lassen. Und einen Richter wird sich nicht mit solcher Lapalie abgeben und ein Hausdurchsuchungsbefehl unterzeichnen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 13. Juni 2007 17:41
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Auch ein Gerichtsvollzieher darf gegen den Willen des Betroffenen nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss in dessen Wohnung. Meist hat der GV keinen Beschluss dabei und spekuliert auf Freiwilligkeit des Einlasses - und damit auf die Unwissenheit der Betroffenen. Ein Durchsuchungsbeschluss müsste nämlich auch kostenmässig zunächst einmal vom Gläubiger vorgeschossen werden, wie alle anderen Kosten auch, was die Gläubiger vermeiden wollen, weil sie bei Unpfändbarkeit auch auf diese Kosten sitzenbleiben würden.


Raptor861
beantwortet von Raptor861 am 13. Oktober 2007 16:15
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Also ich habe im moment net so viel zeit, deswegen kann es sein das ich was doppelt schreibe, hab nicht alles gelesen, sorry!!! Vom Grundsatz her ist es klar, GEZ darf nicht rein. Sie können zwar die Polizei hinzuziehen, aber in den meisten Fällen wird die Polizei eh nicht kommen. Grund dafür ist einfach, dass es nur ne Ordnungswidrigkeit ist, wenn du keine GEZ bezahlst. Was soll dann die Polizei machen??? Durchsuchungsbeschluss wird wegen ner OWI bestimmt nicht ausgestellt. Und zum Gerichtsvollzieher, soweit ich weis, kommt der auch nicht rein!!! Habe mal in ein paar anderen Foren gelesen und mich auch so Informiert. Habe nirgends was gefunden das er einfach so bei dir einmarschieren darf




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