darf man da eine andere Antwort geben?
Wenn Deine Vorstrafe etwas mit dem zukünftigen Job zu tun hast, solltest Du die Wahrheit sagen, denn das ist jederzeit nachprüfbar und dann fliegst Du gleich wieder raus.

''Ist die Frage nach Vorstrafen zulässig?
Die allgemeine Frage nach "Vorstrafen" oder nach "Vorstrafen aller Art" ist unzulässig, da sie keinen konkreten Bezug zu dem geplanten Arbeitsverhältnis hat. Wenn ein Bewerber in einer so ungenauen Weise nach Vorstrafen gefragt wird, darf er eine Bestrafung verheimlichen.
Zulässig ist es allerdings, die Frage nach etwaigen Vorstrafen genauer zu fassen, d.h. nach Vorstrafen zu fragen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. So ist es beispielsweise rechtens, einen Kassierer nach Vorstrafen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten zu fragen oder einen Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Straßenverkehrsdelikten, da hier ein sachlich gerechtfertigtes Interesse des Arbeitgebers besteht.''

Die meisten Arbeitgeber verlangen ein Führungszeugnis. Da kommt lügen nicht gut an.
Niklaus am 14. Juli 2008 08:51 Das halte ich für ein Gerücht.
kasi74 am 14. Juli 2008 09:50 Führungszeugnisse werden in allen öffentlichen Einrichtungen verlangt. z.b bei der Stadt, bei Kindergärten, bei Krankenkassen, Krankenhäusern und jeder Tätigkeit, wo man Verantwortung für andere Menschen übernehmen muss. Ist doch auch logisch, ich möchte auch keinen Schwerverbrecher haben, der auf mein Kind aufpasst, oder ? ;-) Also nichts mit Gerücht.

Das kommt darauf an.
Wenn ein Bezug zur Tätigkeit besteht, müssen die Angaben schon wahrheitsgemäß sein; z.B. Kassier und Vorstrafe wegen Betrug.
"Auch hier gilt wieder, dass Sie eine Frage nach Vorstrafen nur beantworten müssen, wenn diese für die Ausübung Ihrer Position relevant ist. Hätten Sie beispielsweise eine Vorstrafe wegen Veruntreuung erhalten, müssten Sie bei einer Beschäftigung als Kassierer oder Prokurist wahrheitsgemäß antworten. Verkehrsdelikte sind für Kraftfahrer relevant. Nicht selten verlangen Arbeitsgeber ein polizeiliches Führungszeugnis, um in dieser Frage auf der sicheren Seite zu sein." [www.monster.de]

ich würde nicht lügen, wenn man mich danach fragt.

Ehrlich bleiben ist der beste Weg....irgendwann kommt alles mal raus.
JoeWied am 6. Oktober 2008 21:41 vielleicht, aber manchmal ist etwas Nachhilfe nötig, um den Job überhaupt mal zu bekommen.

Man darf lügen, soweit die Strafen nicht im Führungszeugnis aufgeführt werden (unter 90 Tagessätze) und nicht tätigkeitsbezogen sind.