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Dürfte bei einem Bewerbungsgespräch der Bewerber auf die Frage nach Vorstrafen lügen?

gefragt von bootrider am 13.07.2008 um 23:06 Uhr

darf man da eine andere Antwort geben?


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Resistance
beantwortet von Resistance am 13. Juli 2008 23:08
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Wenn Deine Vorstrafe etwas mit dem zukünftigen Job zu tun hast, solltest Du die Wahrheit sagen, denn das ist jederzeit nachprüfbar und dann fliegst Du gleich wieder raus.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Juli 2008 23:11
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''Ist die Frage nach Vorstrafen zulässig?

Die allgemeine Frage nach "Vorstrafen" oder nach "Vorstrafen aller Art" ist unzulässig, da sie keinen konkreten Bezug zu dem geplanten Arbeitsverhältnis hat. Wenn ein Bewerber in einer so ungenauen Weise nach Vorstrafen gefragt wird, darf er eine Bestrafung verheimlichen.

Zulässig ist es allerdings, die Frage nach etwaigen Vorstrafen genauer zu fassen, d.h. nach Vorstrafen zu fragen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. So ist es beispielsweise rechtens, einen Kassierer nach Vorstrafen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten zu fragen oder einen Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Straßenverkehrsdelikten, da hier ein sachlich gerechtfertigtes Interesse des Arbeitgebers besteht.''

http://kuerzer.de/GmuiAPiOj


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 13. Juli 2008 23:07
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Die meisten Arbeitgeber verlangen ein Führungszeugnis. Da kommt lügen nicht gut an.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 14. Juli 2008 08:51

Das halte ich für ein Gerücht.

Kommentar von 370013970f5e3fddd2e905a428ed1af3smallkasi74 am 14. Juli 2008 09:50

Führungszeugnisse werden in allen öffentlichen Einrichtungen verlangt. z.b bei der Stadt, bei Kindergärten, bei Krankenkassen, Krankenhäusern und jeder Tätigkeit, wo man Verantwortung für andere Menschen übernehmen muss. Ist doch auch logisch, ich möchte auch keinen Schwerverbrecher haben, der auf mein Kind aufpasst, oder ? ;-) Also nichts mit Gerücht.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. Juli 2008 23:09
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Das kommt darauf an.

Wenn ein Bezug zur Tätigkeit besteht, müssen die Angaben schon wahrheitsgemäß sein; z.B. Kassier und Vorstrafe wegen Betrug.


anonym
beantwortet von dolabella am 13. Juli 2008 23:09
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"Auch hier gilt wieder, dass Sie eine Frage nach Vorstrafen nur beantworten müssen, wenn diese für die Ausübung Ihrer Position relevant ist. Hätten Sie beispielsweise eine Vorstrafe wegen Veruntreuung erhalten, müssten Sie bei einer Beschäftigung als Kassierer oder Prokurist wahrheitsgemäß antworten. Verkehrsdelikte sind für Kraftfahrer relevant. Nicht selten verlangen Arbeitsgeber ein polizeiliches Führungszeugnis, um in dieser Frage auf der sicheren Seite zu sein." [www.monster.de]


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 13. Juli 2008 23:12
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ich würde nicht lügen, wenn man mich danach fragt.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 13. Juli 2008 23:08
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Ehrlich bleiben ist der beste Weg....irgendwann kommt alles mal raus.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 6. Oktober 2008 21:41

vielleicht, aber manchmal ist etwas Nachhilfe nötig, um den Job überhaupt mal zu bekommen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. Juli 2008 23:11
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Es kommt auf den Job und die Vorstrafe an.


rarichter
beantwortet von rarichter am 15. Juli 2008 12:48
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Man darf lügen, soweit die Strafen nicht im Führungszeugnis aufgeführt werden (unter 90 Tagessätze) und nicht tätigkeitsbezogen sind.


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