reni24 am 06.01.2008 um 21:36 Uhr
wir möchten gern zusammen ziehen , das bin ich mit meinen zwei kids und mein freund ? was zeiht uns das amt ab? und dürfen wir zusammen ziehen ?? dawir beide hart4 bekommen ??

Klar,dürft Ihr zusammenziehen,was Euch das Amt dann abzieht,seht Ihr dann oder erkundigt Euch vorher genau beim Amt!

selbstverständlich dürft ihr zusammenziehen, immerzu, ich mache ja schließlich genug überstunden, damit ihr es auch recht kuschelig habt, ihr zwei beiden!
wim50 am 6. Januar 2008 22:33 Warum kündigst du nicht? Dann hast du's in einem Jahr auch ganz "kuschelig"!
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 6. Januar 2008 22:39 @wim50: bin ich blöd, meine pension zu gefährten?
@strick: das war nicht deftig, das war echt ganz ehrlich, ich kenn die kameraden :o))))
strick4a am 6. Januar 2008 22:33 ....das war aber deftig....

Da ihr beide Harz4 bekommt geht das. Ich denke mal das ihr nur bischen weniger bekommt, weil eine Wohnung weg fällt. Schwerer wäre das wenn einer Harz4 bekommt und der andere Vollverdiener ist.
Das kann Euch kein Amt verbieten. Welche Leistungen jeder von Euch von der ARGE erhält, kann man pauschal nicht vorhersagen, da hier nach dem Gesamt-"Einkommen" inkl. Kindergeld entschieden wird. Ein Tip zum Sparen bei den Nebenkosten: Beantragt bei der GEZ die Befreiung von der Rundfunk - und Fernsehgebühr,bei positivem Bescheid habt Ihr auch die Möglichkeit bei der T-Com den Sozialtarif für den Telefon - Festnetzanschluß zu beantragen.