gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Dürfen wir in unserer neuen Wohnung Kacheln anbohren?

gefragt von gamiragamira am 18.06.2008 um 23:09 Uhr

Ist das erlaubt? Oder muss man die Kacheln durch neue ersetzen beim Auszug dann?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.224 wohnen x 7.308 Wohnung x 4.638 Auszug x 297 bohren x 107 Kacheln x 32

anonym
beantwortet von rosensiggi am 18. Juni 2008 23:12
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So weit ich weiss darf man während der Mietzeit Dübellöcher bohren, die man aber beim Auszug wieder zuspachteln muss und vorher müssen die Dübel entfernt worden sein. Angebohrte Kacheln müssen aber nicht ersetzt werden.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 18. Juni 2008 23:16

Das sehe ich als Vermieter aber ganz anders. Ich laß doch nicht die Fliesen ruinieren.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 19. Juni 2008 00:48

@Qetan: Zum Glück dreht sich die Welt nicht ausschließlich nach den Wünschen der Vermieter. Die Rechtsprechung ist da anderer Meinung und gesteht einem Mieter auch eine "lebensnahe" Nutzung der von ihm gemieteten Wohnung zu.

Kommentar von C58e287f7aed4ff6244b22627e2fa35esmallpitimas am 19. Juni 2008 00:57

.....so sehe ich das auch - DH

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 18. Juni 2008 23:18

genauso ist es

DH

Kommentar von C58e287f7aed4ff6244b22627e2fa35esmallpitimas am 19. Juni 2008 00:17

....rosensiggi hat Recht. Ich habe hier einen Auszug aus einem Gerichtsurteil:
Landgericht Hamburg Az.: 307 S 50/01/ Urteil vom 17.05.2001
Ein Anspruch aus positiver Forderungsverletzung besteht nicht, da das Bohren von Dübellöchern grundsätzlich einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache darstellt. Anhaltspunkte für einen vertragswidrigen Gebrauch aufgrund übermäßig hoher Anzahl der Bohrlöcher sind nicht gegeben. Zwar ist die Zahl von insgesamt 32 Dübellöchern abstrakt als recht hoch anzusehen. Die Frage, ab wann die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs überschritten ist, darf jedoch nicht schematisch nach der Anzahl der Dübellöcher beantwortet werde. Maßgeblich hierfür ist eine Einzelfallbetrachtung des individuellen Mietverhältnisses.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 18. Juni 2008 23:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klebe doch mit Silicon ne lackierte Holzleiste an und schraube nach 2 Wochen dort hinein. Bei Ausszug kannste es wunderbar und spurlos entfernen...

Kommentar von B7ead9b16cab61576253b509db593c49smallgamira am 18. Juni 2008 23:34

Das klingt gut, werden wir mal probieren, scheint sicherer zu sein, danke sehr ;)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 18. Juni 2008 23:47

gerne


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Juni 2008 23:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um Gottes Willen, bohrt in einer Mietwohnung bloß keine Kacheln an, die müsst Ihr ersetzen. Gebohrt wird in die Fugen.

Kommentar von B7ead9b16cab61576253b509db593c49smallgamira am 18. Juni 2008 23:37

ok ok ;)


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 18. Juni 2008 23:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja,darf man. aber es sieht halt bei auszug nicht schön aus und sollte wieder zugemacht werden mit silikonkleber. aber es gibt ja jetzt viele möglichkeiten ohne bohren.lg


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 18. Juni 2008 23:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aber sicher darfst Du das, man muß doch was aufhängen. Das gehört zum Gebrauch des Mietobjektes!!!


strick4a
beantwortet von strick4a am 18. Juni 2008 23:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist erlaubt, solange kein Schweizer Käse entsteht...,natürlich sollte nach Möglichkeit in den Fugen gebohrt werden, aber das geht ja nicht immer, z.B. "Alibert".

Bei Auszug müssen die Löcher, falls notwendig, verspachtelt werden.

LG....strick

Kommentar von B7ead9b16cab61576253b509db593c49smallgamira am 18. Juni 2008 23:36

Danke, strick, das hilft mir schon mal so was die Richtung angeht ;)

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 18. Juni 2008 23:45

gamira, das ist juristisch dokumentiert, aber..., Fliesen, die z.B. durch unsachgemäßes Bohren beschädigt sind, müssen ersetzt werden, das kann ziemlich teuer werden....

LG....strick


Ignatz333
beantwortet von Ignatz333 am 18. Juni 2008 23:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Musst du mit dem Mieter abklären. Da reagiert jeder anders drauf.

Kommentar von 18ef6d757f8e936b72ff7c6dd4ac3eafsmallIgnatz333 am 18. Juni 2008 23:10

*Vermieter sooooorry


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 19. Juni 2008 00:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich darfst du das.


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 18. Juni 2008 23:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eigentlich sollte man sich vorstellen, man sei ein Vermieter. Dann klären sich manche Fragen.

Kommentar von B7ead9b16cab61576253b509db593c49smallgamira am 18. Juni 2008 23:35

Fällt aber schwer wenn man keiner ist, mir zumindest, da ich die Pflichten und Rechte nicht kenn..

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 18. Juni 2008 23:39

Vermieter?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.