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Dürfen wir in der Wohnung bleiben?

gefragt von waldameise am 29.08.2008 um 15:16 Uhr

Wir haben unsere Wohnung fristgerecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt. Jetzt stellen wir fest, das wir so schnell doch keine geeignete wohnung ( Preis, Größe...) finden. Wir möchten aber auch nicht überstürzt eine "kompromisswohnung" nehmen. Jetzt meine Frage: Dürfen wir auch trotz Kündigung einfach in unserer Wohnung bleiben? Können wir die Kündigung noch zurücknehmen? Bei uns waren nämlich auch schon Interessenten, die von unserer Wohnungsgesellschaft geschickt wurden, die Interesse an unserer Wohnung haben. Was wäre wenn für unsere Wohnung bereits ein Mietvertrag für den Nachmieter geschlossen wurde? Waspassiert wenn wir nicht ausziehen? Räumungsklage? danke für antworten

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Mietrecht x 3.902 Wohnungskündigung x 58

LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 29. August 2008 15:18
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Ihr müßt raus.....

Wer kündigt eigentlich eine Wohnung ohne eine neue zu haben.....grübel

Kommentar von 71bf417732d16a3340b7084f3ad794f4smallsunnytime07 am 29. August 2008 15:19

Habe ich auch gedacht ;o)...

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 29. August 2008 15:19

verstehe ich auch nicht DH

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 29. August 2008 15:54

... manche sind einfach zu "voreilig"... und haben offensichtlich eine sehr optimistische Haltung...(kratzamkopfundgrübelgrübel)


Resistance
beantwortet von Resistance am 29. August 2008 15:21
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Gekündigt ist die Wohnung, Ihr müsst raus. Bleibt ihr drin, müsst ihr den Hotelaufenthalt des nachfolgenden Mieters bezahlen sowie weitere Schadenersatzforderung wie Möbelunterbringung derjenigen etc. Insgesamt wäre das eine sehr teure Handlungsweise.

Sucht Euch schnellstens etwas und kündigt beim nächsten Mal erst nachdem Ihr eine neue Wohnung habt.

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 16:59

jep! DH


sunnytime07
beantwortet von sunnytime07 am 29. August 2008 15:18
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Ruft schnell bei Euren Vermieter an und schildert Eure Situation. Vielleicht habt Ihr Glück....Alles reine Spekulation sonst. LG


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. August 2008 15:18
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gekündigt ist gekündigt..erst so proforma..

ihr habt nur die Chance mit dem Vermieter zu reden, falls er noch keinen geeigneten Nachmieter gefunden hat..den Kündigungstermin herauszuschieben

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 16:58

genau das würde ich tun! ne andere möglichkeit bleibt euch nicht. ihr habt gekündigt! hofft auf die kulanz eures vermieters und überlegt es euch ein andermal besser! viel glück!


mikael
beantwortet von mikael am 29. August 2008 15:28
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Villt, erst einmal reden mit dem Vermiter, jedoch gekündigt habt ihr, wenn man kündigt muss einem auch klar sein wohin man will.

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 17:00

eigentlich schon...


maiki01
beantwortet von maiki01 am 29. August 2008 15:27
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wenn die Wohnung bereits neu vermietet ist, und der neue Mieter nicht rein kann, kann er eine andere Wohnung nehmen. Ist diese dann teurer als die von euch, kann er Schadenersatz geltend machen. Das kann für euch sehr teuer werden


Ameise
beantwortet von Ameise am 29. August 2008 15:20
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sorry, aber wenn "überstürzt" gekündigt wird, muß man auch "überstürzt" eine "kompromisswohnung" nehmen. Der Vermieter hat ja auch Kosten durch eine erneute Mietersuche.


anonym
beantwortet von SolOriens am 5. November 2009 19:59
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Hallo, um mal was ganz anderes dazu zu sagen. War heute beim Mieterschutzbund.. da ichfast das gleiche Problem habe.

Die sagten mir, dass automatisch ein neues Mietverhältnis beginnt, sobald ich einen Tag über Mietvertragsende noch in der Wohnung wohne.


abibremer
beantwortet von abibremer am 10. Januar 2009 19:32
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kommt darauf an... am besten mit dem vermieter sprechenwenn der einer kurzfristigen verlängerung des mietverhältnisses zustimmt, hast du kein problem mehr. vorsichtig nachfragen, am besten mit blumenstrauß in der hand und einer entschuldigung für eventuelles lästig sein. (mach schön "bitte,bitte, dann freut herrchen sich)


anonym
beantwortet von Obelhicks am 29. August 2008 20:46
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so eine kündigung ist kein spiel. wenn ihr in der wohnung bleibt, kann es sein daß großer schaden entsteht der euch dann natürlich angelastet wird. also sprecht schnelllstens mit dem vermieter und regelt es wenn möglich.Solange noch kein neuer mietvertrag existiert kann er auf eure wünsche eingehen. ansonsten wäre zu klären ob der neue mieter auch zu einem späteren zeitpunkt umziehen kann. alo tut etwas, denn einfach das problem aussitzen wird teuer.


Sugarbaerchen
beantwortet von Sugarbaerchen am 29. August 2008 15:31
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ihr müsst eigentlich daraus. weil höchstwahrscheinlich ist die wohnung ja wieder neu vermietet. aber ihr könnt euren vermieter auch einmal fragen vllt hat er noch keinen nachmieter oder die können erst ein monat später rein da sie selber grade erst gekündigt haben. Aber eigentlich müsst ihr raus aus der wohnung und wenn es einen direkten nachmieter gibt auf jedenfall, sonst müsst ihr mit einer räumungsklage rechnen.


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