Müssen die nicht wenigstens in einem Schrank weggesperrt sein? Oder sogar eher in einem Tresor? Was, wenn etwas passiert? Wenn ein Besucher die Waffe zufällig sieht und irgendeinen Quatsch mit ihr veranstaltet? Wer haftet dann?

Waffen müssen grundsätzlich so gesichert sein, daß keinerlei Mißbrauch damit getrieben werden kann. Haftbar ist zunächst immer der Besitzer der Waffen.

Im WaffG (Waffengesetz) findest Du alle wichtigen Informationen hierzu:
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
natürlich muss so eine waffe unter verschluss aufbewahrt werden.
jeder jäger ist dafür verantwortlich und bewahrt sie im normalfall im waffenschrank auf.
wenn was passiert, haftet er mit.
Kurz und knapp: natürlich nicht. Die haben in einem abgeschlossen Schrank (oder Ähnlichem) zu sein, für unbefugte Personen nicht zugänglich.
Gruß und bis neulich.
Die Waffen müssen in einem speziellen Tresor leigen, der abgeschlossen ist, versteht sich. Die mUnition muß an einem anderen Ort auch gesichert verwahrt werden. Kein Unbefugter darf an die Waffen gelangen. Wenn es dennoch dazzu kommen sollte, dann haftet keine Versicherung, der Besitzer ist der Verantwortliche.

Waffen müssen in Deutschland in einem als Waffenschrank zugelassenen Metallschrank aufbewahrt werden.
jeder Besitzer von Schußwaffen ist verpflichtet seine Waffen und Munition so zu verwahren, dass keine Unberechtigter sie erreichen kann. Dazu werden klassifizierte Behältnisse vorgeschrieben. A- Schrank für 10 Langwaffen OHNE Munition A Schrank mit B Innenfach für bis zu 10 Langwaffen sowie bis zu 5 Kurzwaffen, in das Innenfach darf auch die Munition B-Schrank 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen, ins Innenfach die Munition wenn der Schrank weniger als 200 KG wiegt, bzw. das Abreißgewicht des an der Wand befestigten Schrankes 200 KG unterschreitet. 0 Schrank Langwaffen in unbegrenzter Menge (was passt) 5 Kurzwaffen wenn weniger als 200 KG (siehe oben), 10 Kurzwaffen wenn schwerer ) I Schrank, Munition ohne rämliche Trennung, Waffen aller Art in unbegrenzter Menge. Auch hier gelten die Gewichtsgrenzen wie beschrieben. Munition alleine kann in einem nicht klassifizietem Stahlblechbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens eine Schwenkriegelschloss hat, also einfache Geldkassette oder Blechwerkzeugschrank. Den Schlüssel der Schränke muss der Waffenbesitzer praktisch immer bei sich tragen (oder Zahlenschloss), denn das Herumliegenlassen des Schlüssels kann als unbefugte Überlassung ausgelegt werden. Ist der Waffenbesitzer in der Wohnung alleine, kann er eine geladene Schusswaffe unter sein Kopfkissen legen, da er ja nur Zugriff hat.
Bedburdyck am 9. Dezember 2007 02:58 Hallo checkdass, deine Antwort ist fachlich fundiert, du hast eine Menge Kenntnisse.
Du bist Jäger oder Schütze und/oder deine Ausgabe des Sportordnug des DSB ist neuer als meine.
Mit sportlichem Gruss Bedburdyck
Wichtig ist auch dass kein unberechtigter (auch kein Familienangehöriger) Zugriff auf den Waffenschrankschlüssel hat!
Quelle: http://www.waffenschrank.mitterhuber.de/schluesselaufbewahrung.php
Lieber girsu, der Eigentümer ist verantwortlich rein rechtlich gesehen.
Klar, Du hast ja Recht. Der Besitzer ist nicht zwangsläufig Eigentümer, obwohl ich natürlich den Eigentümer gemeint habe.
@ Niklaus Nein, eben nicht! Verwantwortlich für eine Waffe ist grundsätzlich der, auf welchen die WBK ausgestelt wurde und das muß eben nicht der Eigentümer der Waffe sein. Man soll hier bitte nicht den zivilen Erwerb mit einen Erwerb auf Waffenbesitz verwechseln.