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Dürfen Waffen (mit Waffenschein) uneingesperrt im Haushalt rumliegen?

gefragt von Goesaround am 20.08.2007 um 14:26 Uhr

Müssen die nicht wenigstens in einem Schrank weggesperrt sein? Oder sogar eher in einem Tresor? Was, wenn etwas passiert? Wenn ein Besucher die Waffe zufällig sieht und irgendeinen Quatsch mit ihr veranstaltet? Wer haftet dann?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 20. August 2007 14:29
12x
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Waffen müssen grundsätzlich so gesichert sein, daß keinerlei Mißbrauch damit getrieben werden kann. Haftbar ist zunächst immer der Besitzer der Waffen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 20. August 2007 16:44

Lieber girsu, der Eigentümer ist verantwortlich rein rechtlich gesehen.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 20. August 2007 20:01

Klar, Du hast ja Recht. Der Besitzer ist nicht zwangsläufig Eigentümer, obwohl ich natürlich den Eigentümer gemeint habe.

Kommentar von vwillys1950 am 5. Juli 2009 22:01

@ Niklaus Nein, eben nicht! Verwantwortlich für eine Waffe ist grundsätzlich der, auf welchen die WBK ausgestelt wurde und das muß eben nicht der Eigentümer der Waffe sein. Man soll hier bitte nicht den zivilen Erwerb mit einen Erwerb auf Waffenbesitz verwechseln.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 20. August 2007 14:36
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Im WaffG (Waffengesetz) findest Du alle wichtigen Informationen hierzu:

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. August 2007 14:29
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natürlich muss so eine waffe unter verschluss aufbewahrt werden.

jeder jäger ist dafür verantwortlich und bewahrt sie im normalfall im waffenschrank auf.

wenn was passiert, haftet er mit.


anonym
beantwortet von nefataria am 20. August 2007 14:35
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Kurz und knapp: natürlich nicht. Die haben in einem abgeschlossen Schrank (oder Ähnlichem) zu sein, für unbefugte Personen nicht zugänglich.

Gruß und bis neulich.


anonym
beantwortet von windlichtlein am 20. August 2007 14:29
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Die Waffen müssen in einem speziellen Tresor leigen, der abgeschlossen ist, versteht sich. Die mUnition muß an einem anderen Ort auch gesichert verwahrt werden. Kein Unbefugter darf an die Waffen gelangen. Wenn es dennoch dazzu kommen sollte, dann haftet keine Versicherung, der Besitzer ist der Verantwortliche.


Morris
beantwortet von Morris am 20. August 2007 14:36
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NEIN NEIN NEIN


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. August 2007 15:42
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Waffen müssen in Deutschland in einem als Waffenschrank zugelassenen Metallschrank aufbewahrt werden.


anonym
beantwortet von checkdass am 13. November 2007 12:11
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jeder Besitzer von Schußwaffen ist verpflichtet seine Waffen und Munition so zu verwahren, dass keine Unberechtigter sie erreichen kann. Dazu werden klassifizierte Behältnisse vorgeschrieben. A- Schrank für 10 Langwaffen OHNE Munition A Schrank mit B Innenfach für bis zu 10 Langwaffen sowie bis zu 5 Kurzwaffen, in das Innenfach darf auch die Munition B-Schrank 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen, ins Innenfach die Munition wenn der Schrank weniger als 200 KG wiegt, bzw. das Abreißgewicht des an der Wand befestigten Schrankes 200 KG unterschreitet. 0 Schrank Langwaffen in unbegrenzter Menge (was passt) 5 Kurzwaffen wenn weniger als 200 KG (siehe oben), 10 Kurzwaffen wenn schwerer ) I Schrank, Munition ohne rämliche Trennung, Waffen aller Art in unbegrenzter Menge. Auch hier gelten die Gewichtsgrenzen wie beschrieben. Munition alleine kann in einem nicht klassifizietem Stahlblechbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens eine Schwenkriegelschloss hat, also einfache Geldkassette oder Blechwerkzeugschrank. Den Schlüssel der Schränke muss der Waffenbesitzer praktisch immer bei sich tragen (oder Zahlenschloss), denn das Herumliegenlassen des Schlüssels kann als unbefugte Überlassung ausgelegt werden. Ist der Waffenbesitzer in der Wohnung alleine, kann er eine geladene Schusswaffe unter sein Kopfkissen legen, da er ja nur Zugriff hat.

Kommentar von 5df7058b97f13b311b72b8071e27817bsmallBedburdyck am 9. Dezember 2007 02:58

Hallo checkdass, deine Antwort ist fachlich fundiert, du hast eine Menge Kenntnisse.

Du bist Jäger oder Schütze und/oder deine Ausgabe des Sportordnug des DSB ist neuer als meine.

Mit sportlichem Gruss Bedburdyck


anonym
beantwortet von Enrico7 am 11. September 2009 09:39
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Wichtig ist auch dass kein unberechtigter (auch kein Familienangehöriger) Zugriff auf den Waffenschrankschlüssel hat!

Quelle: http://www.waffenschrank.mitterhuber.de/schluesselaufbewahrung.php


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