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Dürfen Vorbestrafte oder Kriminelle Regierungsämter übernehmen?

gefragt von JoSchoJoScho am 06.03.2009 um 9:09 Uhr

Der kleine Mann, der einen Ultraleicht-Flugschein machen möchte, ein ehrenamtlicher Schöffe, ein ehrenamtlicher Schiedmann, Polizeibeamte und andere in mit weniger verantwortungsvollen Berufen, als Abgeordnete im Bundestag odfer an anderen politisch verantwortlichen Schlüsselpositionen, müssen unbescholten sein. Das ist auch meine Meinung! Es wird eine ganz reine Weste verlangt. Bei Politikern gilt das wohl nicht! Von wem haben diese Vorbestraften Ablass-Briefe bekommen? Das letzlich aktuelle Urteil ist kein Enszelfall.

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Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 6. März 2009 09:13
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sollte man niergendwo dürfen,man legt doch nicht ohne Grund ein Führungszeugniss vor,damit man solche Leute aussortieren kann!

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 6. März 2009 09:20

DH


anonym
beantwortet von anjanni am 6. März 2009 09:12
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Wir wissen zwar alle, auf wen Du anspielst,

aber es bleibt Deiner freien Wahlentscheidung überlassen, wem Du Dein Vertrauen schenkst.

Man könnte auch sagen: Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.

Und man könnte sich auch fragen: wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre, wie hätte ich in Sekundenbruchteilen reagiert?

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 6. März 2009 09:20

Das nicht, aber die Konsequenz gezogen und das eingestanden. Sicherlich hätte es evtl. auch mir passieren können, aber ich würde mich bestimmt nicht als Ikone vor das Volk stellen und eine Vorbildfunktion übernehmen wollen.

Kommentar von anjanni am 6. März 2009 10:29

Lambsdorf, Gysi ... und da fallen einem garantiert noch mehr ein.

Der Unterschied ist: der eine steht dazu - die anderen nicht. Die tauchen dann ab - und wenn sie denken, das Volk hat alles vergessen, dann tauchen sie wieder auf. Beobachte die mal in Talkshows, wie sie fein säuberlich um präzise gestellt Fragen herummanövrieren...

Im Fall Althaus ist es auch so, daß er nicht als vorbestraft gilt. Und sicherlich darf man auch mal darüber nachdenken, ob die Frau nicht noch leben könnte, wenn sie denn einen Helm aufgehabt hätte... Nur mal so.


Kessko
beantwortet von Kessko am 6. März 2009 09:11
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Nein die müssen ein Führungszeugnis vorlegen und wenn dort Eintragungen sind können sie diesen Posten nicht übernehmen!

Kommentar von FridaGT am 6. März 2009 09:15

Ach ja? Und wie war das seinerzeit zum Beispiel mit Lambsdorff??

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 6. März 2009 09:18

DH


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 6. März 2009 13:06
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Ja, siehe Berlusconi ...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. März 2009 09:51
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Hier gilt: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"!


anonym
beantwortet von ambw1 am 6. März 2009 09:20
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da ich vermute das es in deiner frage um herrn althaus geht, er gilt in deutschland nicht als vorbetsraft sondern nur in östereich, soweit gilt er hier als unbescholtener bürger und kann jedes amt oder sonstiges ausüben. nur auf grund des öffendlichem interesses an seinem fall wird immer ein fader beigeschmack in seinem ansehen bleiben

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 6. März 2009 09:28

Es war doch eine Straftat oder nicht, die ein Menschenleben gekostet hat!?

Kommentar von FridaGT am 6. März 2009 09:28

Er gilt nicht mal in Österreich als vorbestraft, wie gestern zu lesen war.


istie
beantwortet von istie am 6. März 2009 09:16
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nein, aber manchmal ..... Es gab auch einmal einen Oberstaatsanwalt, der Fahrerflucht begangen hat, er ist trotzdem Oberstaatsanwalt geblieben.

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 6. März 2009 09:18

DH


anonym
beantwortet von FridaGT am 6. März 2009 09:14
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Frag mal Otto Graf Lambsdorff....

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 6. März 2009 09:16

Herr Tass (pädofil), Althaus uvm

Kommentar von FridaGT am 6. März 2009 09:19

Moment, Moment, Moment! Herr Thass ist weder verurteilt noch sonst irgendwas, es wurden lediglich gestern seine Büros durchsucht! Und Herr Althaus gilt als nicht vorbestraft! Bitte nicht juristisch alles auf BILD-Niveau durcheinander schmeißen!

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 6. März 2009 09:27

Büro und Privatwohnung: Polizei war fündig (lt. Presse). Imunität ist aufgehoben, das geht nur bei gravierenden dingen.

Kommentar von FridaGT am 6. März 2009 09:29

Zitat: "Der Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring bestätigte BILD: „Wir haben einen Anfangsverdacht. Es geht um strafrechtlich relevantes Bildmaterial!“ Er fügte allerdings hinzu, die Ermittlungen könnten auch dazu führen, dass er „komplett entlastet wird“.

Kommentar von anjanni am 6. März 2009 10:30

FridaGT: Es gibt seit ein paar Tagen ein Urteil.

Kommentar von FridaGT am 6. März 2009 10:37

@anjanni: So ein Schwachsinn, es gibt kein Urteil gegen Herrn Tass, die Durchsuchungen waren doch erst gestern!!!

Kommentar von anjanni am 6. März 2009 10:51

FridaGT - sorry, da habe ich mich verlesen

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 6. März 2009 09:36

@JoScho: Ermittlung und Verurteilung sind zwei sehr verschiedene Dinge.

Ein Mensch ist nicht kriminell wenn gegen ihn ermittelt wird. Die Ermittlung und ein anschließender Strafprozess dient dazu festzustellen ob er kriminell ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 6. März 2009 09:19

bei Tass würde ich mich mal im Moment nicht soweit herauslehnen...

Kommentar von FridaGT am 6. März 2009 09:27

Ich stehe nicht auf Vorverurteilungen.


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