JoScho am 06.03.2009 um 9:09 Uhr
Der kleine Mann, der einen Ultraleicht-Flugschein machen möchte, ein ehrenamtlicher Schöffe, ein ehrenamtlicher Schiedmann, Polizeibeamte und andere in mit weniger verantwortungsvollen Berufen, als Abgeordnete im Bundestag odfer an anderen politisch verantwortlichen Schlüsselpositionen, müssen unbescholten sein. Das ist auch meine Meinung! Es wird eine ganz reine Weste verlangt. Bei Politikern gilt das wohl nicht! Von wem haben diese Vorbestraften Ablass-Briefe bekommen? Das letzlich aktuelle Urteil ist kein Enszelfall.

sollte man niergendwo dürfen,man legt doch nicht ohne Grund ein Führungszeugniss vor,damit man solche Leute aussortieren kann!
Wir wissen zwar alle, auf wen Du anspielst,
aber es bleibt Deiner freien Wahlentscheidung überlassen, wem Du Dein Vertrauen schenkst.
Man könnte auch sagen: Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Und man könnte sich auch fragen: wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre, wie hätte ich in Sekundenbruchteilen reagiert?
JoScho am 6. März 2009 09:20 Das nicht, aber die Konsequenz gezogen und das eingestanden. Sicherlich hätte es evtl. auch mir passieren können, aber ich würde mich bestimmt nicht als Ikone vor das Volk stellen und eine Vorbildfunktion übernehmen wollen.
Lambsdorf, Gysi ... und da fallen einem garantiert noch mehr ein.
Der Unterschied ist: der eine steht dazu - die anderen nicht. Die tauchen dann ab - und wenn sie denken, das Volk hat alles vergessen, dann tauchen sie wieder auf. Beobachte die mal in Talkshows, wie sie fein säuberlich um präzise gestellt Fragen herummanövrieren...
Im Fall Althaus ist es auch so, daß er nicht als vorbestraft gilt. Und sicherlich darf man auch mal darüber nachdenken, ob die Frau nicht noch leben könnte, wenn sie denn einen Helm aufgehabt hätte... Nur mal so.

Nein die müssen ein Führungszeugnis vorlegen und wenn dort Eintragungen sind können sie diesen Posten nicht übernehmen!

Hier gilt: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"!
da ich vermute das es in deiner frage um herrn althaus geht, er gilt in deutschland nicht als vorbetsraft sondern nur in östereich, soweit gilt er hier als unbescholtener bürger und kann jedes amt oder sonstiges ausüben. nur auf grund des öffendlichem interesses an seinem fall wird immer ein fader beigeschmack in seinem ansehen bleiben

nein, aber manchmal ..... Es gab auch einmal einen Oberstaatsanwalt, der Fahrerflucht begangen hat, er ist trotzdem Oberstaatsanwalt geblieben.
JoScho am 6. März 2009 09:18 DH
Frag mal Otto Graf Lambsdorff....
JoScho am 6. März 2009 09:16 Herr Tass (pädofil), Althaus uvm
Moment, Moment, Moment! Herr Thass ist weder verurteilt noch sonst irgendwas, es wurden lediglich gestern seine Büros durchsucht! Und Herr Althaus gilt als nicht vorbestraft! Bitte nicht juristisch alles auf BILD-Niveau durcheinander schmeißen!
JoScho am 6. März 2009 09:27 Büro und Privatwohnung: Polizei war fündig (lt. Presse). Imunität ist aufgehoben, das geht nur bei gravierenden dingen.
Zitat: "Der Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring bestätigte BILD: „Wir haben einen Anfangsverdacht. Es geht um strafrechtlich relevantes Bildmaterial!“ Er fügte allerdings hinzu, die Ermittlungen könnten auch dazu führen, dass er „komplett entlastet wird“.
FridaGT: Es gibt seit ein paar Tagen ein Urteil.
heinmueck am 6. März 2009 09:36 @JoScho: Ermittlung und Verurteilung sind zwei sehr verschiedene Dinge.
Ein Mensch ist nicht kriminell wenn gegen ihn ermittelt wird. Die Ermittlung und ein anschließender Strafprozess dient dazu festzustellen ob er kriminell ist.
DH