Dürfen Vermieter in Deutschland die Miete so hoch ansetzen wie sie wollen?
Oder spielt der Mietspiegel auch eine Rolle? Wenn ich also eine Wohnung angemietet habe, hat dann der Vermieter theoretisch das Recht, sie innerhalb des gesetzlichen Spielraums alle 15 Monate zu erhöhen? Oder gibt es da eine Grenze bis zu der er die Mieten erhöhen darf?
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Die Miete darf grundsätzlich nur entsprechend der gesetzlichen Regelungen (§§ 557 ff. BGB) erhöht werden. Sollte der Vermieter also schon eine deutlich über dem ortsüblichen Durchschnitt liegende Miete verlangen, ohne dass die Wohnung einen entsprechend höheren Standard erfüllt, scheidet eine Erhöhung der Miete in der Regel aus (§ 558 BGB). Zudem besteht eine sog. Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen um mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren verbietet.
Mieterhöhungen wegen Modernisierungen (§ 559 BGB) und gestiegener Betriebskosten (§ 560 BGB) sind nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden.
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Bei Wohnraummietverträgen sollten neu abzuschließende Mietverträge den örtlichen Mietspiegel nicht um 20 % überschreiten. Ausnahmen sind in begründeten Fällen bei besonders ausgestatteten Wohnungen oder außergewöhnlich guten Lagen natürlich möglich. Letztlich entscheidet der Mieter ob und zu welchem Preis er sich auf einen Mietvertag einläßt.
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Am Anfang kannn der Vermieter den Mietpreis so hoch ansetzen wie er lustig ist, wenn er denkt, dass er zu dem Preis die Wohnung/das Haus vermieten kann. Die Erhöhung ist aber einer Reihe von Beschränkungen unterworfen, die auch im Vertrag festgehalten werden können, z.B. Staffelmiete. Ansonsten siehe bei Urwaldschmiede's Beitrag.
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Als Grund einer Mieterhöhung wird oft der Mietspiegel angegeben. Der Vermieter darf erstmals nach einem Jahr die Mieter erhöhen. Innerhalb von drei Jahren aber nicht mehr als 30 Prozent.
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Der Mietspiegel wird vom Haus- und Grundeigentümer- und vom Mieter- Verein festgestellt und in diesem Rahmen kann die Miete genommen werden. Erhöhungen sind nur nach dieser Grundlage möglich.
Kommentar von Guppy194Guppy194 20.12.2010könnte es nicht sein, dass er von der jeweiligen Kommune als Satzung festgestellt werden muss? wenn man sich schließlich danach richten muss, dann kann ja nicht die Umfrage eines Vereines die Grundlage dafür sein.
Kommentar von hell11hell11 20.12.2010Beide Vereine machen Umfragen um die tatsächlich gezahlen Mieten zu eruieren und aus diesen Zahlen werden die Richtlinien der Mietspiegels erstellt und die Stadt übernimmt diese Werte für den Mietspiegel.
Kommentar von Raimund1Raimund1 20.12.2010maximal 20 % in drei Jahren!
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es gibt entsprechende vorschriften wann und wie oft und in welcher höhe die miete geändert werden kann. googel mal ein bisschen.
im übrigen kann jeder vermieter soviel miete verlangen wie er möchte - immer eine frage von angebot und nachfrage.
Kommentar von DemRelDemRel 21.12.2010Mag sein, aber bei der Frage ging es mir darum, herauszufinden, wie hoch der Vermieter meiner jetzigen Wohnung die Miete erhöhen darf. Ich wohne in einer Gegend, bei der es gerade stark um das Thema Gentrifizierung geht. Es gibt Stimmen, die behaupten, es gibt keine Deckelung für die Miete und solche, die sagen, der Mietspiegel regelt die maximal zulässige Höhe. Ich wollte wissen, was davon stimmt.
Kommentar von guterwolfguterwolf 21.12.2010grundsätzlich kann der Vermieter die Höhe seiner Miete selbst bestimmen, wenn sich einer findet, der es bezahlt.Kein Mieter muss einer Mieterhöhung zustimmen, du kannst diese auch verweigern, dann müsste der Vermieter auf Erhöhung klagen.
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Für bestehende Verträge gelten gesetzliche Regeln (Alle 15 Monate Erhöhung bis max. zum Mietspiegelwert, aber in drei Jahren nicht mehr als 20 % ausgehend von der Ursprungsmiete). Diese kann der Vermieter einklagen.
Neben diesen Grenzen können aber beide "freiwillig" eine höhere Mieterhöhung "vereinbaren".
Die Miete überhaupt, also auch die mit freiwilliger Erhöhung oder die bei Neuabschluss, unterliegt der Rechtsprechung zum Mietwucher. Siehe hierzu: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/m/1mietpreisueberhoehung.html
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bei einer neuvermietung kann er bis etwa 30 % über den mietspiegel gehen. da fängt es aber schon an haarig zu werden weil die grenze der mietwucherrei nicht überall an den gerichten gleich ist.
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Nach § 558 BGB ist der Vermieter berechtigt, den Mietzins maximal auf den Betrag der ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen. Die Mieterhöhung nach § 558 BGB ist von der Zustimmung des Mieters abhängig.
mehr infos hier:
//www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mieterhoehung/ma01.htm
Im internet findest du unter
.pro-wohnen.de/Mietspiegel-Mietenspiegel/
den Mietspiegel für die meisten deutschen Städte
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Es gibt eine innere Grenze :D wenn er sie auf 83284384734 Euro setzt ist ja klar das er weiß, da mietet niemand :D jeder hat seine eigene Grenze
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Ja, natürlich. Schließlich sind nicht alle Wohnungen gleich ausgestattet, Mietspiegel hin oder her.
Es sind 20 Prozent, siehe § 558 III BGB.