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dürfen überstunden im dienstplan geplant werden?

gefragt von KleinestrinchenKleinestrinchen am 17.11.2008 um 17:01 Uhr

ich bin eine altenpflegerin in teilzeit auf 30stunden im altenheim. bin regelmäßig im dienstplan mit überstunden geplant und arbeite mehr als im vertag steht. ich habe mich mehrmals bereit erklärt meine stunden anzahl zu erhöhen, doch es wird jedesmal abgelehnt. hatte jetzt 2wochen urlaub und anschließend an den urlaub einen tag überstunden frei. doch der wurde während meines urlaubs gestrichen und ich musste arbeiten. aber mich hat weder jemand angerufen oder mich gefragt. ich habe es nur durch einen zufall erfahren, dass ich wieder einen tag eher arbeiten muss.

kann ich einfach sagen, ich arbeite nur soviel wie auch im vertag steht? ich hoffe ihr könnt mir helfen

ich weiß nämlich nicht wie ich mich verhalten soll


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oarhellger
beantwortet von oarhellger am 17. November 2008 17:18
1x
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Überstunden sind eindeutig die Ausnahme. Sie dürfen nicht von vornherein in einen Dienstplan eingebunden werden. Das Altersheim verhält sich nicht korrekt und verstösst gegen das Arbeitzeitgesetz.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 18. November 2008 09:02

Chapeau! ;-)


Kleinestrinchen
beantwortet von Kleinestrinchen am 17. November 2008 20:00
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das wir überstunden machen ist bei uns schon der regelfall. ständig werden einem freie tage gestrichen ohne ein wort zu sagen


bekani
beantwortet von bekani am 18. November 2008 08:03
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Überstunden dürfen nicht von vornherein in Dienstplan eigeplant werden. es ist völlig normal das Überstunden aufgebaut werden. Im mormal fall werden Überstunden am Ende ausgezahlt oder abgebaut.


Quandt
beantwortet von Quandt am 18. November 2008 09:01
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ICh frage mich immer, was sich so die Leute alles gefallen lassen. Bei regelmäßigen "Überstunden" muss der Arbeitsvertrag angepasst werden, weil sich faktisch ein großvolumieriges Verhältnis ergibt. Verluste gibt es hier beim Urlaubsentgelt, Krankengeld usw., - Freitage streichen? Die Nummer gefällt mir, noch besser als Urlaub kürzen!! Freitage und Urlaub dienen der Wiederherstellung der Arbeitskraft und sind Bestandteil Deiner Grundrechte, und entgolten werden dürfen sie auch nicht. Sie müssen genommen werden. Hier freut sich jeder Arbeitsrichter!!! ;-)

Kommentar von B4b66698252998e4304850d0d88afa6csmallTopismama am 18. November 2008 23:00

ja schade, dass wir bei unserem beruf noch ausgebeutet werden... obwohl wir schon alles geben...


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