dominik am 22.12.2006 um 14:55 Uhr
Falls ja, gibt es Höchstgrenze?

Laut Arbeitszeitordnung (AZO) dürfen Überstunden einen Maximalwert nicht überschreiten, das hängt aber auch von der regulären, etwa tariflichen Arbeitszeit ab.
Was soll denn hier eigentlich genau vereinbart werden, die grundsätzliche Bereitschaft, überhaupt eine bestimmte Anzahl Überstunden zu leisten?
Oder geht es darum, dass eine bestimmte Anzahl Überstunden jeweils ohne Zuschlag oder überhaupt ohne besondere Bezahlung geleistet werden muss? Das ist etwa bei aussertariflich bezahlten Mitarbeitern absolut üblich.
hallo, die azo gibt es nicht mehr, es gilt das azg (arbeitszeitgesetz), das festlegt wieviele überstunden im jahr maximal gemacht werden darf, wenn die gestzliche arbeitszeit, nämlich 48 stunden pro woche geleistet werden. der wert ist aber in der praxis von nachrangiger bedeutung, weil kaum ein arbeitnehmer die gesamt gestzlich wochenarbeitszeit erfüllt.
natürlich dürfen in arbeitsverträgen bestimmungen über überstunden enthalten sein, etwa in der art, dass die überstunden gemäss direktionsrecht zu leisten sind und die abgeltung bereits mit der vergütung erfolgt. einschränken können natürlich- falls vorhanden - durch tarifverträge und betriebliche vereinbarungen erfolgen.