Als ich gestern aus einem Geschäft kam, wurde ich um ein Haar von einem sogenannten Skater umgefahren. Der hat sich nicht mal umgedreht, geschweige denn entschuldigt. Meine frage: dürfen die das, auf dem Bürgersteig fahren oder müssten sie nicht die Straße oder einen Radweg benutzen??
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Nach geltener aktueller Rechtsprechnung sind Inlineskates als Sportgeräte und deren Benutzer als Führer besonderer Fortbewegungsmittel (§ 24 StVO) bzw. Fußgänger einzustufen. Die Fahrbahn ist somit tabu (§ 25 StVO). Es müssen Fußgängerbereiche wie Gehweg, Fußgängerzone oder Spielstraße benutzt werden. Hierbei ist auf „richtige“ Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, was in der Regel das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit erfordert
Wenne am 11. November 2008 11:12 Eine sehr ausführliche und richtige Antwort!
DH!!!

Ja sie gelten als Fußgänger
OSQuest am 11. November 2008 11:06 oder wie in der Frage beschrieben als Lümmlel

skates sind wohl nur sporgerät und kein verkehrsmittel. daher müssen sie sogar auf den gehweg .. leider...

Sie werden wie Fußgänger behandelt obwohl sie zum Teil erheblich schneller unterwegs sind.

Also ich bin der Meinung um auf andere Rücksicht zu nehmen is es angebracht abzusteigen bzw. auszuziehen !!
Bei schönen Wetter sind neben Radlern und Fußgängern immer mehr Inline-Skater auf Straßen, Bürgersteigen und Feldwegen unterwegs.
Doch wo dürfen sie das eigentlich?
Nach gegenwärtigem Recht innerorts auf dem Bürgersteig, außerorts auf der linken Seite, da die „Blader“ den Fußgängern gleichgestellt sind.
(http://www.mein-familienrecht.de/kos/WNetz?art=News.show&id=263)

Skater gelten als Fußgänger; sie haben ebenso den rechten Teil des Fußweges zu benutzen und dürfen nur unter Beachtung der allgemeinen Regelungen nach der StvO sich auf diesem 'Fußweg bewegen; also nur links überholen und keine Gefährdung sein (langsam skaten)
scheißegal f@ck the police skate and destroy skateboardind is not a crime
hallo, der link von mein-familienrecht funktionierte gar nicht, aber einen guten Artikel mit Urteilen zu solchen Fällen: http://www.mein-familienrecht.de/familie/haftpflicht/inline-skater-unfaelle-und-...
auch auf mein-familienrecht.de
hallo, Skater werden als Fußgänger behandelt. Sie dürfen daher den Gehweg benutzen. Guck mal http://www.mein-familienrecht.de/familie/haftpflicht/inline-skater-unfaelle-und-...
hat mir ziemlich geholfen. Grüße
... und an die Leine!