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Dürfen Skater den Gehweg benutzen?

gefragt von sommerpaula am 11.11.2008 um 11:03 Uhr

Als ich gestern aus einem Geschäft kam, wurde ich um ein Haar von einem sogenannten Skater umgefahren. Der hat sich nicht mal umgedreht, geschweige denn entschuldigt. Meine frage: dürfen die das, auf dem Bürgersteig fahren oder müssten sie nicht die Straße oder einen Radweg benutzen??


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MuskeTier
beantwortet von MuskeTier am 11. November 2008 11:06
6x
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Nein, Skater gehören auf die Rollschuhbahn.

Kommentar von Ccbeab7ae14e62a6cca72838c637eae8smallMuskeTier am 14. November 2008 22:42

... und an die Leine!


Tremor
beantwortet von Tremor am 11. November 2008 11:07
5x
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Nach geltener aktueller Rechtsprechnung sind Inlineskates als Sportgeräte und deren Benutzer als Führer besonderer Fortbewegungsmittel (§ 24 StVO) bzw. Fußgänger einzustufen. Die Fahrbahn ist somit tabu (§ 25 StVO). Es müssen Fußgängerbereiche wie Gehweg, Fußgängerzone oder Spielstraße benutzt werden. Hierbei ist auf „richtige“ Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, was in der Regel das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit erfordert

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 11. November 2008 11:12

Eine sehr ausführliche und richtige Antwort!

DH!!!


Tux31
beantwortet von Tux31 am 11. November 2008 11:04
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Ja sie gelten als Fußgänger

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 11. November 2008 11:06

oder wie in der Frage beschrieben als Lümmlel


asomy1
beantwortet von asomy1 am 11. November 2008 11:05
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skates sind wohl nur sporgerät und kein verkehrsmittel. daher müssen sie sogar auf den gehweg .. leider...


Nordwikinger
beantwortet von Nordwikinger am 11. November 2008 11:06
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Sie werden wie Fußgänger behandelt obwohl sie zum Teil erheblich schneller unterwegs sind.


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 11. November 2008 11:05
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Auf der Straße dürfen sie nicht fahren


sunnysun
beantwortet von sunnysun am 11. November 2008 11:05
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Also ich bin der Meinung um auf andere Rücksicht zu nehmen is es angebracht abzusteigen bzw. auszuziehen !!


anonym
beantwortet von Auskunft am 11. November 2008 11:07
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Bei schönen Wetter sind neben Radlern und Fußgängern immer mehr Inline-Skater auf Straßen, Bürgersteigen und Feldwegen unterwegs.

Doch wo dürfen sie das eigentlich?

Nach gegenwärtigem Recht innerorts auf dem Bürgersteig, außerorts auf der linken Seite, da die „Blader“ den Fußgängern gleichgestellt sind.

(http://www.mein-familienrecht.de/kos/WNetz?art=News.show&id=263)


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 11. November 2008 11:09
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Skater gelten als Fußgänger; sie haben ebenso den rechten Teil des Fußweges zu benutzen und dürfen nur unter Beachtung der allgemeinen Regelungen nach der StvO sich auf diesem 'Fußweg bewegen; also nur links überholen und keine Gefährdung sein (langsam skaten)


anonym
beantwortet von AUTLucifer am 12. September 2009 13:21
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scheißegal f@ck the police skate and destroy skateboardind is not a crime


anonym
beantwortet von sunny1975 am 13. November 2009 12:24
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hallo, der link von mein-familienrecht funktionierte gar nicht, aber einen guten Artikel mit Urteilen zu solchen Fällen: http://www.mein-familienrecht.de/familie/haftpflicht/inline-skater-unfaelle-und-...

auch auf mein-familienrecht.de


anonym
beantwortet von sunny1975 am 17. November 2009 12:20
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hallo, Skater werden als Fußgänger behandelt. Sie dürfen daher den Gehweg benutzen. Guck mal http://www.mein-familienrecht.de/familie/haftpflicht/inline-skater-unfaelle-und-...

hat mir ziemlich geholfen. Grüße


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