Frage von BabaBaby 22.08.2012

Dürfen sie meiner Freundin das einfach verbieten?

  • Antwort von Dea2010 22.08.2012
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, der Grundstückseigentümer darf ihr den Durchgang verwehren.

    Wäre ihr im Grundbuch ein Durchgangsrecht eingetragen worden, sähe es anders aus.

    Deine Freundin kann sich doch ein gebrauchtes Fahrrad günstig erstehen und an der Haltestelle hinstellen und dort abschliessen. Das benutzt sie dann für den Weg zwischen Haltestelle und Arbeitsstelle.

    Einziger Aufwand: Einmalig das fahrrad dort hinbringen.

    Oder sie macht den Führerschein M (600€ ca.) und kauft sich ein auf 45 gedrosseltes Mopedauto. Gibt es gebraucht ab etwa 2000€. Kostet sie dann nur Mopedversicherung (ca 60€ im jahr) und eben den Sprit. Und...sie wäre motorisiert.

  • Antwort von vakat 22.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Frage kannst du dir doch selbst beantworten! Du mietest ein Haus mit Garten. Und am nächsten Tag sitzt ein Penner im Blumenbeet und antwortet dir auf deine Frage, was er denn da mache: "Ich sitz hier schon seit............."

    Ich glaube, ich brauche nicht weiterzuschreiben! ;o)

  • Antwort von Reling 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mit Wegen auf Privatgrundstücken ist das nicht so einfach, wie die meisten Antworter es denken. Man latscht ja eben nicht irgendwo in einer städtischen Siedlung durch den Vorgarten eines Hausbesitzers, sondern benutzt einen öffentlich zugängigen Weg - der nur eben auf Privatgelände liegt. Das ist gerade in ländlichen Gebieten nicht selten.

    Da kann eine neuer Besitzer nicht einfach den Zugang sperren. In derartigen Fällen ist es sogar schon zu Enteignungen des Weges und zu anderen Zwangsmaßnahmen gekommen!

    Kläre das am besten mit einem ortsansässigen Rechtsanwalt.

  • Antwort von CarolaA 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo!

    Ich würde ihr empfehlen sich ein Fahrrad zu leisten, denn somit ist sie sogar schneller und das Verbot auf den Grundstück zu gehen, ist dann auch aus der Welt geschafft, da sie ja nicht mehr dort gehen muss, denn sie ist mit dem Rad sicher schneller!

    Vielleicht sollte sie auch überlegen umzuziehen, wenn sie eh schon seit ca. 6,5 Jahren dort arbeitet...Dann hat sie auch keinen solch langen Arbeitsweg mehr!

    Man sollte nachdenken und nicht nur durch Bequemlichkeit immer das wollen, was ja gar nicht mehr geht!

    MfG CarolaA.

  • Antwort von ThomBer 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hat sie nicht eine Art Gewohnheits- oder Wegerecht nach all den Jahren?


    Es gab solche Fälle schon öfter und ich glaube, dass man tatsächlich auf Gewohnheitsrecht klagen kann!

    Ich weiß mit Sicherheit, dass es das gibt in Fällen, wo das Grundstück von der Gemeinde an einen Privaten verkauft wurde. Hinterher musste Gemeinde Grundstück zurückkaufen bzw. Preisminderung anbieten, weil Grundstück mit Durchlaufrecht ja weniger Wert ist! (kein Witz! Gibt es wirklich) aber ob das auch so gilt, wenn verkauf von privat an privat gelaufen ist????

    Grundbucheintrag usw. NICHT NÖTIG!

  • Antwort von Speedster2000 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja, sie dürfen es ihr verbieten.

    das grundstück gehört ihnen und sie dürfen jedem verbieten es zu betreten. ob es dabei eingezäunt ist ode rnicht ist egal.

    bzgl gewohnheitsrecht: gewohnheitsrechte bekommt man wenn durch die änderung die eingetreten ist die eigene immobilie nicht mehr normal benutzbar ist oder ähnliches. aber nur wegen nem job und wegen bequemlichkeit gibts sowas nicht. wenn kein passender bus fährt muss sie halt nen auto kaufen, das fahrrad nehmen, den job wechseln oder was weiss ich...

    was will sie denn machen wenn zwischen haltestelle und bäckerei jetzt ne autobahn gebaut wird? jeden tag 2mal quer über die fahrbahn joggen, weil sie immer da lang gehen konnte? :)

  • Antwort von An1989di 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Steht zwecks eines Durchganges oder Weges etwas im Grundbucheintrag des Grundstücks? Das mit dem Gewohnheits bzw Wegerechts ist natürlich so eine Sache, da sie ja nichts schriftliches hat und der neue Grundstücksbesitzer auch ein Recht auf sein Eigentum hat. Im zweifelsfall wäre es wohl für den Fall klug einen Anwalt zu befragen oder sich mit dem neuen Besitzer zu arrangieren, dass der aber auf Forderungen allergisch reagieren wird ist wohl verständlich. Ein gewisses dimplomatisches Feingefühl könnte die Situation aber regel.

  • Antwort von Zyogen 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn es ein Wegerecht gäbe, wäre dieses im Grundbuch eingetragen. Natürlich kann der Grundstücksbesitzer das Betreten seines Grundstücks verweigern.

  • Antwort von DerHans 22.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Niemand darf einfach über das Privatgelände anderer Leute laufen. Wenn der Vorbesitzer das erlaubte, war es seine Sache. Ein Gewohnheitsrecht gibt es dadurch nicht. Ob es (k)einen Zaun gibt, ist vollkommen egal

  • Antwort von Dotterblume97 22.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein da kann sie eigentlich nichts machen, denn das Grundstück gehört ihm und er kann machen was er will, aber das mit dem zusammen setzen ist doch eine gute Idee, vielleicht versteht er das dann etwas besser und erlaubt ihr den Durchgang! Ansonsten würde ich deiner Freundin vorschlagen ein Fahrrad zur Bushaltestelle zu stellen und irgendwo an einem Ständer festzumachen dann kann sie jeden Tag von Bushaltestelle zur Arbeit fahren und dann auch wieder zurück und weiter mit dem Bus nach Hause! :)

  • Antwort von Goodnight 22.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Meistens ist das durch das Wegerecht geregelt, wenn es dieses Wegerecht über das Grundstück gibt, wird das auch nicht mit einem neuen Besitzer aufgelöst. Solche Grundstücke kann man nur mit dem Wegerecht kaufen. Auskunft gibt das Grundbuchamt oder die Gemeinde.

  • Antwort von Angii13 22.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    du musst auch die situation von dem neuen grundstücksbesitzer sehen, er will halt nicht das fremde durch sein privatgelände gehen. Wenn ihm das gehört darf er ja auch entscheiden wer wann da lang darf.. Oder ist das nur ein privatweg das ihm eigentlich nicht direkt gehört? Vielleicht lässt's sich ja mit ihm reden ? Sie sollte zu ihm gehen und ihn über ihre situation aufklären.. er hat bestimmt verständniss!

  • Antwort von MosqitoKiller 22.08.2012

    Ja, darf er, es gibt kein Gewohnheitsrecht an fremdem Eigentum...

    Es gibt keine rechtliche Vorgehensweise dagegen...

  • Antwort von Terezza 22.08.2012

    Es gibt die Variante des öffentlich nutzbar gemachten Privatgrundes - die Gemeinde bzw. das Grundbuch würde darüber Auskunft geben. Der neue Besitzer kann das aber auch ändern lassen. Ansonsten, keine Chance.

  • Antwort von derkleinemuck83 22.08.2012

    das gewohnheitsrecht kann der arbeitgeber versuchen einzuklagen- deine freundin hat darauf keinen anspruch.+

    wegerecht muss schriftlich vereinbart werden. grundsätzlich gilt: der eigentümer bestimmt die nutzung- in gesetzlichem rahmen versteht sich.

  • Antwort von jahresurlaub 22.08.2012

    Klar darf er das. Wäre ja noch schöner.

  • Antwort von Nordseefan 22.08.2012

    Ja darf er. Wir hatten auch lange keinen Zaun um unseren Garten. Deswegen darf nicht jeder durchlatschen. Klar ist das doof für deine Freundin. Vielleicht hiflt ja ein Gespräch. Ansonsten: Fahrrad an der Haltestelle abstellen und den Umweg fahren.

  • Antwort von diroda 22.08.2012

    Ja er darf ihr das verbieten. Sie hat kein Gewohnheits- oder Wegerecht. Sie kann sich ja ein Fahrrad in der Nähe der Bushaltestelle deponieren. Eventuell kennt sie ja da jemanden.

  • Antwort von frank3d 22.08.2012

    sein grund und boden und ende.

  • Antwort von Telan 22.08.2012

    Es ist sein Gelände also darf er. Vielleicht lässt sich mit ihm eine lösung aushandeln oder ihr könntet mit anwalt kommen. Viel glück euch ! LG

  • Antwort von shiveringe 22.08.2012

    sie kann sich ja mal mit dem neuen besitzer zusammen setzen und ihn alles erklären und dann erlaubt er es vielleicht doch noch das sie dort weiterhin entlang laufen darf

  • Antwort von Durchchecker 22.08.2012

    Darf er, das ist sein Grundstück und er kann machen was er will. Das selbe ist zum Beispiel, ich habe ein Spielzeugauto womit mein Bruder immer spielen dürfte. Ich hab das Spielzeugauto verschenkt an ein Freund aber erlaubt nicht mit den Bruder spielen :)

  • Antwort von FrithjofJanzen 22.08.2012

    Hmm ich bin zwar erst 14 und kenne mich miit dem gesetzt nicht so gut aus aber naja wenn es wirklich SEIN grundstück ist darf er es eig. verbieten aber er müsste es abzäunen (wenn er dies nicht tut dürfte sie eig. da langgehen weil es nicht sichtbar zum grundstück gehört) also muss man die besutzer mal ansprechen und fragen ob sie dar langgehen darf oder sie müssen es abzäunen (mehr kann ich dazu nicht soagen sorry) (sorry wegen den rechtschreibfehlern.)

  • Antwort von ThinkTwiceNow 22.08.2012

    natuerlich darf der neue besitzer den durchgang verbieten !

    ES IST SEIN GRUNDSTUECK !!!!!

    wie waere es denn mal mit einem fahrrad fuer deine freundin ????

  • Antwort von Emily007 22.08.2012

    Ähhmm, warte mal, da verstehe ich etwas nicht: Warum geht sie nicht einfach früher los??

  • Antwort von KingRobo1 22.08.2012

    Wenn der Fußweg dem Grundstücksbesitzer und nicht der Stadt / Gemeinde gehört, dann darf sie da nicht einfach hergehen. Dann sollte sie sich ein Auto anschaffen oder ein Fahrrad mitnehmen.

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