Dürfen sie meiner Freundin das einfach verbieten?
Hallo!
Wie oben schon ersichtlich, frage ich für eine Freundin von mir. Folgende Situation:
Meine Freundin ist seit mehreren Jahren (6 oder 7) Bäckereifachverkäuferin in einem winzigen Dörfchen, muss also sehr früh am Arbeitslplatz sein. Dazu nimmt sie morgens den aller ersten Bus aus der Stadt auf's Land und muss dann noch ca. 2 Kilometer zu Fuß gehen. Ihr Fußweg führte schon immer über ein Privatgelände (kleiner befestigter Fußweg), welchen sie laut dem Besitzer auch zwecks Durchgang benutzen darf.
Nun hat der Besitzer sein Grundstück verkauft und der neue Besitzer verbietet meiner Freundin einfach die Benutzung des Fußweges (der übrigens nicht abgezäunt ist)!
So müsste sie einen großen Umweg von ca. 2 weiteren Kilometern zurücklegen, was dazu führen würde, dass sie jeden Morgen ca. 10-15 Minuten zu spät zur Arbeit kommt.
Da ihr Arbeitgeber damals bereits zugestimmt hat, dass sie wegen des umständlichen Arbeitsweges und der Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sowieso schon 15 Minuten später anfangen darf als ihre Kollegen, ist er diesmal nicht bereit diese Verspätung zu gewähren und besteht darauf, dass sie pünktlich erscheint.
Meine Fragen: Darf der neue Grundstücksbesitzer ihr den Durchgang einfach verbieten? Hat sie nicht eine Art Gewohnheits- oder Wegerecht nach all den Jahren? Wie kann sie jetzt vorgehen?
Danke!
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Ja, der Grundstückseigentümer darf ihr den Durchgang verwehren.
Wäre ihr im Grundbuch ein Durchgangsrecht eingetragen worden, sähe es anders aus.
Deine Freundin kann sich doch ein gebrauchtes Fahrrad günstig erstehen und an der Haltestelle hinstellen und dort abschliessen. Das benutzt sie dann für den Weg zwischen Haltestelle und Arbeitsstelle.
Einziger Aufwand: Einmalig das fahrrad dort hinbringen.
Oder sie macht den Führerschein M (600€ ca.) und kauft sich ein auf 45 gedrosseltes Mopedauto. Gibt es gebraucht ab etwa 2000€. Kostet sie dann nur Mopedversicherung (ca 60€ im jahr) und eben den Sprit. Und...sie wäre motorisiert.
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Die Frage kannst du dir doch selbst beantworten! Du mietest ein Haus mit Garten. Und am nächsten Tag sitzt ein Penner im Blumenbeet und antwortet dir auf deine Frage, was er denn da mache: "Ich sitz hier schon seit............."
Ich glaube, ich brauche nicht weiterzuschreiben! ;o)
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Mh.... der Typ würde mir beim Anpflanzen des Beetes aber vorher schon aufgefallen sein ^^
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Mit Wegen auf Privatgrundstücken ist das nicht so einfach, wie die meisten Antworter es denken. Man latscht ja eben nicht irgendwo in einer städtischen Siedlung durch den Vorgarten eines Hausbesitzers, sondern benutzt einen öffentlich zugängigen Weg - der nur eben auf Privatgelände liegt. Das ist gerade in ländlichen Gebieten nicht selten.
Da kann eine neuer Besitzer nicht einfach den Zugang sperren. In derartigen Fällen ist es sogar schon zu Enteignungen des Weges und zu anderen Zwangsmaßnahmen gekommen!
Kläre das am besten mit einem ortsansässigen Rechtsanwalt.
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Okay, sage ich ihr! Danke!
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Hallo!
Ich würde ihr empfehlen sich ein Fahrrad zu leisten, denn somit ist sie sogar schneller und das Verbot auf den Grundstück zu gehen, ist dann auch aus der Welt geschafft, da sie ja nicht mehr dort gehen muss, denn sie ist mit dem Rad sicher schneller!
Vielleicht sollte sie auch überlegen umzuziehen, wenn sie eh schon seit ca. 6,5 Jahren dort arbeitet...Dann hat sie auch keinen solch langen Arbeitsweg mehr!
Man sollte nachdenken und nicht nur durch Bequemlichkeit immer das wollen, was ja gar nicht mehr geht!
MfG CarolaA.
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Ja das mit dem Fahrrad ist ne gute Idee, das kann man sicher auch schnell lernen.
Umziehen geht leider nicht, die haben da irgendwie so einen 10 oder 15jährigen Dauervertrag auf ihr Mietshaus. Sie möchte aber auch gar nicht auf's Land ziehen.
Kommentar von CarolaACarolaA 22.08.2012Dann geht echt nur mehr Fahrrad!
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Hat sie nicht eine Art Gewohnheits- oder Wegerecht nach all den Jahren?
Es gab solche Fälle schon öfter und ich glaube, dass man tatsächlich auf Gewohnheitsrecht klagen kann!
Ich weiß mit Sicherheit, dass es das gibt in Fällen, wo das Grundstück von der Gemeinde an einen Privaten verkauft wurde. Hinterher musste Gemeinde Grundstück zurückkaufen bzw. Preisminderung anbieten, weil Grundstück mit Durchlaufrecht ja weniger Wert ist! (kein Witz! Gibt es wirklich) aber ob das auch so gilt, wenn verkauf von privat an privat gelaufen ist????
Grundbucheintrag usw. NICHT NÖTIG!
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Das ist eben die Frage. =)
Kommentar von ThomBerThomBer 22.08.2012Die Wahrscheinlichkeit spricht eigentlich dafür, denn auch eine Gemeinde hat kein Geld zu verschenken und warum sollte sie eine Preisminderung durchführen, wenn es ja gar nicht nötig wäre?
Ich sage also: WENN in diesem Fall der Richter bei 6-7 Jahren eine Gewohnheit erkennt, dann wird sie Recht bekommen. Und der neue Grundeigentümer kann dann den ehem. Eigentümer ebenfalls verklagen auf Preisminderung.
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Okay, danke! =)
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ja, sie dürfen es ihr verbieten.
das grundstück gehört ihnen und sie dürfen jedem verbieten es zu betreten. ob es dabei eingezäunt ist ode rnicht ist egal.
bzgl gewohnheitsrecht: gewohnheitsrechte bekommt man wenn durch die änderung die eingetreten ist die eigene immobilie nicht mehr normal benutzbar ist oder ähnliches. aber nur wegen nem job und wegen bequemlichkeit gibts sowas nicht. wenn kein passender bus fährt muss sie halt nen auto kaufen, das fahrrad nehmen, den job wechseln oder was weiss ich...
was will sie denn machen wenn zwischen haltestelle und bäckerei jetzt ne autobahn gebaut wird? jeden tag 2mal quer über die fahrbahn joggen, weil sie immer da lang gehen konnte? :)
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Steht zwecks eines Durchganges oder Weges etwas im Grundbucheintrag des Grundstücks? Das mit dem Gewohnheits bzw Wegerechts ist natürlich so eine Sache, da sie ja nichts schriftliches hat und der neue Grundstücksbesitzer auch ein Recht auf sein Eigentum hat. Im zweifelsfall wäre es wohl für den Fall klug einen Anwalt zu befragen oder sich mit dem neuen Besitzer zu arrangieren, dass der aber auf Forderungen allergisch reagieren wird ist wohl verständlich. Ein gewisses dimplomatisches Feingefühl könnte die Situation aber regel.
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Wenn es ein Wegerecht gäbe, wäre dieses im Grundbuch eingetragen. Natürlich kann der Grundstücksbesitzer das Betreten seines Grundstücks verweigern.
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Überträgt sich dieser Grundbucheintrag auch auf Folgebesitzer?
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Niemand darf einfach über das Privatgelände anderer Leute laufen. Wenn der Vorbesitzer das erlaubte, war es seine Sache. Ein Gewohnheitsrecht gibt es dadurch nicht. Ob es (k)einen Zaun gibt, ist vollkommen egal
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Knapp und konkret, danke schön! =)
Kommentar von ThomBerThomBer 22.08.2012Knapp und konkret und vorbei an bestehender Rechtsprechung. Aber ist ja typisch hier...
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Hab deinen Beitrag erst danach gelesen. Finde ich auch plausibler was du schreibst. ;)
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Nein da kann sie eigentlich nichts machen, denn das Grundstück gehört ihm und er kann machen was er will, aber das mit dem zusammen setzen ist doch eine gute Idee, vielleicht versteht er das dann etwas besser und erlaubt ihr den Durchgang! Ansonsten würde ich deiner Freundin vorschlagen ein Fahrrad zur Bushaltestelle zu stellen und irgendwo an einem Ständer festzumachen dann kann sie jeden Tag von Bushaltestelle zur Arbeit fahren und dann auch wieder zurück und weiter mit dem Bus nach Hause! :)
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Meistens ist das durch das Wegerecht geregelt, wenn es dieses Wegerecht über das Grundstück gibt, wird das auch nicht mit einem neuen Besitzer aufgelöst. Solche Grundstücke kann man nur mit dem Wegerecht kaufen. Auskunft gibt das Grundbuchamt oder die Gemeinde.
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du musst auch die situation von dem neuen grundstücksbesitzer sehen, er will halt nicht das fremde durch sein privatgelände gehen. Wenn ihm das gehört darf er ja auch entscheiden wer wann da lang darf.. Oder ist das nur ein privatweg das ihm eigentlich nicht direkt gehört? Vielleicht lässt's sich ja mit ihm reden ? Sie sollte zu ihm gehen und ihn über ihre situation aufklären.. er hat bestimmt verständniss!
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012An dem Weg steht ein Schild, wo steht "Privatweg! Betreten auf eigene Gefahr."
Wegen dem Wort "Betreten" dachte sie ja auch, dass sie da lang gehen dürfte, hat dann aber von diesem neuen Besitzer verbal eins auf den Deckel bekommen und wurde vom Weg verwiesen. Der meinte wohl auch, dass das ein Privatgrundstück ist und das Schild bald weg kommt. Das macht mich auch wiederum stutzig.
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Das Schild steht da nämlich erst seit einem Monat, vorher war da gar keines.
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Ja, darf er, es gibt kein Gewohnheitsrecht an fremdem Eigentum...
Es gibt keine rechtliche Vorgehensweise dagegen...
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Es gibt die Variante des öffentlich nutzbar gemachten Privatgrundes - die Gemeinde bzw. das Grundbuch würde darüber Auskunft geben. Der neue Besitzer kann das aber auch ändern lassen. Ansonsten, keine Chance.
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Antwort von derkleinemuck83 22.08.2012
das gewohnheitsrecht kann der arbeitgeber versuchen einzuklagen- deine freundin hat darauf keinen anspruch.+
wegerecht muss schriftlich vereinbart werden. grundsätzlich gilt: der eigentümer bestimmt die nutzung- in gesetzlichem rahmen versteht sich.
Kommentar von TerezzaTerezza 22.08.2012den Arbeiteber gaht das ja nun gar nichts an. Soweit käm`s noch, daß Arbeitgeber Wegerecht für´s Personal einklagen...
Kommentar von derkleinemuck83 22.08.2012natürlich geht den ag das was an- wenn er sich ne neue fachkraft suchen muss, weil die alte es aufgriund der genannten problematik nicht rechtzeitig schafft, auf arbeit zu erscheinen. der arbeitgeber hat vor 7(richtig?)jahren der kurzen verspätung unter dem vorbehalt , das es dabei bleibt , zugestimmt. sie könnte vors arbeitsgericht gehen- hat aber schlechte chancen- der ag kann aber das gewohnheitsrecht einfordern(ob er damit durchkommt ist ne andere geschichte) da ihm durch den personalwechsel wirtschaftlicher schaden entsteht(anlernung ;propezeit etc).> Soweit käm`s noch, daß Arbeitgeber Wegerecht für´s Personal einklagen...> lesen hilft:wegerecht muss schriftlich vereinbart werden
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Klar darf er das. Wäre ja noch schöner.
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Ja darf er. Wir hatten auch lange keinen Zaun um unseren Garten. Deswegen darf nicht jeder durchlatschen. Klar ist das doof für deine Freundin. Vielleicht hiflt ja ein Gespräch. Ansonsten: Fahrrad an der Haltestelle abstellen und den Umweg fahren.
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Ja er darf ihr das verbieten. Sie hat kein Gewohnheits- oder Wegerecht. Sie kann sich ja ein Fahrrad in der Nähe der Bushaltestelle deponieren. Eventuell kennt sie ja da jemanden.
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sein grund und boden und ende.
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Es ist sein Gelände also darf er. Vielleicht lässt sich mit ihm eine lösung aushandeln oder ihr könntet mit anwalt kommen. Viel glück euch ! LG
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Antwort von shiveringe 22.08.2012
sie kann sich ja mal mit dem neuen besitzer zusammen setzen und ihn alles erklären und dann erlaubt er es vielleicht doch noch das sie dort weiterhin entlang laufen darf
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Darf er, das ist sein Grundstück und er kann machen was er will. Das selbe ist zum Beispiel, ich habe ein Spielzeugauto womit mein Bruder immer spielen dürfte. Ich hab das Spielzeugauto verschenkt an ein Freund aber erlaubt nicht mit den Bruder spielen :)
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Antwort von FrithjofJanzen 22.08.2012
Hmm ich bin zwar erst 14 und kenne mich miit dem gesetzt nicht so gut aus aber naja wenn es wirklich SEIN grundstück ist darf er es eig. verbieten aber er müsste es abzäunen (wenn er dies nicht tut dürfte sie eig. da langgehen weil es nicht sichtbar zum grundstück gehört) also muss man die besutzer mal ansprechen und fragen ob sie dar langgehen darf oder sie müssen es abzäunen (mehr kann ich dazu nicht soagen sorry) (sorry wegen den rechtschreibfehlern.)
Kommentar von Dea2010Dea2010 22.08.2012Zaun hat damit nichts zu tun.
Privatgelände ist und bleibt Privatgelände und ein Betretungsverbot ist gültig, egal ob zaun oder nicht.
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natuerlich darf der neue besitzer den durchgang verbieten !
ES IST SEIN GRUNDSTUECK !!!!!
wie waere es denn mal mit einem fahrrad fuer deine freundin ????
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Ist zwar etwas umständlich jeden Tag mit 'nem Fahrrad ne Stunde im Bus zu stehen, aber ich werde es ihr vorschlagen.
Kommentar von miezepussimiezepussi 22.08.2012Das Rad an der Haltestelle anketten. Dann braucht Sie es nicht im Zug zu transportieren.
Kommentar von An1989diAn1989di 22.08.2012Fahrräder brauchen mitlerweile auch ein Ticket für den Zug oder? Und da steht Bus, mein Fehler xD
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Ähhmm, warte mal, da verstehe ich etwas nicht: Warum geht sie nicht einfach früher los??
Kommentar von BabaBabyBabaBaby 22.08.2012Weil sie schon den ersten Bus nimmt, der fährt. Früher geht's nicht.
Kommentar von Emily007Emily007 22.08.2012achso.
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Wenn der Fußweg dem Grundstücksbesitzer und nicht der Stadt / Gemeinde gehört, dann darf sie da nicht einfach hergehen. Dann sollte sie sich ein Auto anschaffen oder ein Fahrrad mitnehmen.
Das mit dem Fahrrad da anketten, wo sie aussteigt ist ne gute Idee! Werde ich so weitergeben! Und das mit dem Grundbuch soll sie mal prüfen. Danke!
Im Grundbuch wird NICHTS dazu stehen. jede wette Aber in Fällen, in denen gerichtlich ein Gewohnheitsrechts erkannt wurde, braucht man auch keinen Grundbucheintrag. Können hier alle klicken und posten, wie sie wollen, Tatsache ist und bleibt, dass der Fall letztendlich nur vor Gericht geklärt werden kann.
Ein Gewohnheitsrecht kann nicht richterlich erkannt werden, da das Gewohnheitsrecht in Deutschland ein völlig eigenes Rechtsgebiet NEBEN dem gesetzlichen Recht und dem Richterrecht ist...
Mal abgesehen davon kann es kein Gewohnheitsrecht an fremdem Eigentum geben, das wäre grundgesetzwidrig...
Dass du keine Bespiele mit Gewohnheitsrecht kennst, ist ok, aber google haste doch oder?
Alleine der Wiki-Text zeigt, dass das was du geschrieben hast nicht so wirklich korrekt sein kann: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Selbstverständlich kann ein Richter entscheiden, ob ein Gewohnheitsrecht hier vorliegt. Wer denn sonst?