eine bekannte von mir arbeitet in einem pflegeheim, sie war während der schicht als ein anruf kam, ihre tochter hätte einen sehr schweren autounfall, als mutter wollte sie sofort nach hause und zu ihrer tochter fahren die 80km entfernt im klinikum lag, nicht wissend ob sie durchkommt oder nicht. der hammer ihre oberschwester verweigert das sie früher gehen durfte und bekam auch keine freien tage. meine frage ist das richtig darf sie nicht weg von der arbeit und sich frei nehmen?
ich hätte alles stehen und liegen gelassen,egal was die oberschwester sagt. dann muß sie sich schnellstmöglich um ersatz kümmern,und wenn die kollegen hören waspassiert ist verschieben sie sicher ihren freien tag.

In so einem Fall ist es Schei$egal ob frei oder nicht.Da fährt man hin!!!
Das würde ich auch so halten. Und die Pflegeleitung hat nicht den Funken Menschlichkeit, sonst hätte sie sich nicht quergestellt.
Soweit ich weiß hätte sie ohne folgende Konsequenzen gehen dürfen, da es ein direkter Verwandter ist und man sogar freigestellt werden muss.
Da bin ich mir auch sehr sicher. Das ist so im Arbeitsrecht festgelegt.
Meines Wissens liegen die Unterschiede zwischen Arbeitsrecht und Pflegegesetz. Dort bestehen nämlich einige Unterschiede und Sonderparagrafen, also nicht mit dem normalen Arbeitsrecht zu vergleichen.
Von der menschlichen Seite her bin ich Ihrer Meinung, von der arbeitsrechtlichen Seite leider nicht. Eine Selbstbeurlaubung, auch wenn man im Recht ist, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. In diesem Fall muss man sich ans Arbeitsgericht wenden und eine einstweilige Verfügung beantragen. Peter Kleinsorge
Nein, stimmt leider nicht, die Kommentare von quietprof und mir beachten. P. Kleinsorge
Nein ist es nicht, betriebliche Belange müssen zwar berücksichtigt werden, Arbeitnehmerwünsche sind dennoch nicht geringer wertig, im beschriebenen Fall erst recht nicht. Ihre Freundin hätte sich an die Heimleitung wenden können, denen Ihr Anliegen schildern müssen, damit sie die freien Tage bekommt. Verweigert sich die Heimleitung, dann entweder selbst oder per Anwalt das zuständige Arbeitsgericht einschalten, damit diese die Urlaubswünsche Ihrer Freundin per einstweiliger Verfügung legitimieren. Die Heimleitung ist an den Gerichtsbeschluss gebunden. Eine Selbstbeurlaubung ist nicht zulässig, selbst wenn der Urlaubsanspruch zu Recht besteht! Auch den Kommentar von quietprof beachten! In diesem Fall hätte eine Selbstbeurlaubung nicht nur arbeitsrechtliche sondern weitere rechtliche Konsequenzen! Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Falls ja, sollte Ihre Freundin ihren Fall hier aufarbeiten, damit für die Zukunft eine Regel gefunden wird, dass derartiges nicht mehr passiert. Ich hoffe dass es der Tochter Ihrer Freundin wieder besser geht. Peter Kleinsorge
DH. Super erklärt.
es gibt ausnahmen.wenn tochter ein auto unfall hat darf sie normalerweise gehen.wenn kein personal da ist muß die oberschwester sich drum kümmern.jemanden anrufen ob der/die einspringen kann.würde ich sagen.

wenn kein anderer da war in dem Pflegeheim wenn irgendwie die Pflege nicht garantiert wäre in dem Heim , kann man ihr das schon verweigern

ich glaube wenn die tochter minderjährig ist ja .. weil die mutter dann die gewisse entscheidungen treffen muß
Krank schreiben lassen, das sieht jeder Arzt ein, dass da die Nerven nicht mitmachen.

Ohne Kenntnis der näheren Umstände in dem Heim, kann man dazu nichts sagen. Dort sind ja auch Menschen zu versorgen und so einfach mal zusätzliche Kräfte aus dem Frei holen, ist ja auch nicht so schnell organisiert.
Tja, das ist nun mal im pflegedienst mal so!!! EISKALT & KEINE MENSCHLICHKEIT!!!! Wenn die alten leute schon behandelt werden wie dreck, warum soll dann das personal anders behandelt werden???? IST EINFACH UNMENSCHLICH UND WÜRDE MAL ZUR HEIMLEITUNG GEHEN!!!!
Naza09 am 6. November 2009 07:51 ich weiß ja nicht, was für heime du kennst. ich kenne mehrer und alle die ich kenne die da drin sind sind sehr zufrieden! die werden bnicht immer nur wie schei... behandelt
Ob es so ganz rechtens ist, bin ich überfragt, aber es ist verständlich und nachvollziehbar, da in den Bereichen sowieso personeller Notstand herrscht und ich auch nicht anders gehandelt hätte. Ausnahme wäre gewesen, es wäre med. Notwendig gewesen, dass diese Person bei der verunglückten Person hätte sein müssen oder bei Minderjährigkeit der Tochter. Ansonsten kann sie sich ja krankschreiben lassen die nächsten Tage. Aber während des Dienstes gilt auch die Abwägung der Oberschwester der Gesunderhaltung der Patienten. Somit völlig richtig gehandelt.
Wenn das verweigert wird, melde ich mich aus psychischen Gründen krank und gehe nach dem Klinikbesuch zum Arzt und bleibe dann länger krank. Das ist doch Mobbing!!!
Was bitte ist daran Mobbing? Nur, weil Du mal eben nicht in Deiner regulären Arbeitzzeit wegen irgendwas verschwinden kannst? lool
Könnte im medizinischen Recht allerdings sehr schnell mit unterlassener Hilfeleistung, Verletzung der Sorfaltspflicht, Verletzung der Aufsichtspflicht etc... begründet werden, wenn Du ohne Erlaubnis einfach Deinen Arbeitsplatz verlässt und dann etwas passiert, weil nämlich keiner von Deinen lieben Kollegen einspringen kann, weil die ebenfalls bereits schon 60 Std. die Woche arbeiten. Dann hast Du nämlich nicht nur die Kündigung am Hals, sondern gleich ein paar Straftaten :-)