Wenn ich mich richtig erinnere war in letzter Zeit immer mal wieder die Rede von einer Gesetzesänderung, dass sich Motorradfahrer bei einem Stau entweder zwischen den Autos in der Rettungsgasse durchschlängeln dürfen beziehungsweise auf den Standstreifen ausweichen dürfen. Weiß jemand, ob das Gesetz nun beschlossen wurde oder nicht? Danke!

Hi! Der Verkehrsminister hat eine Kommission gegründet die unter anderem das "Durchschlängeln" prüfen soll, da sich die Biker ja eh nicht an die Regeln halten (verständlicherweise, wie ich finde! Wer will in Lederklamotten in der prallen Sonne im Stau stehen..). Ob das allerdings ernsthaft durchkommt oder nur ein Wahlkampgag ist, weiß niemand. Das muss man wohl abwarten! Generell wird das Verhalten, solange es nicht gefährlich oder dreist ist, aber geduldet. Gruß

das dürfen die garnicht und darüber wird es auch keine Straßenverkehrsordnung geben...
Ist aber gerade im Gespräch!
Durch ist es noch nicht, aber es wird doch ohnehin geduldet --> unnötige Änderung bzw. warum dauert es dann so lange?
Danke!
Wer sagt, daß dieses Verhalten geduldet wird?
Die zuständigen Politiker sprechen von "Selbstverständlichkeit", "gängiger Praxis" und "Duldung".
Oder hast du etwa schon mal gezahlt?
Joschy0907 am 8. August 2009 21:39 das wird keineswegs geduldet, wirst du erwischt zahlst du Strafe....
Zum einen höre ich zum ersten Mal von so einer Sache. Allerdings kann ich mir nur schwer vorstellen, dass so etwas in der StVO aufgenommen wird. Überholen (und alles was damit zu tun hat) gehört zu den Hauptunfallursachen. Sie es mal so: Die StVO ist so etwas wie eine Unfallverhütungsvorschrift. Rein theoretisch dürfte es keinen Unfall geben, wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer an diese Vorschriften halten würde. Für Deinen speziellen Fall der Motorradfahrer: Wenn Du es genauer lesen möchtest: Im $ 5 StVO steht unter anderem, dass links zu überholen ist (in der sog. Rettungsgasse würdest Du somit rechts überholen) und das zu zu anderen Verkehrsteilnehmern ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Meine nicht maßgebliche Meinung: Die entsprechende Vorschrift der StVO wird nicht geändert.
BMW1100GS am 9. August 2009 08:46 unabhängig vom sonstigen hier geschriebenen (in österreich ist das teilweise anders geregelt): wenn man an einer stehenden kolonne vorbeifährt "überholt" man im sinne der stvo nicht! überholen kann man nur fahrende fahrzeuge!
und das mit dem ausreichenden sicherheitsabstand ist so eine sache. imho ist der abstand ausreichend, solange niemand und nichts berührt wird ;-) (dazu gibt es keine genauen angaben in cm im gesetz. wenn mannach diversen urteilen geht, wird als "ausreichend" eine lücke von etwa 1,40 m angesehen. ein abstand, der in der praxis so gut wie nie vrhanden ist, wenn ich mich vorschlängel).
BMW1100GS am 9. August 2009 08:50 unabhängig vom sonstigen hier geschriebenen (in österreich ist das teilweise anders geregelt): wenn man an einer stehenden kolonne vorbeifährt "überholt" man im sinne der stvo nicht! überholen kann man nur fahrende fahrzeuge!
und das mit dem ausreichenden sicherheitsabstand ist so eine sache. imho ist der abstand ausreichend, solange niemand und nichts berührt wird ;-) (dazu gibt es keine genauen angaben in cm im gesetz. wenn man nach diversen urteilen geht, wird als "ausreichend" eine lücke von etwa 1,40 m angesehen. ein abstand, der in der praxis so gut wie nie vrhanden ist, wenn ich mich vorschlängel).
hier noch ein kleiner praxisbericht: http://de-cillia.net/bikersplace/content/view/19/38/
Vielen Dank für deine Antwort!