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Dürfen sich Motorradfahrer nun im Stau durchschlängeln?

gefragt von futurama am 08.08.2009 um 13:26 Uhr

Wenn ich mich richtig erinnere war in letzter Zeit immer mal wieder die Rede von einer Gesetzesänderung, dass sich Motorradfahrer bei einem Stau entweder zwischen den Autos in der Rettungsgasse durchschlängeln dürfen beziehungsweise auf den Standstreifen ausweichen dürfen. Weiß jemand, ob das Gesetz nun beschlossen wurde oder nicht? Danke!

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Recht x 35.219 Gesetz x 2.114 Verkehr x 1.866 Motorrad x 1.751 Stau x 110 Motorradfahrer x 9

Trialer
beantwortet von Trialer am 8. August 2009 13:49
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Hi! Der Verkehrsminister hat eine Kommission gegründet die unter anderem das "Durchschlängeln" prüfen soll, da sich die Biker ja eh nicht an die Regeln halten (verständlicherweise, wie ich finde! Wer will in Lederklamotten in der prallen Sonne im Stau stehen..). Ob das allerdings ernsthaft durchkommt oder nur ein Wahlkampgag ist, weiß niemand. Das muss man wohl abwarten! Generell wird das Verhalten, solange es nicht gefährlich oder dreist ist, aber geduldet. Gruß

Kommentar von futurama am 8. August 2009 14:18

Vielen Dank für deine Antwort!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 8. August 2009 13:29
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das dürfen die garnicht und darüber wird es auch keine Straßenverkehrsordnung geben...

Kommentar von futurama am 8. August 2009 14:18

Ist aber gerade im Gespräch!


belmondo
beantwortet von belmondo am 8. August 2009 13:27
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nein, das ist gegen die Verkehrsvorschriften


anonym
beantwortet von redead118 am 8. August 2009 13:27
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Durch ist es noch nicht, aber es wird doch ohnehin geduldet --> unnötige Änderung bzw. warum dauert es dann so lange?

Kommentar von futurama am 8. August 2009 14:18

Danke!

Kommentar von cherusker18 am 8. August 2009 21:36

Wer sagt, daß dieses Verhalten geduldet wird?

Kommentar von redead118 am 9. August 2009 09:28

Die zuständigen Politiker sprechen von "Selbstverständlichkeit", "gängiger Praxis" und "Duldung".
Oder hast du etwa schon mal gezahlt?

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 8. August 2009 21:39

das wird keineswegs geduldet, wirst du erwischt zahlst du Strafe....


anonym
beantwortet von cherusker18 am 8. August 2009 21:47
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Zum einen höre ich zum ersten Mal von so einer Sache. Allerdings kann ich mir nur schwer vorstellen, dass so etwas in der StVO aufgenommen wird. Überholen (und alles was damit zu tun hat) gehört zu den Hauptunfallursachen. Sie es mal so: Die StVO ist so etwas wie eine Unfallverhütungsvorschrift. Rein theoretisch dürfte es keinen Unfall geben, wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer an diese Vorschriften halten würde. Für Deinen speziellen Fall der Motorradfahrer: Wenn Du es genauer lesen möchtest: Im $ 5 StVO steht unter anderem, dass links zu überholen ist (in der sog. Rettungsgasse würdest Du somit rechts überholen) und das zu zu anderen Verkehrsteilnehmern ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Meine nicht maßgebliche Meinung: Die entsprechende Vorschrift der StVO wird nicht geändert.

Kommentar von 960cb0da202860944a2cd2a840057cbesmallBMW1100GS am 9. August 2009 08:46

unabhängig vom sonstigen hier geschriebenen (in österreich ist das teilweise anders geregelt): wenn man an einer stehenden kolonne vorbeifährt "überholt" man im sinne der stvo nicht! überholen kann man nur fahrende fahrzeuge!

und das mit dem ausreichenden sicherheitsabstand ist so eine sache. imho ist der abstand ausreichend, solange niemand und nichts berührt wird ;-) (dazu gibt es keine genauen angaben in cm im gesetz. wenn mannach diversen urteilen geht, wird als "ausreichend" eine lücke von etwa 1,40 m angesehen. ein abstand, der in der praxis so gut wie nie vrhanden ist, wenn ich mich vorschlängel).

Kommentar von 960cb0da202860944a2cd2a840057cbesmallBMW1100GS am 9. August 2009 08:50

unabhängig vom sonstigen hier geschriebenen (in österreich ist das teilweise anders geregelt): wenn man an einer stehenden kolonne vorbeifährt "überholt" man im sinne der stvo nicht! überholen kann man nur fahrende fahrzeuge!

und das mit dem ausreichenden sicherheitsabstand ist so eine sache. imho ist der abstand ausreichend, solange niemand und nichts berührt wird ;-) (dazu gibt es keine genauen angaben in cm im gesetz. wenn man nach diversen urteilen geht, wird als "ausreichend" eine lücke von etwa 1,40 m angesehen. ein abstand, der in der praxis so gut wie nie vrhanden ist, wenn ich mich vorschlängel).

hier noch ein kleiner praxisbericht: http://de-cillia.net/bikersplace/content/view/19/38/


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