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Dürfen Sachbeabeiter einfach Geld der Sozialhilfe streichen ohne Begründung

gefragt von Fee100Fee100 am 20.10.2008 um 21:14 Uhr

Meiner Tochter wurden im Septembert 2008 100€ weniger Geld gezahlt. Als sie nach etlichen Versuchen endlich den Sachbearbeiter erreichte, meinte dieser recht unfreundlich : Sie haben für ihre Tochter ( 4 J. ) ja keinen Mietzuschuss beantragt. Und den Antrag hätte er ihr auch schon lange zu geschickt. Sie war total perplex, sie hatte keinen Antrag bekommen. Er schickte ihr dann einen Entwurf von diesem Schreiben. Doch sie hatte so ein Schreiben nicht bekommen. Sie hat sich immer an alle Anordnungen seiten des Amtes gehalten. Sie hat sich dann sogleich einen Antrag besorgt, und ihn ausgefüllt. Nun auf dem Amt wird ja nicht so schnell gearbeitet. Und ein Termin für die Abgabe dauert auch.Somit ist der Antrag auch noch nicht durch.Im Okober wurden ihr wieder 100€ abgehalten. Sie kann aber doch nicht dafür,wenn der Antag noch nicht bearbeitet ist. Ist das denn Rechtens ??? Gruß Fee100

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Recht x 35.224 Geld x 22.665 Sozialhilfe x 435 Sachbeabeiter x 1

Melina79
beantwortet von Melina79 am 20. Oktober 2008 21:16
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Immer schön Widerspruch einlegen


anonym
beantwortet von condor56 am 20. Oktober 2008 21:20
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Habe auch mal Sozialhilfe bekommen. Als ich nicht weiterkam, bin ich zum Pförtner und habe mich nach dem/der Vorgesetzten erkundigt und mich umgehend vorgestellt. Und 30 Minuten später was alles unter Dach und Fach. Wehr dich ... wehr dich ... wehr dich. Auf die Rechte pochen..´.

Kommentar von zetix am 9. November 2008 12:03

Das hilft bei Ämtern öfters. Aber die wenigsten trauen sich das oder lassen sich vertrösten.


anonym
beantwortet von chiaraashanti am 20. Dezember 2008 10:38
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haha du beschwerst dich ich bin allein erziehend ein kind ist autist und die haben mir im wein achtsmonat das ganze geld gestrichen und warum? tja ich habe angelblich unterlagen nicht eingereicht (was nicht stimmt das habe ich mit ner zeugin getan) naja hat mir nicht viel genutzt obwohl ich alles wieder legen konnte PROBLEM ist einfach beim wiederspruch du weist nicht was in der akte steht weil unsere lieben von der arge sich alles so zurecht legen wie sie es wünschen und jetz liegt alles bei der wiederspruchstelle und ich und meine kinder hjaben ein beschissenes weinachts fest und das wegen der fehler anderer und dann soll man versuchen das meine kinder nichts davon mit bekommen die haben ferien und ich muss sie mit nehmen zum einkaufen.Womit? es gibt doch lebensmittel gutscheine naja ich wünschte niemanden so ein weinachtsfest wie wir es haben . FROHES FEST UND EINEN GUTEN RUTSCH


wolle59
beantwortet von wolle59 am 20. Oktober 2008 21:17
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Einspruch einlegen und auf Nachzahlung pochen!


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. Oktober 2008 21:16
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