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Dürfen Rundfunkbeauftragte vom NDR sich in Firmen umschauen?

gefragt von JGoessler am 12.03.2009 um 9:01 Uhr

Kürzliich kam ein Rundfunkbeaufttragter von NDR in die Firma, in der ich arbeite. Ich habe ihm gebeten das er bitte eine Woche später wieder kommen soll, da mein Vorgesetzter nicht im Haus ist. Jetzt kommt der Rundfunkbeauftragter nächste Woche. Hat er die Berechtigung, sich in unseren Räumlichkeiten umzuschauen?


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 12. März 2009 09:02
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Nein! Und wenn er frech wird, gleich Werkschutz oder Polizei rufen.


Praline
beantwortet von Praline am 12. März 2009 09:02
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Müssen das mit dem Boß der Firma absprechen. Ohne geht nicht - ist illegal!


anonym
beantwortet von chmoti88 am 12. März 2009 09:03
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ich meine er schaut sich ja die räumlichkeiten an und berichtet über euch also eigentlich für euch was positives da ihr so reklame bekommt aber dein vorgesetzter wird wissen ob der den positiven effekt wünscht oder nicht. D.h. Wenn dein Vorgesetzter/Geschäftsführer zustimmt ist es zulässig

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. März 2009 09:07

Diese Leute kommen aber nicht als "Klinkenputzer" ohne Termin... Ich gehe mal von einem GEZ-Heini aus.

Kommentar von chmoti88 am 12. März 2009 09:18

bei uns war auch schon das lokale fernseh ohne termin da aber naja könnte schon sein das recht hast mit GEZ Heini :-)


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 12. März 2009 09:05
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Nein kein Rundfunkbeauftragter oder GEZ-Mitarbeiter oder ähnliches hat ein Recht auf Betreten, wenn das der Eigentümer nicht will. Das sind ja auch nur Menschen wie du und ich. Selbst die Polizei hat kein Recht ohne ensprechenden Beschluss oder berechtigter Annahme einer Gefahr.


anonym
beantwortet von newcomer am 12. März 2009 09:06
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erst wenn er einen gerichtlichen Beschluss hat


Patron
beantwortet von Patron am 12. März 2009 09:16
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der war nicht vom ndr, sondern von der gez. deren bezahlung passiert als provision je fall, den sie auftreiben, darum haben sie dreiste methoden. sie behaupten einfach frech, dass sie alles untersuchen dürften, is aba nich! rausschmeissen!


anonym
beantwortet von NicciNicoletta am 15. März 2009 09:53
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Sie dürfen, aber die Firma kann ihnen den Zutritt verweigern und gengen alle ungerechtfertigten Anmeldungen sollte sofort Widerspruch eingelegt werden.


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