Eigentlich ist der Zebrastreifen doch für Fußgänger

Radfahrer an Überwegen
Radfahrer sind oft der Ansicht, dass sie einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überfahren dürfen, wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Dies ist leider ein Irrtum, der zu brenzligen Situationen führen kann, da es bei einem fahrenden Radfahrer für andere Verkehrsteilnehmer schwerer und oftmals später zu erkennen ist, ob er den Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht. Bei einem eventuellen Unfall droht dem Radfahrer eine Mitschuld. Wird das Rad jedoch geschoben, gilt der Radfahrer als Fußgänger und darf somit den Zebrastreifen benutzen. Auch wenn der Radfahrer sein Rad rollend, also wie der Fahrer eines Tretrollers sich mit einem Fuß vom Boden abstoßen, über den Zebrastreifen bewegt, ist er rechtlich betrachtet ein Fußgänger.
http://www.landesverkehrswacht.de/themen/zebrastreifen-und-ampel/der-zebrastreif...

Richtig, Zebrastreifen sind für Fußgänger. Ein Radfahrer müßtee also absteigen und schieben!

Nein, sie müssen schieben, wenn der Zebrastreifen nicht ausdrpcklich für Radfahrer genehmigt ist. Ist er nur für Fußgänger, sind Radfahrer nicht versichert und tragen Mitschuld im Falle eines Unfalls.
Radfahrer dürfen nicht den Zebrastreifen benutzen es sei denn sie schieben ihr Rad auf den Zebrastreifen über die Straße.
nein, sie müssen absteigen und das Fahrrad schieben.

Fahrradfahrer dürfen über den Zebrastreifen, aber nicht fahrend , sondern das Fahhrad schiebend, das gilt auch für Fußgängerampeln und für Bürgersteige/Gehwege.
"Aber was interessierts den Fahrradfahrer, der glaubt doch ihm gehört die Welt"
Der reine Zebrastreifen ist für Fußgänger gedacht - ergo muss der Radfahrer absteigen und schieben. Kreuzt aber ein Fuß- und Radweg eine Straße sind oft extraspuren für die Radfahrer am Zebrastreifen angebracht

Radfahrer fahren längs zu den Zebrastreifen, Fußgänger gehen quer zu den Zebrastreifen.
Der Radfahrer darf natürlich einen Zebrastreifen benutzen - indem er absteigt und schiebt.
Manchmal ist neben dem Zebrastreifen eine Fahrradspur...
Ob es ausdrücklich verboten ist, auf dem Rad den Zebrastreifen zu überqueren, weiß ich nicht. Wenn man aber fährt, hat man zumindest nicht den "Schutz" bzw. Vorrang, den Fußgänger am Zebrastreifen genießen - nur wenn Radler absteigen und schieben, dann sind sie quasi Fußgänger.
bonitas am 16. Juni 2009 09:59 So ein Unsinn. Es ist verboten. Natürlich darf das Auto den Radfahrer deswegen nicht umfahren, insofern wird dem Autofahrer nichts anderes übrig bleiben, als auch dem Radfahrer Vorrang zu gewähren. Aber es kann natürlich ein Ordungsgeld erhoben werden, wenn zufällig ein Polizist da rumsteht.
Na na... Ich habe ja nicht gesagt, dass der Autofahrer den Radler umfahren darf. Aber wenn es doch zu einem Unfall kommt, hat der Radler eine Mitschuld.
warum sollten sie nicht dürfen? hier sehe ich das dauernd.
Und ich sehe dauernd, dass Radfahrer bei Rot über die Ampel fahren.
Ja müssen sie ja.
primusvonquack am 16. Juni 2009 09:43 o.k.,Autos müssen auch über den Zebrastreifen fahren :-))))

Nein.
primusvonquack am 16. Juni 2009 09:45 ...Genau gesagt müssen Radfahrer absteigen, wenn sie die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren wollen. In Fahrtrichtung dürfen sie natürlich über diesen fahren...