simoneFN am 24.05.2008 um 22:55 Uhr
Egal ob inner- oder ausserorts.
§ 2 StVO
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.

Umfaßt eine Gruppe mehr als 15 Radfahrer, dürfen sie auch nebeneinander fahren, da sie sonst eine zu lange Reihe bilden. Solche Gruppenfahrten nennt man Verband; der vorausfahrende Fahrer gibt der nachfolgenden Gruppe durch Handzeichen Fahrsignale -- ähnlich denen in einer Reitergruppe.

§ 2 StVO (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ....

Ja, aber nur, wenn es eine Gruppe von 6 oder mehr Radfahrer sind. 3 Radfahrer müssen immer hintereinander fahren.
ist das jetzt gaudi, oder ist das so?
6 radfahrer nebeneinander, das glaub ich dir nicht :o))
Ich meine, hoss hat recht. Radler in der Gruppe dürfen nebeneinander fahren. Ob das ab 6 Personen zählt , weiß ich allerdings nicht genau.
bei der tour de france und bei der friedensfahrt? :o))
wo steht denn das, mit der gruppenfahrt?
1hoss43 am 24. Mai 2008 23:09 Nein, die Anzahl wurde in den letzten 30 Jahren offensichtlich geändert. Als ich meinen Lappen machte, waren es mindestens 6, heute mindestens 15 Radfahrer.
Smash am 24. Mai 2008 23:04 Hier werden mehr Vermutungen geäussert. Tatsächlich ist es so.: § 27 Abs. 1 StVO: (...) Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. (...) Und nebeneinander dürfen 2 Fahradfaher fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern (Siehe auch unten meine Antwort).
DerTroll am 24. Mai 2008 23:05 wie kommst du denn da rauf? Man fährt hintereinander. Wenn man ab 6 Mann immer 2 nebeneinander fahren soll, möchte ich mal wissen, wo das steht. Das ist mir nämlich absolut neu.
1hoss43 am 24. Mai 2008 23:11 Nicht alles was Du nicht kennst ist damit automatisch inexistent. ;-))
critter am 24. Mai 2008 23:12 Smash hat die richtige Antwort gegeben!
DerTroll am 26. Mai 2008 22:46 wenn es tatsächlich die Regel gibt, daß man ab 6 Mann nebeneinder fahren soll, dann kannst dann kann es sein, daß ich das nicht kenne, aber dann muß das auch genauso irgendwo in einem Recht oder Gesetz stehen. Smasch hat ein aus der StVo belegt, daß man u.U. auch nebeneinander fahren darf. Aber wo bitte soll stehen, daß man ab 6 Mann nebeneinander zu fahren ist? Wenn es nirgends steht, gibt es diese Regel auch nicht!

Man darf wohl hintereinander an der Rechtenseite fahren, aber nicht nebeneinander.

nein, hintereinander am rechten Fahrbahnrand oder wenn man sich z.B. zum linksabbiegen nach links einordnet, dann auch innerhalb der Fahrspur am rechten Rand.

Danke für die Antworten! Die Frage liegt - nein lag - mir wie ein Stein im Magen. Nun noch ne Nachfrage: Wie ist es wenn ich mit einem Kind (6) fahre und kein Gehweg vorhanden ist? Muss ich hinterher oder darf ich nebenher fahren?
1hoss43 am 24. Mai 2008 23:12 In diesem Fall fährt das Kind voraus und Du hinterher.
Smash am 24. Mai 2008 23:38 Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, offiziell dürfen sie auch keine Fahrradwege benutzen. Also dürfen sie erst recht nicht eine Fahrstraße benutzen. Auch dann nicht wenn, kein Gehweg vorhanden ist. Beim Überqueren der Fahrstraße muß das Rad geschoben werden. Im heutigem Straßenverkehr ist ein unverantwortlich im Straßenverkehr unerfahrene Kinder teilnehmen zu lassen. Auch wenn es manchmal geduldet wird, erlaubt ist es nicht. Zu Recht. Informationen auch hier: http://www.dvw-ev.de/download/info20305.pdf
http://www.adfc-bayern.de/aworadeln.htm
Eine Frage die von vielen Experten unterschiedlich gesehen wird: Wenn der Autofahrer ohnehin auf die Gegenspur wechseln muss (beim Überholen, da i.d.R. 2 m Seitenabstand nach geltendem Recht nötig), behindern die Doppelradler den Verkehr nicht, folglich dürfen sie. Bei extrem schmalen Straßen dürfen sie demnach nicht. Bei einer 6,5 m breiten Durchschnittsstraße mit zwei Richtungsfahrbahnen sollte es kein Problem geben (aber Richter sind auch nur Menschen).