Habe gehört,dass es verboten ist,Rabattaktionen von einem Tag zu starten ist es wahr? Wie lange ist ein Minimum?
Rabatte und Sonderaktionen eines Verkäufers müssen mindestens 24 Ladenöffnungsstunden angeboten werden, ansonsten ist das unlauterer Wettbewerb. Ausnahmen sind der Vermerk "nur, solange der Vorrat reicht".
Das ist eine Aussage der Stiftung Warentest. Das Problem ist meist nur, dass niemand dagegen etwas unternimmt, wenn der Verkäufer vor Ablauf dieser Frist sagt: der Artikel ist ausverkauft.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Bei Angeboten von Discountern lohnt sich durchaus mal eine Mail an die Zentrale, wenn ein Artikel nicht zu haben ist.
Ging mir letztes Jahr mit dem iRiver H10 bei N.... so. War da zu einem Superpreis angeboten, aber in der Filiale gab es nicht einen. Mail wurde sofort beantwortet und drei Tage später rief man mich an, dass ich ihn abholen kann. Die fühlen sich durchaus verpflichtet, da irgend wo noch was aufzutreiben.

Ich glaube dass eine " happy Hour" also eine Stunde zu einer bestimmten Tageszeit in der man dann Rabatt bekommt( z.B.: alle Drinks nur 50 % vom Listenpreis) oder das Ticket das nur von 10-14 Uhr gültig, dafür aber billiger ist)nicht verboten ist.Und damit kann man also sicher auch ganz begrenzte oder auch spontane Rabattaktionen durchführen.